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6.5 - Aufnahme in das Sonderprogramm Kunststoffrasen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse aus dem Sonderprogramm Kunststoffrasen für ihre Sportanlagen.

Responsible authority

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Die Sportanlage muss im Eigentum des antragstellenden Vereins sein bzw. der antragstellende Verein hat einen langfristen Mietvertrag.

Verfahrensablauf

Nach dem Eingang des Antrages prüft das Sportreferat diesen auf Vollständigkeit und Priorität. Innerhalb eines gemeinderätlichen Verfahrens wird der Vorschlag des Sportreferates auf Vergabe aus dem Sonderprogramm im Sportausschuss vorberaten und zur Entscheidung in den Gemeinderat eingebracht.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb der gesetzten Frist (wird den Freiburger Sportvereinen über den Newsletter „Sport Bobbele“ mitgeteilt) mit den Anlagen beim Sportreferat vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antrag mit dazugehörigen Anlagen.

Kosten

Das Sonderprogramm Kunststoffrasen hat verschiedene Inhalte, die mit Zuschüssen von 50 bis zu 70% der tatsächlichen Kosten unterstützt werden.

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses wird anhand der Vorlage der betreffenden Rechnung durch das Sportreferat geprüft.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 23.02.2024 freigegeben.