Gestaltungsbeirat

Schulhof mit Gebäuden rechts und links, in der Mitte ein großer Baum.
Die neu gestaltete Pestalozzi Grundschule in Haslach.

Im Februar 2014 hat der Gestaltungsbeirat der Stadt seine Arbeit aufgenommen. Der Beirat steht der Stadt bei wichtigen Bauvorhaben beratend zur Seite. Dies gilt besonders für solche Projekte, die wegen ihrer Größe, Lage, Nutzung, ihres Umfelds, ihrer Ensemblewirkung oder ihrer Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten. Das fünfköpfige Gremium aus den Gebieten Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur begleitet die Bauprojekte, steuert fachliche Argumente bei und versachlicht so die Diskussionen zu Architektur und Städtebau.

Durch den Gestaltungsbeirat hat die Stadt eine offene Architektur- und Städtebaudiskussion initiiert. Kraft fachlicher Argumente soll damit die Akzeptanz von Bauvorhaben erhöht werden. Vor allem aber kann der Gestaltungsbeirat dazu beitragen, dass die Architektur- und Freiraumqualität steigt. Bauherren erhalten eine objektive fachliche Beratung, die den Dialog zwischen allen Beteiligten fördert und in Einzelfällen auch die inhaltliche Auseinandersetzung um umstrittene Bauprojekte versachlichen und neue Lösungsansätze vermitteln kann.

Sitzungstermine

2024
16. Mai
11. Juli
10. Oktober
5. Dezember

Rückblick

Vergangene Sitzungen in diesem Jahr

1. Februar
21. März

Arbeitsweise

Der Gestaltungsbeirat prüft im Rahmen von fünf bis sechs eintägigen Sitzungen rund 20 bis 25 Bauvorhaben pro Jahr auf ihre städtebauliche, landschaftsplanerische und architektonische Qualität. Nach einem Ortstermin und einer interner Vorbesprechung am Vormittag haben die Bauherren die Möglichkeit, ihr Projekt am Nachmittag dem Beirat vorzustellen und mit ihm gemeinsam zu beraten. Anschließend erarbeitet der Beirat eine Stellungnahme mit Empfehlungen. In einzelnen Fällen kann er auch anregen, dass das Bauvorhaben nach der Weiterbearbeitung wieder vorgelegt wird. Um die Transparenz der Verfahren zu erhöhen, werden die Bauprojekte in öffentlicher Sitzung vorgestellt und diskutiert, sofern der Bauherr nicht widerspricht.

Die Stadt will die Bauprojekte bereits in einer sehr frühen Phase der Konzeptentwicklung in den Gestaltungsbeirat einbringen, sodass einerseits grundlegende Richtungsentscheidungen noch möglich sind und andererseits die Bauherrschaft die Anregungen noch umsetzen kann, ohne dass sich die Planung verzögert. Der Gestaltungsbeirat wird von städtischer Seite durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die im Baurechtsamt angesiedelt ist. Damit soll eine zügige Abwicklung der nachfolgenden Verwaltungsverfahren garantiert werden. Die Geschäftsstelle wird geleitet von Ulrike Katarina Pelzer, Dipl-Ing. TU.

Neue Publikation

Anhand einzelner Projekte gewährt die neu erschienene Publikation einen Einblick in das Wirken des Freiburger Gestaltungsbeirats in der Zeit von 2014 bis 2022.

Die kostenlose Publikation ist im Beratungszentrum Bauen im Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12, zu den bekannten Öffnungszeiten erhältlich. Bei Bedarf sendet die Geschäftsstelle gern weitere Exemplare zu oder unterstützt bei vertiefenden Fragestellungen.

Jetzt neu! Publikation ist im Beratungszentrum Bauen BZB erhältlich

Wissen

Gestaltungsbeiräte

Vor 30 Jahren noch eine Ausnahme, sind sie heute selbstverständlich: Rund 130 Gestaltungsbeiräte gibt es in der Bundesrepublik, die Städte und Gemeinden bei wichtigen Bauvorhaben beraten.

Als weisungsunabhängige Expertengremien begutachten sie die städtebaulichen, architektonischen und landschaftsplanerischen Qualitäten von Bauvorhaben. In ihren Stellungnahmen und Empfehlungen berücksichtigen sie besonders das Stadt- und Landschaftsbild und die städtebauliche Denkmalpflege.

Gestaltungsbeiräte wollen darüber hinaus mit ihrer Arbeit eine Steigerung der Planungs- und Baukultur erreichen, deren Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen und Fehlentwicklungen vorbeugen. Damit sind sie Baukulturvermittler, die sich für eine zielgerichtete und nachhaltige Stadtentwicklung stark machen.

Der Freiburger Gestaltungsbeirat wurde 2014 gegründet und hat seitdem rund 100 Bauvorhaben beraten. Er kommt fünf bis sechsmal im Jahr zu Beratungssitzungen zusammen.

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Mitglieder

Der Freiburger Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf Experten und Expertinnen auf den Gebieten Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung zusammen.

Eine wichtige Voraussetzung für die Berufung ist es, selbst weder in Freiburg zu planen, noch zu bauen. Konkret muss sich deshalb der Wohn- und Arbeitssitz der Sachverständigen mindestens 50 Kilometer von Freiburg entfernt befinden. Diese „Abstandsregelung“ bringt die Vorteile der Außenperspektive und der größeren Unabhängigkeit mit sich. In Frage kommen daher auch Sachverständige aus dem benachbarten Ausland (siehe S. 21, „Unabhängigkeit“).

Für die konstruktive Arbeit im Beirat ist neben den fachlichen Qualifikationen auch die Fähigkeit entscheidend, sich mit Empathie, kommunikativem Geschick und Humor auf Menschen einzulassen. Diversität und Ausgewogenheit in Hinblick auf Alter und Geschlecht wird bei der Zu sa m mensetzung des Beirats angestrebt.

Berufen werden die Beiräte von der Stadt Freiburg für die Dauer von drei Jahren, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Im Anschluss bestimmen die Beiräte selbst, wer aus ihrer Mitte den Vorsitz und die Stellvertretung übernimmt.

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Unabhängigkeit

Entscheidend dafür, dass die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats auf Akzeptanz treffen, ist die Unabhängigkeit seiner Mitglieder.

Stünde ein Beirat im Verdacht, bei einem Beratungsprozess eigene Interessen zu verfolgen, wäre der Schaden gewaltig und das Vertrauen der Öffentlichkeit wie der Bauherrschaft verwirkt.

Um das zu verhindern, wird großen Wert darauf gelegt, dass kein Mitglied seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Freiburg hat oder in Beratungsprojekte involviert ist. Tatsächlich wird die Unabhängigkeit sogar höher gewichtet als etwa eine spezifische Ortskenntnis, wie sie lokal ansässige Expertinnen und Experten mit sich brächten.

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Nachhaltigkeit

Gestaltungsbeiräte leisten einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Baukultur, indem sie die entsprechenden ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Aspekte von Bauvorhaben abwägen und gegebenenfalls stärken.

Dabei bezeichnet der Begriff Baukul tur keineswegs nur Gebäude, sondern unter anderem auch die Stadtentwicklung, die Planung von Infrastrukturen sowie die Gestaltung von Freiräumen bis hin zu Kunstwerken im öffentlichen Raum. Eine nachhaltige und damit zukunftsgerechte Baukultur hat immer auch eine ästhetische Seite, wobei diese zwangsläufig von Moden und Trends beeinflusst ist.

Wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Baukultur ist auch die Pflege der historischen Bausubstanz. Gestaltungsbeiräte bemühen sich darum, bei allen an Bauvorhaben Beteiligten sowie in der städtischen Gesellschaft das Bewusstsein für die gebaute Umwelt zu schärfen und deren kulturellen und gesellschaftlichen Wert in den Vordergrund zu rücken.

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Die Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle eines Gestaltungsbeirats arbeiten Expertinnen und Experten für Architektur und Stadtplanung. Das ist deshalb so wichtig, weil sie die Schnittstelle bildet zwischen der Bauherrschaft, dem Beirat und den Fachämtern der Baubehörde.

Die Geschäftsstelle des Freiburger Gestaltungsbeirats ist im Baurechtsamt angesiedelt. Sie bestimmt mit, wann der Beirat welche Bauvorhaben diskutiert. Im Vorfeld der Sitzungen stellt sie in enger Abstimmung mit den Fachämtern alle Unterlagen zusammen und dokumentiert anschließend die Entscheidungen. Darüber hinaus vertritt die Geschäftsstelle den Gestaltungsbeirat in Nachgesprächen mit Bauherren, Architekten oder städtischen Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit.

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Vermittlung

Hier kommen ganz verschiedene Perspektiven zusammen: Wünsche der Bauherrschaft treffen auf Vorgaben durch die städtische Verwaltung, ambitionierte Entwürfe von Architekten sehen sich mit Anliegen einer homogenen Stadtentwicklung konfrontiert. Und nicht zuletzt gilt es, die Menschen im Blick zu behalten, die in Freiburg leben und arbeiten.

Aufgabe des Gestaltungsbeirats ist es, durch fachliche und unabhängige Beratung zwischen den verschiedenen, gelegentlich auch konträren Positionen von Bauherrschaft, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu vermitteln. Insbesondere die Diskussion von Planungsalternativen kann zu einer größeren Akzeptanz bei allen Beteiligten führen. Dies erreicht der Gestaltungsbeirat allerdings nur dann, wenn seine Arbeit von Transparenz und von Dialogen auf Augenhöhe geprägt ist. Er tagt deshalb weitgehend öffentlich, macht die Kriterien bei der Projektauswahl explizit (siehe Infokasten auf Seite 14, „Mitglieder“) und bindet Entscheidungsträger und Öffentlichkeit in seine Prozesse ein. Nicht zuletzt leistet die Publikation Stadt.Baustein dazu einen Beitrag.

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Die Projektauswahl

Aus der großen Menge baulicher Maßnahmen in der Stadt, wählt der Gestaltungsbeirat gezielt bis zu 25 Projekte pro Jahr für seine Beratung aus. Dabei achtet er darauf, sich besonders bei solchen Baumaßnahmen einzubringen, die Freiburgs Stadtbild in ihrer jeweiligen Lage prägen.

Kriterien wie die Größe oder die Art des Vorhabens sind weniger entscheidend. In Frage kommen dabei keineswegs nur Neubauten, sondern auch Erweiterungsbauten und Umbauten (vgl. Habsburgerstr. 124 - 126). Ändert ein Gebäude zum Beispiel seine Funktion oder verändert sich der Freiraum darum herum, kann das auf das Leben in einem Viertel großen Einfluss haben. Deshalb gestaltet der Beirat auch bei solchen Projekten gern mit.

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Der Beratungsprozess

Idealerweise ist der Beratungsprozess ein mehrstufiges Verfahren, das zunächst die städtebaulichen und freiraumplanerischen und dann die architektonischen Qualitäten eines Vorhabens in den Blick nimmt. Auf diese Weise sind grundlegende Planungsfehler und Konflikte zu vermeiden.

Die Erstvorlage

Der Ablauf ist immer ähnlich: Nach einem Ortstermin und einer internen Vorbesprechung der Beiräte, bekommen die Bauherren die Möglichkeit, ihr Projekt persönlich vorzustellen, Fragen an das Gremium zu richten und ihre Pläne zu diskutieren. Anschließend spricht der Beirat seine Empfehlungen aus.

Die Wiedervorlage

Sieht der Beirat bei einem Projekt größeres Entwicklungspotenzial, bietet er den Bauherren an, zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Beratungsrunde in Anspruch zu nehmen. Insbesondere komplexe Vorhaben, die etwa sowohl durch ihre Lage als auch durch ihre Funktion städtebaulich bedeutsam sind (vgl. Breisacher-Str. 86 / Berliner-Allee 2 - 4), profitieren von einer solchen kontinuierlichen Begleitung.