Haushaltsberatungen
Fraktionsanträge
Kultur / Inklusion
KünstlerWerkstatt L6
Zuschüsse an Dritte
Mehrausgaben
| OZ | Seite im Haushalt | Bezeichnung | Entwurf 2025 | beantragte Veränderung | Entwurf 2026 | beantragte Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| S77 | 110 | KünstlerWerkstatt L6 | -9.520 Euro | -24.790 Euro | -9.760 Euro | -24.790 Euro |
Begründung / Erläuterung
Wir beantragen die Übertragung der im Haushalt eingestellten Geldmittel zur entgeltfreien Überlassung an die KünstlerWerkstatt L6 e.V. in Höhe von jährlich 24.790 Euro (Ziffer 12.183) direkt an den Verein KünstlerWerkstatt L6 e.V. Dieser Betrag soll als Mietzuschuss direkt an den Verein fließen und der institutionellen Förderung aufaddiert werden.
Nach dem Verkauf des Kunsthaus L6 im Juli 2024 konnten für fast alle ehemaligen Nutzer*innen Ersatz Räumlichkeiten inklusive Finanzierung gefunden bzw. ermöglicht werden. Einzig die KünstlerWerkstatt L6 e.V. musste ihr Inventar wegen der schwierigen Raum-Suche zwischenzeitlich einlagern. Nachdem ein Einzug in die FABRIK leider nicht klappte, hat die Künstlerwerkstatt nach eigenständiger Suche zuletzt erfreulicherweise geeignete Räume in der Konradstraße gefunden. Da es nicht mehr um eine städtische Überlassung angemieteter Räumlichkeiten, sondern eine Private Vermietung handelt, und somit der Verein selbst den Mietvertrag abschließt, benötigt es schnellstmöglich die Übertragung der eingestellten Mittel an den Verein.
Anmerkung der Verwaltung:
Empfänger*in Bezeichnung angepasst.
Die Gegenposition ist in der Liste "Gegenfinanzierung " (vgl. OZ G49)
Das Immobilienmanagement (IMF) der Stadt Freiburg ist zentral zuständig für die Gebäude im Eigentum der Stadt sowie versch. angemietete Objekte. Die primären Aufwendungen und Erträge werden im THH des IMF verbucht; eine Weiterverrechnung an die Nutzerämter und Nutzerdienststellen erfolgt über ein Mieter-Vermieter-Modell. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt diese Verrechnung mit pauschalen Tarifen und Bruttogrundrissflächen. Die echten Kosten eines Gebäudes sind hier nicht dargestellt. Auch für von der Stadt Freiburg bezuschusste Objekte im kulturellen, sozialen oder sonstigen Bereich erfolgt diese Verrechnung über das Mieter-Vermieter-Modell und wird auf der Zuschussliste unter "entgeltfreie Überlassung" aufgeführt. Die in der entgeltfreien Überlassung dargestellten Beträge sind daher für eine Entscheidung über Fraktionsanträge nicht zu verwenden.
Abstimmung
mehrheitlich beschlossen in 3. Lesung
mit Sperrvermerk








