Akten

Akte zum ADAC-Rennen

Eine Akte ist eine inhaltlich zusammengehörende Sammlung von Dokumenten zu einem bestimmten Thema. Ihr Zweck ist es, alle Informationen zu einer Angelegenheit jederzeit verfügbar zu halten, um die Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns und damit die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Nach Funktion und Inhalt sind z. B. Sachakten oder Fallakten zu unterscheiden.

Das Schriftgut der städtischen Hauptverwaltung und der einzelnen Ämter bilden den Kern der Aktenüberlieferung des Stadtarchivs. Hinzu kommen Akten der städtischen Talvogtei und der städtischen Grundherrschaft sowie der eingemeindeten Ortschaften, Akten staatlicher Behörden und anderer öffentlicher Einrichtungen und Organisationen.

Aktenbestände

Akten der städtischen Hauptverwaltung (C)

Die Akten der städtischen Hauptverwaltung umfassen die Unterlagen der Zentralregistratur und decken fast alle Aspekte des Verwaltungshandelns ab. Die älteste Überlieferung (Bestand C 1) reicht bis 16. Jahrhundert zurück und umfasst Vorgänge bis ca. 1860. Die nachfolgenden Akten wurden in Zeitschnitten abgegeben und erschlossen. Die letzte Ablieferung (C 7) umfasst im Wesentlichen die Jahre 1980-1990 mit vereinzelten Ergänzungen bis in die 2000er Jahre.
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Akten einzelner städtischer Ämter (D)

Akten der städtischen Ämter werden als eigene Bestände geführt und sind alphabetisch geordnet – vom Amt für Brand und Katastrophenschutz (D ABK) bis zum Wohnungsamt (D Wo).
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Sonderakten: Andere Organisationen (DS)

Zu den Sonderakten zählen (amtliche) Akten nichtstädtischer Provenienz oder von gemeinsam mit anderen Körperschaften gebildeten Einrichtungen. Hierzu zählen der Armenrat, die Bücherei für ausländische Literatur GmbH, die Badische Gemeindeverwaltungsschule, die Generalvertretung Freiburg der Deutschen Bundesbahn, der Ermittlungsausschuss für die politische Säuberung der Industrie-, Handels- und Gewerbebetriebe, das Gewerbegericht, die Stiftungsverwaltung, der Verein für Ferienkolonien e. V. und die Inspektion Freiburg der Wasser- und Straßenbaudirektion. Außerdem wurden aus dem Landratsamt Freiburg Akten abgegeben, die die Kreisverwaltung zwischen 1945 und 1975 zu den im Zuge der Verwaltungsreform in die Stadt Freiburg eingegliederten Orten geführt hat (Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Waltershofen).
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Akten der städtischen Talvogtei (F)

1462 erwarb die Stadt Freiburg die gesamte Grundherrschaft des verschuldeten Klosters St. Märgen samt Kastvogteirechten. Durch den Zukauf von Dorf und Schloss Kirchzarten zwischen 1491 und 1495 sowie weiteren kleinen Erwerbungen entstand ein relativ geschlossenes Territorium östlich der Stadt, das als Talvogtei bezeichnet wurde. An der Spitze der Verwaltung stand der städtische Talvogt, der seinen Sitz im Weiherschloss zu Kirchzarten hatte. Das Gebiet gliederte sich in vier Amtssprengel (Vogteien) in St. Märgen, Zarten, Wagensteig und Kirchzarten sowie eine größere Zahl von Zinken und Einzelhöfen, die der Verwaltung und Jurisdiktion einzelner Vogteien zugeordnet waren. Nach dem Übergang unter badische Herrschaft (1807) wurde die städtische Herrschaft über die Talvogtei aufgehoben. Die Stadt Freiburg blieb aber Eigentümer zahlreicher Immobilien (Höfe und Grundstücke), die weiter verpachtet wurden. – Der Aktenbestand umfasst Generalia sowie Spezialia zu den Vogteien und einzelnen Zinken und Höfen vom 16. bis 19. Jahrhundert.
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Akten der städtischen Grundherrschaft und Archive der eingemeindeten Orte (G)

Die Stadt Freiburg übte seit dem Mittelalter auch abseits der Talvogtei über einige Umlandgemeinden die Grundherrschaft aus. Hierzu zählten Betzenhausen (1381-1807), Lehen (seit 1587), Bohrer/Horben, Herdern (seit 1457), Reute/Holzhausen sowie Adelhausen (1412) und Wiehre (1368). Mit dem Übergang unter badische Herrschaft (1807) wurde die städtische Grundherrschaft aufgehoben.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Ortschaften nach Freiburg eingemeindet: Betzenhausen (1908), Günterstal (1890), Haslach (1890), Littenweiler (1914), St. Georgen (1938), Zähringen (1906), Ebnet (1974), Hochdorf (1973), Kappel (1974), Lehen (1971), Munzingen (1973), Opfingen (1971), Tiengen (1973) und Waltershofen (1972). Die Archivbestände der bis 1938 eingemeindeten Orte befinden sich im Stadtarchiv. Das Archivgut der seit 1970 eingemeindeten Orte wird weiter durch die Ortsverwaltungen verwahrt. Eine Ausnahme bilden die Ortsteile Lehen und Tiengen, deren Archivgut ebenfalls ins Stadtarchiv überführt wurde.
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Akten staatlicher Behörden betr. Freiburg (H)

Diese Beständegruppe enthält Akten staatlicher Behörden betr. die Stadt Freiburg. Grundsätzlich wird Schriftgut, das bei Landesbehörden und -einrichtungen entstanden ist, beim Staatsarchiv Freiburg oder im Generallandesarchiv Karlsruhe archiviert. In Ausnahmefällen können Akten an das Stadtarchiv abgegeben werden. Die Beständegruppe H enthält nur die über eine Kartei erschlossenen Verlassenschaftsakten des Amtsgerichts Freiburg.
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Kontakt

Stadtarchiv
Neuer Messplatz 5a
79108 Freiburg
Telefon +49 761 2012701

Anfahrtsbeschreibung

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Linie 4 Haltestelle "Technische Fakultät"; Linie 22 Haltestelle "FWTM Neuer Messplatz".

Mit dem Auto: Autobahn A 5, Ausfahrt Freiburg-Mitte, Richtung Innenstadt. Auf dem Messeparkplatz kann gebührenpflichtig geparkt werden.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 10-16 Uhr
Mittwoch: 10-18 Uhr
Freitag: geschlossen

Aushebezeiten für Archivalien an allen Öffnungstagen um 10:30 Uhr, 13:30 Uhr und 15 Uhr, mittwochs zusätzlich 16:30 Uhr.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Mail an stadtarchiv@freiburg.de oder telefonisch unter 0761 201-2701.