Wegen Blaualgen
Stadt verbietet Baden im Moosweiher
Das Baden im Moosweiher ist bis auf Weiteres verboten. Denn in einer Wasserprobe vom 12. September ist ein erhöhter Wert von Cyanotoxinen nachgewiesen worden, was auf giftige Blaualgen hinweist. Das Gift kann Haut- und Schleimhautreizungen, Bindehautentzündungen, Übelkeit, Durchfall, Erbrechen und allergische Reaktionen hervorrufen.
Deshalb gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung: Im Moosweiher ist das Baden verboten, bis die Wasserqualität wieder als unbedenklich eingestuft wird. Die Bürgerschaft wird auch per Aushang informiert.
19. September 2023
Allgemeinverfügung: Erteilung eines Badeverbotes für den Moosweiher
Die Stadt Freiburg i.Br. erlässt gem. §§ 8 Abs. 2 i.V.m. 7 S. 2 Badegewässerverordnung (BadegV) und § 35 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) jeweils in den derzeit geltenden Fassungen folgende Allgemeinverfügung:
1. Das Baden im Moosweiher ist ab sofort bis auf Weiteres untersagt.
2. Hunde sind an der Leine zu führen
Begründung
Während der Badesaison (vom 01.06. – 15.09.) werden die Badegewässer im Auftrag des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Gesundheitsschutz, regelmäßig beprobt. Die Probenahme am 12.09.2023 ergab für den Moosweiher eine deutliche Überschreitung der Leitwerte des Umweltbundesamtes und der WHO für Cyanotoxine. Diese können Haut- und Schleimhautreizungen, Bindehautentzündungen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen und allergische Reaktionen hervorrufen.
Aufgrund dieser Gesundheitsgefahren ist die Erteilung eines Badeverbotes erforderlich. Dieses Badeverbot muss so lange bestehen bleiben, bis durch entsprechende Beprobungen die Unbedenklichkeit der Wasserqualität bestätigt wird.
Freiburg, den 19.09.2023
Im Auftrag des Landesgesundheitsamts wird regelmäßig die Wasserqualität in Freiburgs Badegewässern geprüft. Die Wasserqualität für alle Seen ist auf der Badegewässerkarte des Landes einsehbar.
Markus Schafheutle
Wann wurde das Verbot wieder aufgehoben?
Online- Redaktion
RE: Wann wurde das Verbot wieder aufgehoben?
Markus Schafheutle
RE: RE: Wann wurde das Verbot wieder aufgehoben?
Angela Maier-Spägele
Morgenspaziergang am Moosweiher See
Anton Behringer
Richtigstellung u.a.
Durch Herrn Ruchs Beitrag und Behauptung fühlte ich mich nun genötigt, die Sache hier richtigzustellen:
„Herr Anton Behringer behauptet nun in Kommentaren mehrfach, dass dies falsch sei“
Die Behauptung Herrn Ruchs ist unwahr!
Noch bis gestern warb die Stadt Freiburg mit bester Wasserqualität in den hiesigen Badeseen.
Am 20. veröffentlichte sie das Badeverbot.
Am 12. September wurde dies jedoch bereits auf der Website des Gesundheitsamtes veröffentlicht.
Warum dauerte es so lange, bis die Stadt diese Warnung adäquat veröffentlichte, bei einer derartigen Gefährdungslage für die Bevölkerung?
Gab es nicht schon bei Proben zuvor entsprechende Hinweise, oder durch optische Anzeichen, auf zu viele Cyanotoxine im Wasser?
Was muss ein Bürger von der Verwaltung Freiburgs denken, wenn er z.B. am 15. September auf der Website der Stadt noch das Lob für die Wasserqualität liest, deshalb im Moosweiher badete und in der Folge Gesundheitsprobleme bekam und am 20. September dann vom Badeverbot erfährt?
Hätten die Behörden nicht früher warnen können und müssen? Ab dem 12. steht dies ja ohnehin außer Frage.
MfG
Georg Ruch
RE: Richtigstellung u.a.
Sie haben die Laborergebnisse am 18.09. bekommen, aber er meint, dass Sie dies schon am 15.09. hätten wissen müssen, weil Sie da noch von Badequalität berichteten.
Die Inanspruchnahme und Hilfe der Zuständigen bei der Stadt habe ich erst nach vielen fruchtlosen Versuchen vorgenommen, Herrn Behringer von der richtigen Chronologie der Vorgehensweise zu überzeugen. Hierzu existieren auch Kopien der entsprechenden Kommentare. Leider mir das bis heute nicht gelungen.
Wer Behauptungen in öffentlichen Medien aufstellt, muss damit rechnen, dass diese auch überprüft werden. Das geht leider nicht ohne Namensnennung. Der Name steht in der BZ bei mehr als 8.600 Beiträgen von ihm.
Georg Ruch
Es gibt die Behauptung, dass das Umweltschutzamt der Stadt 7 Tage verloren hat bis zum Verbot
Bitte stellen Sie das klar.
Hier der Link zum Artikel:
https://www.badische-zeitung.de/baden-ist-im-moosweiher-in-freiburg-landwasser-ab-sofort-verboten
Online- Redaktion
RE: Es gibt die Behauptung, dass das Umweltschutzamt der Stadt 7 Tage verloren hat bis zum Verbot
Brigitte Majer
Es fehlt an genügenden Hinweisplakaten am See!!
Was war heute die Folge? Es schwammen noch viel zu viele Menschen und vor allem Kinder im See! Sowas darf nicht sein!
Bitte an die Stadt Freiburg doch zügig noch weitere Hinweise am See, gut sichtbar aufzuhängen! Sonst bringt diese Aktion überhaupt nichts, nur geschädigte Leute. Am besten in verschiedenen Sprachen, da dieser See von einigen Nationen besucht wird, die der deutschen Sprache überhaupt nicht oder wenig mächtig sind.
Bin gespannt auf morgen!
Online- Redaktion
RE: Es fehlt an genügenden Hinweisplakaten am See!!