Home Service Service A-Z
Leistungen

Förderung E-Fahrzeuge - BW-e-Solar-Gutschein beantragen

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit dem BW-e-Solar-Gutschein die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer neuen (erstzugelassenen) E-Fahrzeuge (vollelektrisch oder Brennstoffzelle). Die Fahrzeuge dürfen eine maximale Peak-/Spitzenleistung von 160 kW aufweisen.

Gefördert werden

  • PKW (M1)
  • vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge (L6e und L7e)
  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1)

Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen). Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertem Fahrzeug aufweisen.

Der BW-e-Solar-Gutschein wird als Festbetragsförderung, bei Kauf, Leasing oder Miete von vollelektrischen Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen, bei gleichzeitigem Bestehen einer Anlagenbetreiberschaft einer Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation), in Höhe von 1.000 Euro gewährt.

Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Über die Photovoltaikanlage muss u.a. die Wallbox versorgt werden. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.

Der optionale Kauf einer Wallbox inklusive Installation wird mit 500 € pro Wallbox/Fahrzeug gefördert. Die Beschaffungskosten müssen mindestens 500 € pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.

 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, die ein Elektrofahrzeug erwerben, in Baden-Württemberg zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.

 

Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:

  • Sie können das Fahrzeug beschaffen und dann einen Förderantrag stellen. Bezüglich des Beginns der Maßnahme wird eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO zum 1. Dezember 2021 zugelassen.
  • Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel höchstens 100 Fahrzeuge gefördert.
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein.
  • Die EG-Fahrzeugklassen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung. (Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, Stand: Juli 2021, SV 1 (kba.de))
    Alternativ können Ihnen Hersteller oder Händler darüber Auskunft geben.
  • Eine Kombinationsmöglichkeit mit der Innovationsprämie (ehemals Umweltbonus) ist möglich. Es ist auf die gesonderten Ausführungen dazu in den Bundesförderprogrammen zu achten. Bei Inanspruchnahme der Pauschale in Höhe von 500 € für eine Wallbox, ist eine Kombination mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen nicht möglich.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: