Neue Sondernutzungsrichtlinien

Öffentlicher Raum kann dauerhaft genutzt werden

Außengastronomie in einer Seitenstraße Freiburgs; Menschen sitzen an Tischen
Zahlreiche Restaurants haben während der Pandemie ihre Außengastronomie erweitert – das kam, wie hier in der Konviktstraße, gut bei den Freiburger_innen an. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Wer im öffentlichen Raum nicht nur gehen, fahren oder verweilen will, sondern Gäste bewirten, Waren verkaufen oder Werbung aufstellen möchte, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. In den Sondernutzungsrichtlinien ist geregelt, was erlaubt ist und was nicht.

Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat über eine Neufassung dieser Richtlinien entschieden; am Montag, 1. April, treten sie in Kraft.

Freisitzflächen auf Parkplätzen weiterhin möglich

Damit Betriebe ihre Einbußen während der Pandemie ausgleichen konnten, hatte die Stadt für die Gastronomie und den Einzelhandel Ausnahmen von den Sondernutzungsrichtlinien zugelassen. Dazu zählen zum Beispiel Freisitzflächen auf Parkplätzen, was gut angenommen wurde.

Mit den neuen Richtlinien ist es nun dauerhaft möglich, öffentliche Flächen für die Außengastronomie zu nutzen.

Für die Innenstadt ist die Erweiterung der Freisitzflächen ein Gewinn, denn an lauen Sommerabenden draußen zu sitzen und das Leben zu genießen gehört einfach zum Freiburg-Flair und zieht sowohl Einheimische als auch Touristen an.

Bürgermeister Stefan Breiter

Belange von Menschen mit Behinderung gestärkt

Gleichzeitig stärken die neuen Sondernutzungsrichtlinien die Belange von Menschen mit Behinderung. Ein eigener Kriterienkatalog, den die Verwaltung gemeinsam mit dem städtischen Behindertenbeirat erarbeitet hat, stellt die Barrierefreiheit sicher.

Erlaubnis für die Außengastronomie

Wer aufgrund der neuen Sondernutzungsrichtlinien eine Erlaubnis für die Außengastronomie oder sonstige Sondernutzung beantragen möchte, kann sich an das Amt für öffentliche Ordnung wenden.

Veröffentlicht am 26. März 2024