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Leistungen

Ehrungen von Persönlichkeiten, die sich außerordentliche Verdienste im Sport erworben haben, beantragen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Ehrungen von Persönlichkeiten mit der Sport-Verdienstmedaille und dem Sport-Ehrenbrief.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürgerinnen und Bürgern unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Das Mitglied des Vereins muss sich bei der ehrenamtlichen Mitarbeit langjährig (mindestens 15 Jahre) oder über den Vereinsrahmen hinaus um die Förderung des Sports außerordentliche Verdienste erworben haben.

Verfahrensablauf

Auf formlosen Antrag eines Sportvereins, eines Sportverbandes oder einer Person prüft das Sportreferat ob die Voraussetzungen für eine Ehrung mit der Sportverdienstmedaille oder dem Sport-Ehrenbrief vorliegen. Die Ehrung mit der Sportverdienstmedaille und dem Sport-Ehrenbrief findet in einer gesonderter Veranstaltung im Rathaus statt. Auf besonderen Wunsch des Sportvereins kann die Ehrung auch an einem anderen, feierlichen Ort durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss Angaben über die außerordentlichen Verdienste der Persönlichkeit enthalten.

Kosten

-

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat diesen am 07.04.2021 freigegeben.