Wegen Blaualgen

Stadt verbietet Baden im Moosweiher

Der Moosweiher im Stadtteil Landwasser
Idyllisch, aber derzeit bitte nicht baden: Moosweiher im Stadtteil Landwasser (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Das Baden im Moosweiher ist bis auf Weiteres verboten. Denn in einer Wasserprobe vom 12. September ist ein erhöhter Wert von Cyanotoxinen nachgewiesen worden, was auf giftige Blaualgen hinweist. Das Gift kann Haut- und Schleimhautreizungen, Bindehautentzündungen, Übelkeit, Durchfall, Erbrechen und allergische Reaktionen hervorrufen.

Deshalb gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung: Im Moosweiher ist das Baden verboten, bis die Wasserqualität wieder als unbedenklich eingestuft wird. Die Bürgerschaft wird auch per Aushang informiert.

19. September 2023

Allgemeinverfügung: Erteilung eines Badeverbotes für den Moosweiher

Die Stadt Freiburg i.Br. erlässt gem. §§ 8 Abs. 2 i.V.m. 7 S. 2 Badegewässerverordnung (BadegV) und § 35 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) jeweils in den derzeit geltenden Fassungen folgende Allgemeinverfügung:

1. Das Baden im Moosweiher ist ab sofort bis auf Weiteres untersagt.

2. Hunde sind an der Leine zu führen

Begründung

Während der Badesaison (vom 01.06. – 15.09.) werden die Badegewässer im Auftrag des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Gesundheitsschutz, regelmäßig beprobt. Die Probenahme am 12.09.2023 ergab für den Moosweiher eine deutliche Überschreitung der Leitwerte des Umweltbundesamtes und der WHO für Cyanotoxine. Diese können Haut- und Schleimhautreizungen, Bindehautentzündungen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen und allergische Reaktionen hervorrufen.

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahren ist die Erteilung eines Badeverbotes erforderlich. Dieses Badeverbot muss so lange bestehen bleiben, bis durch entsprechende Beprobungen die Unbedenklichkeit der Wasserqualität bestätigt wird.

Freiburg, den 19.09.2023

Im Auftrag des Landesgesundheitsamts wird regelmäßig die Wasserqualität in Freiburgs Badegewässern geprüft. Die Wasserqualität für alle Seen ist auf der Badegewässerkarte des Landes einsehbar.

Veröffentlicht am 20. September 2023
Kommentare (10)

19.12.2023 19:22
Markus Schafheutle
Wann wurde das Verbot wieder aufgehoben?
Seit September ist der Moosweiher wegen der Blaualgen gesperrt. Bis wann gilt das Verbot? Wann wurde es wieder aufgehoben?

21.12.2023 11:24
Online- Redaktion
RE: Wann wurde das Verbot wieder aufgehoben?
Derzeit gilt kein Badeverbot mehr im Moosweiher. Denn die Belastung mit Blaualgen ist nach Auskunft des Gesundheitsamts abhängig von den Außentemperaturen. Im Oktober 2023 war es zunächst weiter sehr sonnig und außergewöhnlich warm. Das Badeverbot konnte deshalb bis zum Ende der Badesaison (Mitte Oktober) nicht mehr aufgehoben werden.

21.12.2023 11:29
Markus Schafheutle
RE: RE: Wann wurde das Verbot wieder aufgehoben?
Danke für die prompte Antwort! Es sollten dann auch die Warnschilder am See entfernt wieder werden.

08.10.2023 10:55
Angela Maier-Spägele
Morgenspaziergang am Moosweiher See
Ich bin am Sonntag morgen um den See gelaufen. Die Wiesen gemäht, nirgends Müll, alles super sauber und gepflegt. Danke an die Arbeit des Gartenamtes und dessen Mitarbeiter ! Eine Wohltat fürs Auge !

22.09.2023 15:25
Anton Behringer
Richtigstellung u.a.
Zuerst kritisiere ich, dass Sie bzw. Herr Ruch hier meinen Namen öffentlich machen, denn ich hatte mich hier nicht zu diesem Thema geäußert, sondern bei BZ-Online und habe auch nur dort der Veröffentlichung zugestimmt.
Durch Herrn Ruchs Beitrag und Behauptung fühlte ich mich nun genötigt, die Sache hier richtigzustellen:

„Herr Anton Behringer behauptet nun in Kommentaren mehrfach, dass dies falsch sei“

Die Behauptung Herrn Ruchs ist unwahr!

Noch bis gestern warb die Stadt Freiburg mit bester Wasserqualität in den hiesigen Badeseen.
Am 20. veröffentlichte sie das Badeverbot.
Am 12. September wurde dies jedoch bereits auf der Website des Gesundheitsamtes veröffentlicht.
Warum dauerte es so lange, bis die Stadt diese Warnung adäquat veröffentlichte, bei einer derartigen Gefährdungslage für die Bevölkerung?
Gab es nicht schon bei Proben zuvor entsprechende Hinweise, oder durch optische Anzeichen, auf zu viele Cyanotoxine im Wasser?

Was muss ein Bürger von der Verwaltung Freiburgs denken, wenn er z.B. am 15. September auf der Website der Stadt noch das Lob für die Wasserqualität liest, deshalb im Moosweiher badete und in der Folge Gesundheitsprobleme bekam und am 20. September dann vom Badeverbot erfährt?

Hätten die Behörden nicht früher warnen können und müssen? Ab dem 12. steht dies ja ohnehin außer Frage.

MfG

22.09.2023 15:55
Georg Ruch
RE: Richtigstellung u.a.
Wie Herr Behringer spätestens seit Ihrem Beitrag von 13:15 Uhr weiß, ist das Datum der Probenahme der 12.09. und er behauptet in seiner "Richtigstellung" nach wie vor, dass dieses Datum die Veröffentlichung des Ergebnisses auf der Webseite des LGA wäre. Dann hätte das LGA schon bei der Probennahme das Ergebnis gewusst... Hat er denn am 12.09. diesen Eintrag dort gesehen?
Sie haben die Laborergebnisse am 18.09. bekommen, aber er meint, dass Sie dies schon am 15.09. hätten wissen müssen, weil Sie da noch von Badequalität berichteten.
Die Inanspruchnahme und Hilfe der Zuständigen bei der Stadt habe ich erst nach vielen fruchtlosen Versuchen vorgenommen, Herrn Behringer von der richtigen Chronologie der Vorgehensweise zu überzeugen. Hierzu existieren auch Kopien der entsprechenden Kommentare. Leider mir das bis heute nicht gelungen.
Wer Behauptungen in öffentlichen Medien aufstellt, muss damit rechnen, dass diese auch überprüft werden. Das geht leider nicht ohne Namensnennung. Der Name steht in der BZ bei mehr als 8.600 Beiträgen von ihm.

21.09.2023 22:14
Georg Ruch
Es gibt die Behauptung, dass das Umweltschutzamt der Stadt 7 Tage verloren hat bis zum Verbot
In Ihrer Erklärung sagen Sie dass die Probennahme am 12.09. erfolgt sei. Herr Anton Behringer behauptet nun in Kommentaren mehrfach, dass dies falsch sei, weil auf der Badegewässerkarte der Hinweis stehe, dass die Meldung am 12.09. erfolgt sei.
Bitte stellen Sie das klar.
Hier der Link zum Artikel:
https://www.badische-zeitung.de/baden-ist-im-moosweiher-in-freiburg-landwasser-ab-sofort-verboten

22.09.2023 13:15
Online- Redaktion
RE: Es gibt die Behauptung, dass das Umweltschutzamt der Stadt 7 Tage verloren hat bis zum Verbot
Die Probenahme im Moosweiher fand am 12.09.2023 statt. Es handelte sich um die routinemäßige Beprobung, die gemäß der Badegewässerverordnung während der Badesaison (1. Juni bis 15. September) alle zwei Wochen durch das Landesgesundheitsamt (LGA ) erfolgt. Der Untersuchungsbericht wurde vom LGA an das Landratsamt, Fachbereich Gesundheitsschutz, geschickt, von dort erreichte die Stadt Freiburg am 18.09.2023 die Aufforderung, ein Badeverbot anzuordnen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 19.09.2023 erlassen und auf der städtischen Website veröffentlicht.

20.09.2023 23:40
Brigitte Majer
Es fehlt an genügenden Hinweisplakaten am See!!
Leider hing nur ein Plakat heute an einem Baum am Moosweiher, viel zu kleingeschrieben und unscheinbar am Baum befestigt! Sowas darf einfach nicht sein! Es bedarf genügend Hinweise an den Badestellen am See.
Was war heute die Folge? Es schwammen noch viel zu viele Menschen und vor allem Kinder im See! Sowas darf nicht sein!
Bitte an die Stadt Freiburg doch zügig noch weitere Hinweise am See, gut sichtbar aufzuhängen! Sonst bringt diese Aktion überhaupt nichts, nur geschädigte Leute. Am besten in verschiedenen Sprachen, da dieser See von einigen Nationen besucht wird, die der deutschen Sprache überhaupt nicht oder wenig mächtig sind.
Bin gespannt auf morgen!

21.09.2023 16:28
Online- Redaktion
RE: Es fehlt an genügenden Hinweisplakaten am See!!
Hallo Frau Majer, das Garten- und Tiefbauamt hat die Allgemeinverfügung inzwischen an den vier Hauptzugängen zur Parkanlage am Moosweiher aufgehängt. Morgen folgen weitere Schilder mit selbsterklärendem Piktogramm zum Badeverbot.
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