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3.1 - Zuschuss zu den Fahrtkosten (Ligabetrieb)

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für Fahrtkosten zu Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaftswettkämpfen sowie zu Qualifikationswettkämpfen außerhalb des Bundesgebietes für Europa- und Weltmeisterschaften und Olympische/Paralympische Spiele..

Responsible authority

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung ist, dass der Verein

  • mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen ist,
  • durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft,
  • seinen Sitz in Freiburg hat,
  • Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes ist,
  • den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglicht und
  • gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung ist.

Meisterschaftswettkämpfe

Im Erwachsenenbereich können Zuschüsse für Fahrtkosten zu Meisterschaftswettkämpfen der 1. und 2. Amateur-Bundesliga für olympische und nicht olympische Sportarten gewährt werden.

Im Jugendbereich können Zuschüsse für Fahrtkosten zu Meisterschaftswettkämpfen in olympischen Sportarten der A-Jugend-, A-Junior_innen-Bundesliga gewährt werden.

Teilnahme an Meisterschaften

Im Erwachsenen- und im Jugendbereich können Zuschüsse für Fahrtkosten zu Teilnahmen an Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften gewährt werden, wenn diese vom Fachverband ausgeschrieben sind und außerhalb von Meisterschaftswettkämpfen stattfinden.

Qualifikationswettkämpfe zu Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische/Paralympische Spiele
Im Erwachsenen- und im Jugendbereich können bei Einzelsportarten Zuschüsse für anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten gewährt werden, wenn für die Startberechtigung bei Europa-, Weltmeisterschaften oder Olympischen/Paralympischen Spiele Qualifikationswettkämpfe außerhalb des Bundesgebietes notwendig sind. (maximal 3 Wettbewerbe pro Sportler_in und Jahr)

Es muss eine vorherige Abstimmung mit dem Sportreferat über die Zahl der anrechenbaren Teilnehmenden erfolgt sein.

Verfahrensablauf

Nachdem mit dem Sportreferat die Zahl der anrechenbaren Teilnehmer abgestimmt wurde, stellt der antragstellende Verein mit Hilfe des Fahrtkosten-Formulars einen Antrag an das Sportreferat. Gleichfalls wird auch ein formloser Antrag akzeptiert, wenn alle notwendigen Informationen enthalten sind.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Bei der Teilnahme an Meisterschaften bzw. Qualifikationswettkämpfen sind dem Antrag die Ausschreibungsunterlagen des Fachverbandes beizufügen.

Kosten

-

Hinweise

Zusätzlich erhalten Vereine für Meisterschaftswettkämpfe der 1. Amateur-Bundesliga automatisch einen Übernachtungszuschuss, wenn die Distanz zur Wettkampfstätte über 200 km beträgt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.