Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2023, möglicherweise gibt er nicht den aktuellen Stand wieder.

Pressemitteilung vom 17. Mai 2023

Jugendschutz-Kontrollen im Handel: Mehrfacher Verkauf von Spirituosen an Jugendliche

  • Die festgestellten Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet

Das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) hat gestern, 16. Mai, erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Im Fokus standen fünf Supermärkte, ein Getränkemarkt und eine Tankstelle.

Zwei 17-jährige städtische Auszubildende hatten sich dazu bereit erklärt, als Testpersonen die Kontrollaktion zu ermöglichen. Wie es die Empfehlungen des Sozialministeriums vorsieht, hatten die Eltern der Jugendlichen der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, die Jugendlichen konnten die Kontrollen jederzeit abbrechen. Eine Begleitperson des AföO war stets in ihrer Nähe.

Die Jugendlichen versuchten jeweils eine Flasche hochprozentigen Alkohols (Wodka) zu kaufen. Wenn sie nach ihrem Alter gefragt wurden, mussten sie wahrheitsgemäß antworten. Auch wenn sie nach ihrem Ausweis gefragt wurden, durften sie diesen nicht verweigern.

In drei der sieben kontrollierten Betriebe wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. In zwei Geschäften hat das Verkaufspersonal den Alkohol ohne nachzufragen verkauft – die Mitarbeiterinnen gaben später an, die Jugendlichen als volljährig angesehen zu haben. In einem Betrieb haben die Kassierer zwar den Ausweis sehen wollen, haben sich aber offenbar im Alter verrechnet und die Flasche trotz des zu geringen Alters verkauft.

Die Verstöße haben für das Verkaufspersonal außer einem direkt vor Ort geführten Gespräch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge. Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor.

Das AföO wird als Konsequenz aus diesen Erfahrungen auch zukünftig Jugendschutzkontrollen einplanen.

Veröffentlicht am 17. Mai 2023