Pressemitteilung vom 14. Juni 2023

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken: Bis zur Neuregelung gilt in Freiburg die bundesgesetzliche 30-Euro-Regelung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in einem bundesweit beachteten Urteil die Freiburger Gebührensatzung für das Anwohnerparken als unwirksam bewertet. Die Satzung, die nach dem Beschluss im Gemeinderat seit April 2022 galt, sei unwirksam, weil die Stadt entgegen der Verordnung des Landes Baden-Württemberg anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen.

Auch seien die Ermäßigungen aus sozialen Gründen, die die Satzung vorsah, ebenso unzulässig wie die Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge. Die Stadt hatte dabei die Vorgabe des Landes umgesetzt, die zwingend einen Satzungserlass der Anwohnerparkgebühren-Regelung vorsah.

Die Landesregelung der Parkgebühren-VO wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht gekippt, da die bundesgesetzliche Regelung nur zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtige.

Weiteres Vorgehen

Mit diesem Urteil ist die bisherige Satzung nichtig. Folgende Regelungen gelten nunmehr bis zu einer Neuregelung:

Es können weiterhin Parkausweise beantragt werden. Ab morgen ist das Online-Verfahren entsprechend angepasst. Diese Anpassung des Beantragungsverfahrens wurde seitens der Verwaltung schnellstmöglich umgesetzt.

Alle bereits ausgestellten Parkausweise behalten ihre Gültigkeit.

Bei der Gebührenhöhe für Neuanträge gilt bis zur Neuregelung der Stadt Freiburg die bundesgesetzliche Regelung von 30 Euro pro Jahr.

Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (ABI), das für dieses Thema zuständig ist, stellt Anwohnerparkausweise auf Antrag ab sofort wieder zum Preis von 30 Euro (zwölf Monate) bzw. 15 Euro (sechs Monate) aus. Das entspricht der früheren Regelung.

Die Verwaltung ist derzeit an der Überprüfung und Lösungsfindung der Fallgestaltungen der bereits ausgestellten Parkausweise, die sich durch das Urteil ergeben haben. Bis zur Veröffentlichung der Urteilsgründe ist aus rechtlichen Gründen keine konkrete Aussage zum Umgang mit Bestandsbescheiden, Widerspruchsverfahren o.ä. möglich.

Um die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich mit (auch kleinteiligen) Informationen zu versorgen, aktualisiert das ABI bereits alle Angaben auf www.freiburg.de/bewohnerparken.

Veröffentlicht am 14. Juni 2023