Personalausweis - Adresse ändern lassen
Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.
Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird
- die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
- die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Sie müssen sich schon in Freiburg umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde vorsprechen. Wenden Sie sich an
- die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug innerhalb Freiburgs und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die neue Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
schnellst möglich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise
Tipp:
Lassen Sie den Wohnort im Personalausweis (und in allen anderen Ausweisdokumenten) gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 05.05.2022 freigegeben.