Suchtprävention an Schulen

Trägerübergreifendes Präventionskonzept

2018 wurde für die Stadt Freiburg ein trägerübergreifendes Suchtpräventionskonzept erstellt und wird seither von den Beratungsstellen im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten umgesetzt. Durch neue Herausforderungen ist in der Suchtprävention ein enormer Handlungsbedarf entstanden. Durch die Cannabislegalisierung, die psychischen Belastungen bei Jugendlichen, den Drogenkonsum bei immer Jüngeren und die Pandemiefolgen sind die Anfragen gerade von den Schulen an die Beratungsstellen stetig gestiegen. Da gleichzeitig der Beratungsbedarf von ratsuchenden Menschen steigt, können diese Anfragen nur zum geringen Teil bedient werden.

Bedarf an Schulen

Im Stadtgebiet Freiburg besuchen 32.891 Schüler*innen verschiedene Schulformen (ausgenommen Grundschulen).

Die Suchtberatungsstellen erreichten 2023 mit insgesamt 0,5 Fachkraftstellen 1.116 Schüler*innen (46,9 Klassen), das sind 3,39% der Schüler*innen. Die bisherige Präventionsarbeit wird den neuen Herausforderungen nicht gerecht. Aus diesem Grund haben die Suchtberatungsstellen in der Stadt Freiburg ein Modell zur optimalen Suchtprävention und Versorgung an Schulen erstellt. Pro Schule werden mit 99,5 Fachkraftstunden 12 Klassen erreicht (siehe Berechnungsmodell). Mit 1,5 Fachkraftstellen erreichen wir demnach 18 Schulen, mit 4,8 Fachkraftstellen 58 Schulen.

  Bedarf Plan 2025/26 mit 1,5 FK
  Schüler*innen Klassen Klassen Schüler*innen Klassen
Gesamt 32.891 1.382 5.141 216
Prozent 100% 15,6%
In Baden-Württemberg gehen durchschnittlich 23,8 Schülerinnen und Schüler in eine Klasse (Klassenstufen 5 bis 10).

(c) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Fellbach, 2024, Datenquelle: Amtliche Schulstatistik

Berechnungsmodell

Grundlage der Berechnungen sind die Leistungsstunden der bestehenden Suchthilfefinanzierung (1.194 Stunden Nettojahresarbeitszeit).

Klassenstufen = 4 zügig gerechnet und Klassen werden für die Workshops jeweils halbiert Anzahl Veranstaltungen à 90 Min mit Vor-
Nachbereitung (4 x 2 x 90 + 4 x 2 x 90 Min.)
Fahrtkostenpauschale à 30 Minuten
(mit 2x halber Klasse parallel gearbeitet =
2 x 4 x 30 Min.)
Arbeitsstunden
7./8. Klasse  1440 Minuten 240 Minuten 28 FK-Stunden
9./10. Klasse 1440 Minuten 240 Minuten 28 FK-Stunden
11. Klasse/Oberstufe 1440 Minuten 240 Minuten 28 FK-Stunden
Präventionsberatungen
(75 Min.)
300 Minuten 120 Minuten 7 FK-Stunden
Elternabende 210 Minuten 60 Minuten 4,5 FK-Stunden
„Case“ – Management /
Absprachen AK Prävention
    4 FK-Stunden
Gesamtstunden     99,5 FK-Stunden

Konzept

Die Grundlage des Konzeptes an Schulen ist das vorliegende trägerübergreifende Suchtpräventionskonzept der Stadt Freiburg (2018) und die Leistungsmatrix für Prävention der Stadt Freiburg.

Demnach soll das trägerübergreifende Suchtpräventionskonzept an Schulen nach folgenden Prinzipien umgesetzt werden:

Umfassend:

Das Suchtpräventionskonzept richtet sich an die Gesamtheit des Schulsystems. Verschiedene Zielgruppen (Schüler*innen, Lehrkräfte/Schule, Eltern, Schulsozialarbeiter*innen) sollen von dem Konzept profitieren. Die Schüler*innen werden in Workshops, die an die Klassenstufen, Interessen und Erfahrungen angepasst sind, geschult. Die Lehrkräfte, bzw. alle an der Schule tätigen Personen werden zu Themen wie dem Umsetzen cleaner Schulstrukturen (z.B. Beratung zu Klassenfahrten, Schulfesten) ebenso wie zu aktuellen (Konsum-)Trends oder auch wie Sucht bzw. Konsum innerhalb der Klasse erkannt und angesprochen werden kann, beraten und informiert.

Gleichzeitig werden mit dem ganzheitlichen Suchtpräventionskonzept auch die Eltern angesprochen. In Elternabenden, die sowohl digital als auch vor Ort stattfinden können, werden Informationen zur Prävention und konkrete Tipps zum Umgang mit potentiellem Substanzkonsum gegeben (Vorbildfunktion, Modelllernen etc.), sowie das regionale Suchthilfesystem vorgestellt. Die Inhalte eines Elternabends orientieren sich an den jeweiligen Ziel- bzw. Altersgruppen der Schüler*innen.

Ebenso werden Schulsozialarbeitende in das Konzept eingebunden, in dem sie z.B. als Multiplikator*innen fungieren und gleichzeitig die Verbindung zwischen Schüler*innen und Hilfesystem sind.

Zielgruppenorientiert:

Die Inhalte der Präventionsworkshops mit den Schüler*innen orientieren sich an deren Lebensrealität und Alter. Die verschiedenen Angebote können je nach Bedarf Themen wie Alkohol, Tabak, Cannabis, illegalisierte Substanzen, Essstörungen etc. umfassen. Wir legen Wert auf einen gendersensiblen Ansatz, da besonders im Jugendalter unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden und jedes Geschlecht einen eigenen, geschützten Raum bekommen soll, darüber in den Austausch/Reflektion zu gehen.

Wirksamkeit:

Die Wirksamkeit wird durch evaluierte und jahrelang erprobte Präventionsprogramme (z.B. Tom & Lisa, Cannabis quo vadis, geschlechtsspezifische Workshops …) sichergestellt. Durch das umfassende Präventionsangebot in verschiedenen Klassenstufen profitieren Schüler*innen etwa 3 mal im Laufe ihrer Schullaufbahn von der Auseinandersetzung mit Substanzkonsum und Suchtprävention.

Kontinuität und Planbarkeit:

Effektive und effiziente Suchtprävention benötigt verbindliche Rahmenbedingungen und muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen. Um diese Kontinuität zu gewährleisten, werden zwischen Schule und Suchtberatungsstelle Kooperationsverträge geschlossen. Jede Schule hat eine verbindliche Ansprechperson aus der Suchthilfe, welche für die Kooperationsverträge sowie die Planung und Organisation der konkreten Suchtpräventionsmodule verantwortlich ist.

Fest verankerte Präventionsfachkraftstellen der einzelnen Suchtberatungsstellen ermöglichen verlässliche Suchtprävention. Gelingende Suchtprävention findet nicht (nur) auf Zuruf statt, sondern ist geplant und regelmäßig. Schule und Suchtberatungsstelle legen gemeinsam fest, welcher Zeitpunkt während des Schuljahres in welcher Klassenstufe geeignet erscheint (orientiert an Lehrplan, Schulfahrten, Klausurenphase etc.).

Trägerübergreifend:

Das Suchtpräventionskonzept bündelt Synergieeffekte, jahrelange Erfahrung und erfolgreiche Kooperationen der 5 Suchtberatungsstellen. Die Vielfalt der Angebote und die Präventionsfachkräfte aller fünf Suchtberatungsstellen werden zur Sicherstellung der Zielgruppenorientierung in der Umsetzung und Durchführung der einzelnen Module und Workshops miteinbezogen.

Umsetzung

Die neu geschaffenen Präventionsfachkraftstellen in den Suchtberatungsstellen kooperieren mit einzelnen Schulen und schließen Kooperationsverträge. Sie sind verbindliche Ansprechpersonen für die jeweiligen Schulen und koordinieren die Suchtpräventionsarbeit mit den Verantwortlichen in den Schulen. Somit hat jede Schule eine feste Ansprechperson, die sowohl beratend, als auch organisatorisch zur Seite steht. Angebote werden trägerübergreifend vorgehalten. Schüler*innen sollen in den jeweiligen Jahrgangsstufen (7./8. Klassen, 9./10. und 11. Klassen) erreicht werden. So wird eine kontinuierliche und altersgerechte Präventionsarbeit gewährleistet. Parallel sollen Elternabende und in Absprache mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerfortbildungen (ZSL), Lehrer*innenfortbildungen angeboten sowie ein Schulkonzept erarbeitet werden.

Grundlage dazu muss sein, dass die Schulen bereit sind mit Unterstützung der Suchthilfe ein für die Schule passendes Suchtpräventionskonzept zu entwickeln und auch im Schulalltag umzusetzen.

Bereits bestehende Kooperationen mit Schulen bleiben bestehen und werden weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden in der ersten Umsetzungsphase Schulen in den Fokus genommen, die erhöhten Bedarf signalisieren und gleichermaßen Bereitschaft zur Mitarbeit und Umsetzung eines Suchtpräventionskonzeptes gewährleisten können.

Rein rechnerisch können mit diesem Konzept mit 1,5 Fachkraftstellen 18 Schulen (1.194 Nettostunden/ 99,5 Std. pro Schule) erreicht werden. Wichtig ist zu erwähnen, dass es sich hierbei um rechnerische Durchschnittswerte handelt. Die tatsächlich erreichten Schulen bzw. Klassen ergeben sich je nach Aufwand. Bei mehrzügigen Klassenstufen (mit z.B. 4 oder mehr Parallelklassen) werden entsprechend mehr Kapazitäten benötigt, um alle Schüler*innen dieser Klassenstufe mit Workshops zu versorgen. Dadurch werden insgesamt zwar weniger Schulen erreicht, die Anzahl der erreichten Klassen bzw. Schüler*innen bleibt jedoch gleich. Vor allem in den ersten Jahren der Implementierung des Konzepts und Umsetzung an Schulen, werden erfahrungsgemäß mehr Fachkraftstunden für Präventionsberatung und Case-Management benötigt.

Mit diesem Konzept erreichen wir mit 1,5 Suchtpräventionsfachkraftstellen etwa 15,6% der Schüler*innen. Um die Nachhaltigkeit, Wirksamkeit und Kontinuität der Suchtprävention an Schulen gewährleisten zu können, benötigt es jedoch einen stufenförmigen Ausbau der Suchtpräventionsstellen und damit eine Anpassung an die stetig steigenden Bedarfe.

Kosten

Da die Finanzierung der Präventionsstellen nicht kostendeckend ist, müssen Eigenmittel über die Beratungsstellen eingesetzt werden. So ist vorgesehen, dass jede beteiligte Schule im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine geringe und angemessene Aufwandsentschädigung leistet.

Evaluation

Um unser trägerübergreifendes Suchtpräventionskonzept an Schulen auf Wirksamkeit, Erfolge und Qualität zu überprüfen und sicher zu stellen, wird das Angebot evaluiert. In der Anfangsphase findet die Evaluation durch die Beratungsstellen mit Hilfe von standardisierten Fragebögen statt. Im weiteren Verlauf werden externe Anbieter*innen, wie beispielsweise Freiburger Hochschulen, hinzugezogen. Zusätzlich benötigte Mittel sollen bspw. über Stiftungen generiert werden.

Klaus Limberger und Stefan Kowark, Fachstelle Sucht Freiburg, bwlv (0761 156309-0)
Christina Weiser, Suchtberatung Freiburg, AGJ (0761 207620)
Bärbel Köhler und Christrun Oelke, FrauenZimmer – Suchtberatungsstelle für Frauen und Mädchen (0761 32211)
Selina Trinkner und Benedikt Vogt, Drogenhilfe Freiburg, AWO (0761 20 234 13)
Willi Vötter, AUSWEG-Beratungsstelle für Suchtfragen, Evangelische Stadtmission (0761 285830-0)