Familienforschung

Aktenschrank

Das Stadtarchiv Freiburg verwahrt eine Vielzahl von Archivalien, die für genealogische und andere personenbezogene Forschungen relevant sind und über Lebensdaten und Verwandtschaftsbeziehungen hinaus Aufschluss über Lebensweg, Lebensumstände, Besitz und Sozialstatus einzelner Personen geben.

In der folgenden Übersicht finden Sie Hinweise auf wichtige personengeschichtliche Quellen und ihre Nutzung – in alphabetischer Reihenfolge von A wie Adressbücher bis Z wie Zunftbücher.

Adressbücher, Adresskalender

Für Freiburg erschien ein Adressbuch erstmals 1798 unter dem Titel „Bürgerlicher Schematismus der Hauptstadt Freyburg im Breisgau“. Es enthält neben einer kurzgefassten Geschichte der Stadt die Magistratsorganisation und Verzeichnisse der Zünfte und ihrer Mitglieder, der Guldenbürger, Hintersassen und Schutzverwandten und ein Verzeichnis der Mitglieder des Freiburger Freiwilligenkorps (Bürgermiliz). In den folgenden Jahrgängen wurde der Schematismus um ein Kalendarium und ein Verzeichnis der Institutionen (Stiftungen, Beurbarungsgesellschaft) und Beamten der zugewandten Ortschaften vermehrt. seit 1813, jetzt unter dem Titel „Freyburger Adreß-Kalender“ erscheinen auch Verzeichnisse der Gewerbetreibenden. Die Freiburger Adresskalender von 1798 bis 1970 (mit Lücken im Bestand) wurden durch die Universitätsbibliothek digitalisiert und stehen online zur Verfügung.

Begräbnisregister

Begräbnisregister verzeichnen die Beerdigungen auf den kommunalen Friedhöfen und bieten ergänzend zu den Sterberegistern Angaben über den Bestattungsort und teilweise zu Alter, Personenstand und Beruf des/der Verstorbenen, Herkunftsort/Pfarrei, Religionszugehörigkeit oder das Sterbehaus. Für den Alten Friedhof in Freiburg liegen die Sterberegister 1811 bis 1853 und 1864 bis 1881 vor, aus dem Friedhofsamt außerdem die Sterbe(haupt)register von 1892 bis 1926.

Bürgerannahmeakten

Bis ins 19. Jahrhundert war die Aufnahme von Ortsfremden als Bürger an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (Mindestalter 25 Jahre, ausreichendes Einkommen/Vermögen zum Unterhalt einer Familie, guter Leumund). Wer als Bürger angenommen wurde, erhielt das aktive und passive Wahlrecht zu Gemeindeämtern, die Teilhabe an den städtischen Nutzungen (Gemeindeanstalten, Allmende), das Recht zur Gründung einer Familie, Betrieb eines Gewerbes und zum unbeschränkten Erwerb von Liegenschaften. Das Bürgerrecht garantierte zudem den Anspruch auf Armenunterstützung. Rechtsgrundlage war seit 1832 das „Gesetz über die Rechte der Gemeindebürger und die Erwerbung des Bürgerrechts“ vom 31.12.1831 (Gr.-Bad. Staats- und Regierungs-Bl., Jg. 1831, S. 117-132), das ältere Rechtvorschriften ablöste. Den Bürgern standen die Einwohner ohne Bürgerrecht, sowie Hausgenossen (Mieter), Schutzverwandte, Beisassen u. a. gegenüber.

Aus dem 18. und 19. Jahrhundert sind im Bestand C 1 (Akten der städtischen Hauptverwaltung) ca. 8 laufende Meter (75 Bände) Bürgerannahmeakten überliefert, die neben dem Schriftverkehr zum Antrag häufig biografische Details und Vermögensverzeichnisse enthalten. Sie sind alphabetisch geordnet, bisher aber nur zu einem geringen Teil archivisch erschlossen.

Bürgerbücher, Bürgerrechtsverzeichnisse

Bürgerbücher verzeichnen den Teil der Stadtbevölkerung, dem nach Ableistung des Bürgereids und Zahlung des Bürgergelds das Bürgerrecht zuerkannt wurde. Für Freiburg liegen Bürger[aufnahme]bücher von 1397 bis ca. 1728, 1756 bis 1834 und von 1848 vor sowie ein Verzeichnis der Guldenbürger, Hintersassen und Schutzverwandten, 1699 bis 1799 [Signatur B 5 (P) I f]. Hierbei handelt es sich überwiegend um alphabetische Verzeichnisse, die über das Jahr der Bürgeraufnahme hinaus nur wenige Informationen enthalten. Mit der Gemeindeordnung von 1831 wurde die Registrierung der Bürger neu geregelt und ausführlichere Listen geführt, die neben dem Namen auch Stand bzw. Beruf, das Datum der Bürgeraufnahme und vereinzelt Hinweise auf Sterbedatum und -ort enthalten. Seit Einführung der Städteordnung vom 24. Juni 1874 hatten alle volljährigen Einwohner, die sich zum dauerhaften Aufenthalt in der Stadt niedergelassen haben, das Bürgerrecht.

Für Freiburg sind im Stadtarchiv ferner überliefert (Bestand C 1, Bürgerrechte und Nutzungen):

  • Verzeichnis der Bürger, die ihr angeborenes Bürgerrecht angetreten haben (1832 bis 1865)
  • Verzeichnis der ortsabwesenden Bürger bzw. Bürgersöhne (1835 bis 1865)
  • Verzeichnis der zu Bürgern aufgenommenen Fremden (1832 bis 1847, 1860 bis 1865)
  • Bürgerbuch Haslach (1855 bis 1868)
  • Bürgerbuch Littenweiler (1837 bis 1912)
  • Bürgerbuch Günterstal (1837 bis 1889)

Erbschaften, Pflegschaften, Heiraten

Seit dem 16. Jahrhundert wurden in fast allen südwestdeutschen Territorien sogenannte Inventuren und Teilungen angelegt, die bei Tod oder Eheschließung das bewegliche und unbewegliche Vermögen erfassten. Bei Verstorbenen geben sie auch Hinweise auf damals noch lebende auswärtige Verwandte (Erben). Sie sind damit eine wichtige sozialgeschichtliche und genealogische Quelle. Inventuren wurden sowohl in Vorderösterreich als auch später in Baden durchgeführt, waren aber nur unzureichend gesetzlich geregelt und anders als etwa in Württemberg nicht obligatorisch. Nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 wurden die Inventuren und Teilungen durch die vom Notar im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit erstellten Nachlassakten abgelöst.

Die im Bestand B 5, XIX überlieferten Verlassenschafts-Protokolle (1526 bis 1530, 1535 bis 1537) enthalten die Inventuren selbst, die jüngeren Verlassenschafts-Abhandlungsprotokolle (1787 bis 1794, 1796 bis 1807) lediglich in tabellarischer Form den Namen des Erblassers, Ort und Tag des Todes, Name von Ehegatten und hinterbliebenen Kindern sowie Vermerke über die Errichtung der Inventur. Die Überlieferung der städtischen Zentralverwaltung (C 1) enthält Erbschaftsakten (Testamente, Inventuren und Teilungen), Pflegschaften und Heiraten (Heiratsabreden, Eheverträge) vom 16. bis 19. Jahrhundert, der Bestand H die Verlassenschaftsakten vom 19. bis ins frühe 20. Jahrhundert (auch für die Ortsteile Betzenhausen, Günterstal, Haslach, Littenweiler, St. Georgen und Zähringen). Beide sind über eine alphabetische Zettelkartei erschlossen.

Konskriptionslisten

Konskription bezeichnet die Rekrutierung der gemusterten männlichen Bevölkerung für den Wehrdienst. Unterlagen zur Aushebung von Militärangehörigen befinden sich im Bestand C 1/Militaria (noch nicht verzeichnet).

Meldekartei

Seit dem 18. Jahrhundert wurden bei den örtlichen Polizeibehörden Zu- und Fortzüge von Einwohnern erfasst. Neben der allgemeinen Statistik und sicherheitspolizeilichen Erwägungen spielte dabei auch die Armenpflege (Feststellung des Unterstützungswohnsitzes) eine Rolle. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Meldewesen in Baden gesetzlich neu geregelt. Maßgebend waren:

  • die Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über die örtliche Armenpflege, hier die Anzeigen bei Wohnungsveränderungen betr. (11.06.1870)
  • die Verordnung, das polizeiliche Meldewesen betr. (08.05.1883)
  • die Verordnung, das polizeiliche Meldewesen betr. (10.12.1891)

Demnach bestand für über 14 Jahre alte Personen die Verpflichtung, sich innerhalb von drei Tagen nach Zuzug bei der Ortspolizeibehörde anzumelden und vor dem Wegzug abzumelden. Innerhalb von Städten mit mehr als 3000 Einwohnern mussten auch innerörtliche Wohnungswechsel gemeldet werden. Erst mit der „Verordnung über das Meldewesen“ (Reichsmeldeordnung) vom 06.01.1938 wurden An- und Abmeldung auch reichseinheitlich geregelt.

Im Bestand C 1 (Akten der städtischen Hauptverwaltung) sind Akten über den Ab- und Wegzug vom 17. bis 19. Jhd. überliefert.

Die Meldekartei der Stadt Freiburg liegt ab etwa 1905 vor. Die Karteikarten enthalten in der Regel Geburtsort und -datum, Angaben zu Familienstand, Religionszugehörigkeit bzw. Konfession, Staatsangehörigkeit, Stand oder Beruf sowie die Wohnadresse mit Datum der An- und Abmeldung. Seit ca. 1930 werden üblicherweise auch die Namen der Eltern, Ehepartner und Kinder aufgeführt.

Die Meldekartei bezieht sich nur auf die Stadt Freiburg. Von den eingemeindeten Ortschaften liegen aus der Zeit vor der Eingemeindung im Stadtarchiv keine Meldekarten vor. Für Meldedaten gilt eine Sperrfrist von 55 Jahren. Für Auskünfte aus der Kartei wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv (stadtarchiv@freiburg.de). Eine eigene Einsichtnahme in die Kartei ist nicht möglich.

Militärsachen

siehe Konskriptionslisten

Personenstandsregister

Die Erfassung und Beurkundung des Personenstands waren bis 1870 Aufgabe der Pfarreien. Im Laufe des 19. Jhds. griff der Staat zunehmend in die kirchliche Registerführung ein. Durch Edikt vom 6. Juni 1811 wurden die Pfarrer in Baden zu staatlichen Standesbeamten bestellt. Die Standesregister für die Freiburger Pfarreien für die Jahre 1810 bis 1870 liegen im Staatsarchiv Freiburg vor (Bestand L 10). Sie sind digitalisiert und über die Website des Landesarchivs online verfügbar:

Mit Gesetz vom 3. Oktober 1860 wurde für die Eheschließung von Christen und Juden die Notzivilehe eingeführt und mit dem „Gesetz, die Beurkundung des bürgerlichen Standes und die Förmlichkeiten bei Schließung der Ehen betreffend“ vom 21. Dezember 1869 (Gesetz- und Verordnungs-Bl. f. d. Ghzm. Baden, Jg. 1869, S. 587-606) die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen zum 1. Februar 1870 grundsätzlich den Standesämtern übertragen. Mit Inkrafttreten des „Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ vom 6. Februar 1875 wurde die Registrierung zum 1. Januar 1876 auch reichsweit in die Zuständigkeit der Standesämter der bürgerlichen Gemeinden gegeben.

Die im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsregister können nach Ablauf der datenschutzbedingten Sperrfristen (110 Jahre für Geburtsregister, 80 Jahre für Heiratsregister, 30 Jahre für Sterberegister) und nach Voranmeldung im Lesesaal eingesehen werden. Das Stadtarchiv verfügt außer den Büchern für die Stadt Freiburg auch über die Personenstandsregister folgender ehemals selbstständiger Ortsteile:

  • Betzenhausen (eingemeindet 1908)
  • Günterstal (eingemeindet 1890)
  • Haslach (eingemeindet 1890)
  • Hochdorf (eingemeindet 1974; eigenes Standesamt in der Ortschaftsverwaltung)
  • Lehen (eingemeindet 1971, eigenes Standesamt in der Ortschaftsverwaltung)
  • Littenweiler (eingemeindet 1914)
  • Munzingen (eingemeindet 1974, eigenes Standesamt in der Ortschaftsverwaltung)
  • Georgen (eingemeindet 1938)
  • Zähringen (eingemeindet 1906)

Auf Wunsch werden aus den Personenstandsregistern gebührenpflichtige Auskünfte erteilt und beglaubigte Kopien erstellt. Wenden Sie sich dafür bitte mit einer schriftlichen Anfrage an: stadtarchiv@freiburg.de.

Pflegschaften

siehe Erbschaften, Pflegschaften und Heiraten

Schülerverzeichnisse

Schülerverzeichnisse von Freiburger Schulen sind an verschiedenen Orten im Archiv überliefert, z. B.:

  • B 5 XVI a: Normalschule mit Realschule (1799 bis 1847)
  • B 5 XVI b: Kloster Adelhausen (1803 bis 1920)
  • C 1/Schulsachen 31: Schülerlisten der Volksschulen (kath. Knabenschule, Knabenschule zu St. Martin, Münsterpfarrschule, Schule auf dem Breisacher Tor, Lehrinstitut St. Ursula, 1835 bis 1863)

Je nach Band/Jahrgang finden sich hier außer den Namen auch das Geburtsdatum/Alter, Angaben zum Stand der Eltern, Adresse (Hausnummer) und Zensuren.

Verlassenschaftsprotokolle, Verlassenschaftakten

siehe unter Erbschaften, Pflegschaften, Heiraten

Waisenprotokolle

Die Waisenprotokolle aus vorderösterreichischer Zeit (Bestand B 5, XXII) enthalten tabellarische Angaben über den Namen des Mündels, den Vormund (Gerhab), Aufenthaltsort und Erziehungsart, Vermögen, Rechnungs-Richtigkeit, während der Minderjährigkeit vorgefallene Konsense, die Abteilung des Vermögens, das Erlöschen der Vormundschaft und ggf. Angaben zur Erklärung der Unfähigkeit zur Großjährigkeit. Überliefert sind die Bände für die Jahre 1784 bis 1805.

Zivilstandsakten

Zwei Konvolute „Zivilstand“ in den Akten der städtischen Hauptverwaltung (C 1) enthalten überwiegend Bescheinigungen fremder Kommunen und Herrschaften sowie der Stadt Freiburg vom 16. bis 19. Jahrhundert zum Zweck der Eheschließung und Niederlassung in Freiburg. Darunter sind auch zahlreiche Bescheinigungen über die Entlassung aus der Leibeigenschaft (alphabetisch geordnet, Erschließung über Zettelkartei).

Zunftbücher, Zunftprotokolle

Die Handwerkszünfte spielten mit wachsender wirtschaftlicher Bedeutung seit dem 14. und 15. Jahrhundert für die Stadtgesellschaft (auch in der Verwaltung) eine größere Rolle. Ihr Einfluss wurde später wieder beschnitten, sie blieben in Baden aber bis zur Einführung der Gewerbefreiheit 1862 und teilweise darüber hinaus bestehen. Im Rahmen ihrer Selbstverwaltung führten die Zünfte Zunftbücher, die neben Statuten, Ordnungen und Sitzungsprotokollen auch biografische Nachweise zu Zunftmitgliedern bzw. Lehrlinge und Gesellen (Protokolle über das Aufdingen und Freisprechen von Lehrjungen; Abnahme von Meisterstücken) enthielten. Die Zunftprotokolle sind im Bestand B 5, XXIII überliefert.

Kontakt

Stadtarchiv
Neuer Messplatz 5a
79108 Freiburg
Telefon +49 761 2012701

Anfahrtsbeschreibung

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Linie 4 Haltestelle "Technische Fakultät"; Linie 22 Haltestelle "FWTM Neuer Messplatz".

Mit dem Auto: Autobahn A 5, Ausfahrt Freiburg-Mitte, Richtung Innenstadt. Auf dem Messeparkplatz kann gebührenpflichtig geparkt werden.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 10-16 Uhr
Mittwoch: 10-18 Uhr
Freitag: geschlossen

Aushebezeiten für Archivalien an allen Öffnungstagen um 10:30 Uhr, 13:30 Uhr und 15 Uhr, mittwochs zusätzlich 16:30 Uhr.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Mail an stadtarchiv@freiburg.de oder telefonisch unter 0761 201-2701.