FAQ zu Geburtsurkunden

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen

Wie erhalten wir die fertigen Geburtsurkunden für unser Kind?

Sie können im Krankenhaus auswählen, ob Sie die fertigen Geburtsurkunden für Ihr Kind beim Standesamt Freiburg in Zimmer 329 zu den Öffnungszeiten ohne Termin abholen möchten oder ob wir Ihnen diese mit der Post als Nachnahmesendung zusenden sollen. Sobald die Geburtsurkunden für Ihr Kind fertig sind, werden Sie per SMS oder E-Mail von uns benachrichtigt.

Wann können wir die Geburtsurkunden abholen?

Die Abholung der fertigen Geburtsurkunden ist zu folgenden Öffnungszeiten ohne Termin in Zimmer 329 des Standesamtes möglich:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr,

Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel und Ihre Bankkarte mit.

Wie funktioniert der Postversand per Nachnahme?

Wenn Sie die Nachnahmesendung gewählt haben, zahlen Sie bei der Zustellung durch die Post an Ihrer Haustüre beim Briefträger / bei der Briefträgerin. Sollten Sie nicht zuhause sein, hinterlässt die Post eine Benachrichtigungskarte und Sie können die Sendung innerhalb einer Woche an der angegebenen Postfiliale abholen.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt keinen Einfluss auf die Dauer des Versands per Nachnahme hat; dies kann bis zu einer Woche dauern.

Für was benötigen wir die Geburtsurkunde des Babys?

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse, für die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld, für die Steuer-ID, für den Arbeitgeber (Elternzeit), für die Kita-Anmeldung (Vormerkung), für Reisepass / Personalausweis / ID-Karte und ggf. den Aufenthaltstitel sowie ggf. weiterer Leistungen (z.B. Bürgergeld).

Welche Dokumente müssen wir abgeben?

Welche Dokumente für die Erstellung der Geburtsurkunde benötigt werden, finden Sie in unserer Checkliste.

Wie können wir eine Hausgeburt anmelden?

Eine Hausgeburt ist dem örtlichen Standesamt innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Bitte schreiben Sie uns dafür innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt Ihres Kindes eine E-Mail an geburten@stadt.freiburg.de und teilen uns mit wann und unter welcher Adresse die Hausgeburt Ihres Kindes stattgefunden hat.

Wir vereinbaren mit Ihnen dann schnellstmöglich einen Termin für die mündliche Anzeige der Hausgeburt vor Ort im Standesamt. Es reicht aus, wenn der Kindesvater mit allen benötigten Dokumenten zum Termin zur Anzeige der Hausgeburt zum Standesamt kommt.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Die aktuelle Bearbeitungszeit für die Erstellung der Geburtsurkunden von neugeborenen Babys beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Die Prüfung ausländischen Rechts kann die Bearbeitungszeit verlängern. Die Bearbeitung beginnt erst, nachdem das Standesamt die Geburtsanzeige des Krankenhauses erhalten hat.

Wie erhalte ich meine Originaldokumente zurück?

Die von Ihnen eingereichten Originaldokumente erhalten Sie mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück (Abholung im Standesamt oder Versand per Nachnahme).

Wie läuft die Vaterschaftsanerkennung ab?

Beim Standesamt kann nur die Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden, das Sorgerecht kann sich nicht geteilt werden. Wenn Sie sich gemeinsam um Ihr Kind kümmern möchten und sich daher das Sorgerecht teilen möchten, können Sie auch bereits vor der Geburt einen Termin beim Jugendamt vereinbaren, in dem Sie Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung beurkunden lassen können. Alternativ können Sie auch einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bei einer Notarin oder einem Notar vereinbaren (www.notar.de).

Bevor wir Ihnen einen Termin anbieten können, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen: Für die Anerkennung der Vaterschaft ist beim Standesamt eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit auf freie Termine für Vaterschaftsanerkennungen beim Standesamt Freiburg, Sachgebiet Geburten, derzeit ca. 2 Wochen beträgt. Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen ist bei allen deutschen Standesämtern möglich.

Zum Termin für die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt müssen Sie nur Ihre Personalausweise / Reisepässe / Aufenthaltstitel mitbringen.

Sollte ein Elternteil nicht sehr gut deutsch sprechen, müssen Sie mit Dolmetscher / Dolmetscherin pünktlich und vollständig (beide Elternteile) erscheinen. Ein Dolmetscher / Eine Dolmetscherin ist von Ihnen selbst zu organisieren und mitzubringen. Die dolmetschende Person muss kein vereidigter Dolmetscher / keine vereidigte Dolmetscherin sein, jedoch sehr gut deutsch sprechen können und darf weder mit der Kindesmutter, noch mit dem Kindesvater, verwandt sein. Außerdem muss sich die dolmetschende Person ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel). Die Kindeseltern dürfen nicht gegenseitig für sich übersetzen. Sollten die Deutschkenntnisse eines Elternteils nicht ausreichen, dann muss der Termin ggf. abgebrochen werden und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.

Wie kann ich fehlende Dokumente nachreichen?

Fehlende Dokumente, die das Standesamt, Sachgebiet Geburten, im Original benötigt, können Sie uns entweder per Post senden oder in einen unserer Briefkästen einwerfen (Hausbriefkasten vor dem Innenstadtrathaus oder Briefkästen im Standesamt am Treppenaufgang 2. OG oder vor Zimmer 329). Vor Zimmer 329 gibt es auch Briefumschläge zum Beschriften mit Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes.

Wie kann ich nachträglich den Namen des Kindes anzeigen?

Wenn Sie nicht im Krankenhaus für die Vornamen Ihres Kindes unterschrieben, dann können Sie die Vornamen innerhalb von vier Wochen nach der Geburt schriftlich (nicht per Mail) mit folgendem Formular im Original anzeigen (Erklärung zur Namensführung). Nach der Beurkundung der Geburt sind grundsätzlich keine Änderungen mehr möglich.

Was sind die beliebtesten Vornamen?

Was muss im Original eingereicht werden?

Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Abschriften von Vaterschaftsanerkennungen oder Sorgeerklärungen werden im Original benötigt, ggf. mit deutscher Übersetzung (siehe unten).

Was muss in Kopie oder als Scan eingereicht werden?

Ausweise, ID-Karten, Reisepässe und Aufenthaltstitel können Sie uns nach der Geburt Ihres Kindes als Kopie einreichen oder als Scan per E-Mail an geburten@stadt.freiburg.de senden.

Ist eine deutsche Übersetzung von ausländischen Dokumenten nötig?

Ausländische Urkunden müssen von einem/einer zugelassenen Übersetzer_in ins Deutsche übertragen werden. Eine Liste der Übersetzer/Übersetzerinnen finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de/Recherche . Internationale Urkunden (mehrsprachig) und ausländische Reisepässe müssen nicht übersetzt werden.