Fahrplan zu möglichem Stadionstandort Wolfswinkel im nächsten Gemeinderat

Bürgermeisteramt lässt in erster Stufe anhand von „K.O.-Kriterien“ die Eignung des Standortes Wolfswinkel und Verträglichkeit mit dem Motorflugbetrieb vertieft untersuchen

Wie geht es weiter mit den Untersuchungen eines möglichen Standorts Wolfswinkel auf dem Flugplatz für den Bau eines neuen SC-Fußballstadion? Noch in der zweiten Jahreshälfte 2013 will die Stadtverwaltung mit der ersten Stufe der Fachgutachten Klarheit gewinnen, ob ein Neubau für den Sport-Club auf dem jetzt vorgesehenen Standort „Wolfswinkel“ rechtlich und tatsächlich möglich und zulässig sein kann. Wenn dies bestätigt wird, soll das Bauleitplanverfahren weiter geführt werden, mit dem dann zahlreiche Einzelfragen detailliert unter die Lupe genommen und bewertet werden.

Noch vor der Sommerpause wird auch das von der Stadtverwaltung zugesagte Dialogverfahren starten, zu dem alle von der Stadionplanung betroffenen Institutionen – von den Bürgerinitiativen bis zum Sport-Club – eingeladen werden. 

Das sind zusammen gefasst die wesentlichen Stationen eines Fahrplans zur Stadionplanung am Flugplatz, der in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause am 23. Juli auf der Tagesordnung steht. Die Stadtverwaltung informiert darin über die thematischen und inhaltlichen Schwerpunkte der Gutachten, die zeitnah als erste Stufe in Auftrag gegeben werden und bis Jahresende belastbare Aussagen bringen sollen. Bewusst hat sich das Bürgermeisteramt dabei für ein zweistufiges Vorgehen entschieden:

In der ersten Stufe liegt der Fokus auf der Risikoabschätzung sogenannter „K.O.-Kriterien“, wie dies bereits in einem interfraktionellen Antrag der CDU, SPD und FDP im Juni angeregt worden ist. Darunter ist die grundsätzliche rechtliche und tatsächliche Machbarkeit und Zulässigkeit eines neuen Stadions unter Beibehaltung des Motorflugbetriebs zu verstehen. Von den Aussagen und Bewertungen dieser ersten Gutachten-Stufe wird abhängen, ob mit einem zweiten Schritt die Detailuntersuchungen erfolgen.

Bei der Frage nach einem grundsätzlichen Ja oder Nein stehen an erster Stelle die Aussagen zu Flugbetrieb und Sicherheit:

Sind der Motorflugbetrieb des Verkehrslandeplatzes und ein neues Stadion am vorgesehenen Standort unter Wahrung der Sicherheit für die Flieger und Stadionbesucher möglich und grundsätzlich genehmigungsfähig?

Kann der Motorflugbetrieb auch während des Stadionbetriebs aufrecht erhalten werden? Welche möglichen Auswirkungen hätte das Stadion für die Flieger z.B. durch Luftverwirbelungen? Was bedeutet der Abstand von rund 180 Metern bis zur Landebahn für die Höhe des Stadions? Und: Ist eine Verlagerung der heutigen separaten Grasbahnen für die Segelflieger auf die Start- und Landebahn für Motorflug möglich?

Zum Themenkomplex Verkehrserschließung und Bodenverhältnisse lässt die Stadt vor allem folgende Fragen durch externe Fachleute prüfen: ​

Verkehrserschließung mit Öffentlichem Nahverkehr, Individualverkehr, Fahrrad und zu Fuß. Damit sollen auch eine eventuell andere Trassenführung für die Stadtbahn Messe als bisher vorgesehen, oder Veränderungen an der bestehenden Breisgau-S-Bahn (Breisacher Bahn) begutachtet werden, um die Erreichbarkeit per Stadtbahn und S-Bahn zu verbessern. Wie lassen sich Verkehrsströme so steu-ern, dass die angrenzenden Wohngebiete nicht unzumutbar belastet werden? Wie wirken sich eventuelle Parallelveranstaltungen im Stadion und auf der Messe verkehrlich aus? 

Wie sind der Baugrund für ein Stadion und die Zufahrten angesichts der Historie einer nahegelegenen ehemaligen Mülldeponie beschaffen?

Die Gutachten zum Thema Umwelt betreffen verschiedene Fragestellungen. Die wichtigsten in Stichworten:

Welche Auswirkungen hätte ein Stadion auf die klimaökologischen Verhältnisse und die Bedeutung des Flugplatzes als Kaltluftschneise? Welche Lärmemissionen sind durch den Stadionbetrieb und den Verkehr zu erwarten, und sind die zulässigen Grenzwerte gegenüber Wohngebieten einzuhalten? Hat das Stadion Auswirkungen auf Restriktionen durch naturschutzrechtliche Schutzgebiete und geschützte Tier- und Pflanzenvorkommen oder den Vogelschutz?

Die exakten Fragestellungen für die Gutachter werden vom Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS) mit dem Regierungspräsidium, dem Regionalverband und anderen Stellen abgestimmt. Ebenfalls eingeleitet ist inzwischen das Verfahren zur Umweltprüfung, um die Fragestellungen und den Umfang der Umweltgutachten definieren zu können.

Diese in der ersten Stufe anstehenden Themenkomplexe sind „K.O.-Kritieren“. Das bedeutet: Nach der bisherigen Beurteilung und den Gesprächen mit allen Fachämtern geht die Stadt davon aus, dass der Wolfswinkel ein fachlich geeigneter Standort ohne K.O.-Faktoren ist. Ob diese bisherige Einschätzung auch im Urteil unabhängiger und externer Gutachter Bestand haben wird, sollen die Untersuchungen nun erweisen.

Wenn die von der Stadt beauftragten Gutachter und das Urteil der Fachämter die vorläufige Einschätzung belegen, dass der Bau eines neuen Stadions am Standort Wolfswinkel grundsätzlich möglich ist und dem Projekt keine unüberwindlichen Hindernisse im Weg stehen, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, in der zweiten Verfahrensstufe die üblicherweise bei einem Vorhaben dieser Dimension im Bauleitplanverfahren notwendig Untersuchungen durchzuführen.

Derzeit ist die Stadtverwaltung im Gespräch mit Fachbüros; die Aufträge an erfahrene und kompetente Büros sollen nach der Gemeinderatsentscheidung erteilt werden. Bis Jahresende, so sieht es der ambitionierte Fahrplan vor, erwartet die Stadt belastbare Aussagen zu den Themenkomplexen Flugverkehr und Sicherheit, Verkehrserschließung und Bodenverhältnisse sowie Umweltschutz. Soweit die Gutachter keine unüberwindlichen K.O.-Krtiterien feststellen, hat der Gemeinderat das Wort, um den Weg freizumachen für das weitere Bauleitverfahren. Damit werden weitere vertiefende Untersuchungen nicht mehr zum „Ob“, sondern zum „Wie“ eingeleitet.

„Sollten die Fachgutachter und die Fachämter im Gegensatz zu ihren bisherigen Einschätzungen zum Ergebnis kommen, dass ein Stadion Wolfswinkel nicht zulässig wäre oder den Motorflugbetrieb unmöglich machen würde, dann werden wir diesen Standort nicht weiter verfolgen und vorschlagen, das Bauleitplanverfahren einzustellen!“ stellt Baubürgermeister Martin Haag fest.

Das Bürgermeisteramt hat sich zum Ziel und als Prämisse an die Gutachter gesetzt, dass mit einem Stadionneubau der Motorflugbetrieb weiterhin bestehen kann. Allerdings können nach jetzigem Stand die beiden parallel zur Landebahn verlaufenden Segelflugbahnen aufgrund der kurzen Distanz zum geplanten Stadion nicht verbleiben. Bürgermeister Martin Haag: „Wir lassen untersuchen, ob die Segelflieger auf der betonierten Bahn starten und landen können. Sollte das nicht möglich sein, werden wir bei der Suche nach einem alternativen Platz in der Nähe helfen!“ Zunächst seien jedoch die Aussagen der Gutachter abzuwarten.

Das Bürgermeisteramt ist inzwischen auch in Gesprächen mit der Universität, dem Uni-Bauamt und der Liegenschaftsverwaltung des Landes (Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Der Grund: Der Stadion-Standort Wolfswinkel berührt nach der jetzigen Planung das dritte und vierte Baufeld der Uni-Erweiterungsflächen für die 11.Fakultät. Auf dem dritten Baufeld ist u.a. ein Neubau des Fraunhofer-Instituts für Physikalische Messtechnik geplant. Die Planer schlagen deshalb vor, die Baufelder leicht zu verschwenken und in Richtung Breisacher Bahn zu verschieben, ohne die Fläche in ihrer Größe zu beschneiden. Damit würde ein ausreichend großer Abstand zwischen Stadion und den Universitätsflächen verbleiben. Baubürgermeister Martin Haag: „Wir halten uns daran, dass die Erweiterungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden.

Dialogverfahren startet noch im Juli

Bereits mit den ersten Überlegungen eines Stadionstandorts Wolfswinkel hatte die Verwaltung eine frühzeitige und breit angelegte Beteiligung aller Betroffener zugesagt. Dies soll nun mit einem erstmals installierten Dialogverfahren unter der Leitung eines externen Moderators geschehen. In dem Dialogverfahren sollen regelmäßig alle offenen Fragen zu Gutachten und Verfahren zur Sprache kommen, Anregungen sowie Bedenken und Wünsche diskutiert und mögliche Kompromisse zu widerstreitenden Interessen erarbeitet werden. Zu der konstituierenden Sitzung noch im Juli sind u.a. Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen eingeladen:

  • Bürgervereine Mooswald, Brühl-Beurbarung und Land-wasser sowie die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürger- und Lokalvereine (AFB)
  • Bürgerinitiative Pro Wolfswinkel
  • Bürgerinitiative Pro Flugplatz e.V.
  • Sport-Club Freiburg
  • Universität und Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik (IPM)
  • Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung des Landes)
  • Universitätsbauamt
  • Interessengemeinschaft Industriegebiet Nord sowie die Möbelhäuser und weitere angrenzende Betriebe
  • Umweltverbände, Naturschutzverbände und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Die Stadtverwaltung ist mit ihren Fachämtern Stadtplanung, Garten- und Tiefbauamt, Umweltschutz, Forstamt, Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen und Sportreferat vertreten, sowie VAG, Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) bzw. Regio-Verbund GmbH, FWTM als Betreiberin der Messe und der Flugplatz Freiburg GmbH.
Daneben besteht weiter die 2011 eingerichtete „Arbeitsgruppe SC-Stadion“ mit Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen und dem Vorstand des Sport-Club, die bisher achtmal getagt hat. Sie wird auch weiter das Projekt begleiten.

Kosten für Gutachten und Dialogverfahren:

Nach einer überschlägigen Rechnung werden für die erste Stufe der Gutachten und Risikoabschätzungen zu den K.O.-Kriterien rund 210.000 Euro erforderlich. Wie bereits bei allen bisherigen Studien und Untersuchungen zum Stadion, übernimmt der Sport-Club die Hälfte der Kosten. Hinzu kommen die Aufwendungen für das Dialogverfahren, die auf rund 40.000 Euro für externe Moderation und Dokumentation veranschlagt werden und von der Stadt allein getragen werden.

Da im städtischen Haushalt noch keine Ansätze zur Verfügung stehen, beinhaltet der Antrag an den Gemeinderat auch die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für den städtischen Anteil von rund 145.000 Euro (50 Prozent von 210.000 Euro Gutachtenkosten plus 40.000 Euro für das Dialogverfahren). Insgesamt rechnet das Bürgermeisteramt mit etwa 750.000 Euro Gesamtaufwand für das Bauleitverfahren einschließlich beider Stufen der Gutachten, die zum überwiegenden Teil erst 2014 und später anfallen werden. Dazu Bürgermeister Haag: „Eine Entscheidung für ein neues Stadion und den Standort erfordert sachlich und fachlich fundierte Grundlagen und das Urteil unabhängiger Fachleute. Deshalb sind diese Kosten unvermeidlich und notwendig.“

Mit Blick auf die zahlreichen, zum Teil parallel laufenden und miteinander verzahnten Einzelverfahren und Teilprojekte in mehreren Ämtern hat das Bürgermeisteramt für dieses Vorhaben eine eigene Projektstruktur im Baudezernat geschaffen. Bürgermeistermeister Haag hat die Steuerung und Koordination des Vorhabens dem Amts für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS) übertragen; dessen neuer Leiter Robert Staible leitet das Projekt in enger Abstimmung mit dem Baubürgermeister.

Präsentation zum weiteren Vorgehen

Präsentation zum weiteren Vorgehen (783,3 KB) aus der Pressekonferenz vom 11. Juli 2013