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Schulkindbetreuung

Eine Gruppe Kinder, die über Baumstämme hüpfen.
© Christian-Schwier/stock.adobe.com

Die Schulkindbetreuung ist eine pädagogische Einrichtung und begleitet Kinder vor und nach dem Unterricht in der Schule mit freizeitpädagogischen Angeboten wie Freispiel, Gruppen- und Projektarbeit.

Vormerkung zur Schulkindbetreuung in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2024/2025

Für das Schuljahr 2024/2025 endet die Anmeldefrist am 28. Februar 2024. Melden Sie sich später an, bekommen Sie einen Platz auf der Warteliste.

Die Bestellung des Mittagessens erfolgt im monatlichen Abonnement. Es ist keine Buchung einzelner Tage möglich. Ob Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt, entscheiden Sie selbst.

Auch wenn Ihr Kind in der Ganztagsschule angemeldet ist, müssen Sie Ihr Kind für das Mittagessen hier online anmelden.

Formulare und Unterlagen

Albert-Schweitzer-Schule I

Hebel-Grundschule

Johannes-Schwartz-Schule

Lindenbergschule

Paul-Hindemith-Schule

Pestalozzi-Grundschule

Reinhold-Schneider-Schule

Lindenmattenstr. 2; 79117 Freiburg
schulkindbetreuung-rhs@stadt.freiburg.de
0761 201 7158

Schauinslandschule

Schneeburgschule

Andreas-Hofer-Str. 3; 79111 Freiburg
schulkindbetreuung-sbs@stadt.freiburg.de
0761 201 7088

Tullaschule

Tuniberg-Grundschule

Weiherhof-Grundschule

Schlüsselstr. 5; 79104 Freiburg
schulkindbetreuung-whgs@stadt.freiburg.de
0761 201-7574

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Gibt es eine Anmeldefrist?

Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr ist jeweils der 28. Februar. Anträge, die danach beim Amt für Schule und Bildung eingehen, werden nachträglich berücksichtigt.

Muss ich jedes Schuljahr einen neuen Aufnahmeantrag stellen?

Nein, der Betreuungsvertrag wird für die gesamt Grundschulzeit (1. – 4. Klasse) abgeschlossen.
Ausnahme: Für Schüler_innen der Vorbereitungs- und Grundschulförderklassen wird der Vertrag für ein Schuljahr geschlossen. 

Bis wann bekommen wir eine Rückmeldung?

Bis spätestens 31. Mai bekommen Sie Bescheid, ob Ihr Kind einen Platz in der Schulkindbetreuung erhält oder auf der Warteliste steht.

Kann ich mein Kind auch nur für einzelne Tage anmelden?

Die Buchung einzelner Tage ist nicht möglich. Der Betreuungsplatz wird für die gesamte Woche zur Verfügung gestellt.

Erhalte ich eine Aufstellung der gezahlten Beiträge für das Finanzamt?

Wir stellen keine gesonderte Aufstellung der monatlichen Elternbeiträge aus. Wir bitten Sie, die Rechnungen, die Sie vom Amt für Schule und Bildung erhalten, aufzuheben. Diese reichen zusammen mit Ihren Kontoauszügen als Vorlage beim Finanzamt aus.

Kann ich die Wochen der Ferienbetreuung flexibel buchen?

Die Ferienbetreuung ist nur für 3 Wochen (1. Woche der Pfingstferien sowie 1. und 2. Woche der Sommerferien) oder 7 Wochen (Herbstferien, Fastnachtsferien, Osterferien, 1. Woche der Pfingstferien sowie 1. und 2. Woche der Sommerferien) buchbar. Ein flexibles Ändern der einzelnen Wochen ist nicht möglich.

Kann ich die Ferienbetreuung auch während des laufenden Schuljahres dazu buchen?

Die Ferienbetreuung ist grundsätzlich nur zu Beginn des Schuljahres für die komplette Grundschulzeit buchbar. Sollte während des laufenden Schuljahres noch Plätze in der Ferienbetreuung frei sein, kann diese nachgebucht werden. Bei nachträglicher Buchung sind die Monatsbeiträge rückwirkend zu entrichten.

Wenn ich nur einzelne Tage die Betreuung benötige, kann ich einen Betreuungsplatz mit einer weiteren Familie teilen (Platzsharing)?

Betreuungsplätze können in der Schulkindbetreuung nicht von zwei oder mehreren Familien geteilt werden (Platzsharing). Durch enormen Verwaltungsaufwand in der Abrechnung und den sehr hohen organisatorischen Aufwand in den Einrichtungen, kann dies nicht geleistet werden. Ebenso ist durch das Teilen der Plätze keine kontinuierliche pädagogische Arbeit mit den Kindern durch unser Fachpersonal möglich.

Ich habe einen Schulbezirkswechsel beantragt, was muss ich beachten?

Anmeldefrist für Schulkindbetreuung an allen öffentlichen Freiburger Grundschulen ist der 28. Februar. Um die Anmeldefrist zu wahren, stellen Sie bitte bei beiden Einrichtungen eine Aufnahmeantrag für die Schulkindbetreuung. Nach Entscheidung über den Schulbezirkswechsel können Sie den hinfälligen Aufnahmeantrag zurückziehen. Eine Zusage über den Betreuungsplatz kann auch erst nach Bestätigung des Schulbezirkswechsels gemacht werden. Die Bestätigung über den Schulbezirkswechsel muss dem zuständigen Träger vorgelegt werden.

Ich möchte den Betreuungsplatz kündigen. Was muss ich tun?

Eine Kündigung ist monatlich möglich. Die Kündigung muss schriftlich (per Post oder per E-Mail) gegenüber dem Amt für Schule und Bildung, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg erfolgen und bis zum 15. des Monats, für den gekündigt werden soll, eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang des Kündigungsschreibens wird die Kündigung erst zum Ende des darauffolgenden Monats wirksam.

  Kündigung zum 30.11.2023 Kündigung zum 30.11.2023
Eingang der schriftl. Kündigung 14.11.2023 17.11.2023
Status fristgerecht zu spät
Kündigung wirksam zum 30.11.2023 31.12.2023

Ich möchte das Betreuungsmodul meines Kindes ändern. Ist das möglich?

Ja, Änderungen der Module der Regelbetreuung sind monatlich bis zum 15. des Monats zum nächsten Monat möglich, sofern freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Wir ziehen um und das Kind verlässt die Grundschule. Was muss ich tun?

Eine Abmeldung an der Schule ist nicht gleichzeitig die Kündigung der Schulkindbetreuung. Bitte informieren Sie die Schulkindbetreuung ebenfalls schriftlich und kündigen die Schulkindbetreuung fristgerecht (siehe oben).

Ich beziehe Leistungen und kann die Elternbeiträge nicht bezahlen. Was kann ich tun?

Eltern, die

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung
  • Kindergeldzuschlag

beziehen, können beim Amt für Schule und Bildung die Übernahme der Elternbeiträge beantragen.
Füllen Sie hierzu bitte den Antrag auf Übernahme aus und geben diesen unterschrieben zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheids an der Schule ab.

Ich beziehe keine Leistungen und kann die Elternbeiträge nicht bezahlen. Was kann ich tun?

Eltern, die über geringes Einkommen verfügen, können beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Europaplatz 1, 79098 Freiburg, einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen.

Mein Kind muss eine Klasse wiederholen. Was muss ich tun?

Muss Ihr Kind eine Klasse wiederholen informieren Sie bitte das Amt für Schule und Bildung, damit die Vertragslaufzeit angepasst werden kann.

Rahmenbedingungen

Trägerin

Stadt Freiburg
Dezernat für Umwelt mit Forst und
Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung
Amt für Schule und Bildung
Berliner Allee 1
79114 Freiburg

Qualifikationen

Die Teams der Schulkindbetreuung setzen sich aus einschlägig qualifizierten Fachkräften analog den Ausführungen des § 7 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (KiTaG) sowie pädagogischen Mitarbeitenden ohne einschlägige Qualifikation zusammen. Sie werden unterstützt von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildenden im Anerkennungsjahr.

Das pädagogische Betreuungspersonal ohne einschlägige Qualifikation besucht derzeit eine 2-jährigen Fortbildungsreihe, um sich fachlich weiterzuqualifizieren.

Die Einrichtungsleitungen vor Ort sind für die Führung des Teams und die Zusammenarbeit mit der Schule sowie für die Durchführung und Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots verantwortlich. Die Stadt Freiburg beschäftigt Leitungen mit einer abgeschlossenen erzieherischen Fachausbildung oder einer vergleichbaren pädagogischen Qualifikation mit mehrjähriger Erfahrung in der Betreuung und Bildung von Schulkindern.

Teaminterne Entwicklung

Die Einrichtungen verfügen über 6 Planungsund pädagogische Tage pro Schuljahr. Diese dienen der Reflexion, der pädagogischen Weiterentwicklung und der strukturellen Planung der Angebote.

Es wird darauf geachtet, dass ein pädagogischer Tag im Schuljahr gemeinsam mit dem Lehrerkollegium der jeweiligen Schule stattfindet. Dieser dient der innerschulischen Vernetzung und der Erarbeitung gemeinsamer Standards und Grundhaltungen.

Durch die Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort erarbeiten sich die Teams die pädagogische Umsetzung ihrer Ziele.

Weiterhin nutzen die Fachteams die pädagogischen Tage zur Teamentwicklung sowie der Erweiterung unseres Fachwissens auf dem Gebiet der mittleren Kindheit.

Möglichkeiten der Umsetzung sind zum Beispiel themenspezifische Inhouse-Fortbildungen mit internen und externen Referierenden.

Die Planungstage dienen der Organisation und Strukturierung des Alltags.

Räume für Schulkindbetreuung

Die Schulkindbetreuung findet in der Regel in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt. Es sind einzig die Kinder der Schule in der Schulkindbetreuung angemeldet. Für die Raumgröße und Anzahl der Räume in der Schulkindbetreuung gibt es keinen rechtlich verbindlichen Standard. Daher wurde für den Ausschuss für Schulen und Weiterbildung die Drucksache ASW-18/008 erstellt. Am 08.10.2018 wurde darin ein einheitlicher Flächenstandard in der Schulkindbetreuung vorgestellt. Grundsätzlich sind alle Räume der Schule für eine Doppelnutzung gemeinsam mit den Lehrkräften vorgesehen. Dies ist die Idealform, die alle Einrichtungen anstreben. Voraussetzung ist eine gute Kooperation mit den Lehrkräften der Schule. Zudem braucht es auch eigene Räume sowie ein Leitungsbüro.

Jede Einrichtung verfügt über mindestens einen Raum, der nur für die Schulkindbetreuung am Nachmittag vorgesehen ist. Dies erlaubt dem pädagogischen Fachteam ein Mindestmaß an Eigenbestimmung/ -gestaltung. Die restlichen Räumlichkeiten werden von Schule und Schulkindbetreuung doppelt genutzt. Die Räume der Schule werden künftig so genutzt und eingerichtet, dass eine Mehrfachnutzung möglich ist.

Die Einrichtungen streben die maximale Raumausnutzung in der Schule an und auch das direkte Lebensumfeld der Kinder wird mit einbezogen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Schulkindbetreuung hat die Stadt Freiburg als freiwillige Aufgabe gemäß § 2 der Gemeindeordnung (GemO) eingerichtet. Nach § 10 GemO handelt es sich um öffentliche Einrichtungen der Stadt Freiburg.

Die städtische Schulkindbetreuung lehnt sich an die wesentlichen Aussagen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII an, ohne selbst Teil der Kinder- und Jugendhilfe zu sein. Insbesondere sind dies die §§ 1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe), 8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), 8b (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen), 22 (Grundsätze der Förderung) und 22a (Förderung in Tageseinrichtungen). Außerdem richtet sich die Arbeit nach der UN Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz, dem Bundeskinderschutzgesetz, dem Schulgesetz, sowie den Erlassen des Kultusministeriums zur Schulkindbetreuung und zur Ganztagsschule.

Dazu stellt die Stadt Freiburg Fachpersonal mit pädagogischer Qualifikation nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz ein und schult diese besonders im Bereich Kindeswohl.

Kindeswohl

Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, bedeutet sie in den Mittelpunkt der Pädagogik zu stellen, ihre Stärken ernst zu nehmen und auszubauen. Dafür stehen die Inhalte dieser Konzeption. Es bedeutet auch, Strukturen bereit zu stellen, die ihr Wohl schützen. Strukturen, die es ermöglichen, frühzeitig zu intervenieren, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Wir orientieren uns in unserer Arbeit am Sozialgesetzbuch VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der darin formulierte Schutzauftrag ist eine Grundlage unserer Arbeit.

Alle pädagogischen Fachkräfte verpflichten sich, das Wohl des Kindes zu schützen, Eltern frühzeitig auf Hilfsangebote aufmerksam zu machen sowie mit Fachdiensten und den so genannten insoweit erfahrenen Fachkräften zusammenzuarbeiten. Wir sind als Träger dazu verpflichtet, das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Kenntnis zu setzen, falls die Eltern abgesprochene Hilfen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Gefährdung vom Kind nicht abwenden können.

Das Sachgebiet Schulkindbetreuung im Amt für Schule und Bildung sowie die pädagogischen Fachkräfte in der Betreuung an den Schulen arbeiten mit den Kindern präventiv, zu ihrem Wohl, ihren Schutz wahrend, wertschätzend und grenzachtend. Dazu unterschrieben alle Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung.

Die Werte dieser Selbstverpflichtungserklärung spiegeln sich in unserer Konzeption wieder. Wir verzichten auf jegliche Gewaltanwendung, psychisch, physisch und verbal. Wir besuchen weiterhin Pflichtfortbildungen zur Umsetzung des Schutzauftrages.

Die Einrichtungsleitungen tragen die Verantwortung, regelmäßig alle Informationen und Leitfäden zum Schutzauftrag an die pädagogischen Fachkräfte zu vermitteln. Fallbesprechungen dienen dazu, die Vorgehensweise in der Praxis zu reflektieren und zu üben.