Pressemitteilung vom 12. Juli 2023

Gemeinderat trifft Grundsatzentscheidung für bezahlbaren Wohnraum in Freiburg

  • Mietpreisbindung für 552 Sozialwohnungen der FSB sollen um 15 Jahre verlängert werden
     
  • Städtisches Benennungsrecht für fünfzehn Jahre gesichert

In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinderat ein starkes Zeichen für bezahlbaren Wohnraum gesetzt: Eigentlich wäre bis Ende 2028 die Mietpreisbindung von 552 Wohnungen ausgelaufen. Mit dem Beschluss des Rats sind die Wohneinheiten der Freiburger Stadtbau (FSB) nun für weitere fünfzehn Jahre als Sozialmietwohnungen gesichert.

Wir freuen uns, dass wir den Wohnraum für die kommenden 15 Jahre bezahlbar halten können. Unser Ziel ist es, diese Wohnungen langfristig und auch über die Bindungszeit hinaus im Bestand des sozialen Mietwohnungsbaus zu halten.

Finanzbürgermeister Stefan Breiter

Voraussetzung für eine Bindungsverlängerung ist, dass die derzeitigen Bewohner weiterhin förderberechtigt sind. Dafür müssen sie insbesondere die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein einhalten und die aktuelle Wohnungsgröße sowie die Zahl der Wohnräume müssen zur Haushaltsgröße angemessen sein.

Ein weiterer wichtiger Teil des Gemeinderatsbeschlusses ist, dass die Verwaltung ein 15-jähriges Benennungsrecht auf die zu fördernden Wohnungen erhält. Das bedeutet, dass die Verwaltung der FSB Personen aus der städtischen Wohnungsnotfalldatei für freiwerdende Wohnung vorschlägt. So kann die Verwaltung effektiv Wohnungsnotfälle vermitteln.
 

Durch die Verlängerung der Mietpreisbindungen und der reduzierten Miete fehlen der FSB pro Jahr voraussichtlich rund 200.000 Euro an Miete. Um dieses Delta auszugleichen, erhält die FSB bis 2028 jährlich 200.000 Euro aus dem städtischen Haushalt als Kapitalrücklage.

Veröffentlicht am 12. Juli 2023
Kommentare (0)
Kommentare abonnieren
Kommentar