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Entwässerungssysteme

Abwässer richtig entsorgen

Gully in den Wasser abläuft
Keine Schmutz- oder Abwässer in Gullys, Hofabläufen oder Straßenrinnen entsorgen. (Foto: sankai/istockphoto.com)

Immer wieder kommt es zu Verschmutzungen von Freiburger Flüssen und Bächen, die teilweise auch zum Fischsterben führen. Deshalb appelliert das Umweltschutzamt, mit Schmutz und Abwässern sorgfältig umzugehen.

In Freiburg gibt es zwei Entwässerungssysteme

Zum einen das Mischwassersystem, bei dem sämtliche Abwässer, also Schmutz- und Regenwasser (Niederschlagswasser), gemeinsam zur Kläranlage nach Forchheim geleitet werden.

Große Teile Freiburgs (die Tuniberg Gemeinden, Kappel, Ebnet, Littenweiler, Hochdorf einschl. Industriegebebiet Hochdorf und Benzhausen, Landwasser, Industriegebiet Nord, Zähringen, Teile von Herdern, Günterstal, Vauban, St. Georgen, Gewerbegebiet Süd, Gewerbegebiet Haid, Gewerbegebiet Lehen, Rieselfeld, Weingarten, Teile von Betzenhausen und Haslach) entwässern im Trennsystem, hier sind getrennte Kanäle für Regenwasser und Schmutzwasser vorhanden.

Abwasser, welches über Regenfallrohre, Straßenrinnen und -einläufe („Gullys“) und Hofabläufe abgeleitet wird, gelangt in diesen Gebieten durch den öffentlichen Regenwasserkanal direkt in das nächstgelegene Oberflächengewässer.

Vorsicht

Viele bestehende Hofabläufe / Bodeneinläufe / Regenfallrohre sind nicht ans Kanalnetz angeschlossen, sondern versickern direkt in den Untergrund. Vor dem Einleiten in diese Abläufe ist daher zu prüfen, ob und wo diese angeschlossen sind.

Keine Schmutz- oder Abwässer in Gullys und Straßenrinnen

Deshalb appelliert das Umweltschutzamt, grundsätzlich keine Schmutz- oder Abwässer (Farbreste, Putzeimerwasser usw.) in Gullys, Hofabläufen oder Straßenrinnen zu "entsorgen" sowie die Autowäsche nicht im privaten Hof zu erledigen.

Auch Wasser aus Swimmingpools, das mit Chlor oder anderen Chemikalien versetzt wurde, muss ebenfalls unbedingt über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden. Das Wasser darf auch nicht versickern oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Denn schon geringe Mengen an Algiziden oder Bioziden können sich schädlich auf die (Grund-)wasserqualität auswirken und die Fischbestände bedrohen. Soll das Poolwasser abgelassen werden, muss man es also mit einer Pumpe in die Toilette oder einen anderen Hausabfluss befördern.

Entsorgung von Wasser aus Swimming-Pools

Befüllung

Grundstücke, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen ihren gesamten Wasserbedarf aus der gemeindlichen Wasserversorgung decken (Anschluss- und Benutzungszwang).

Pools bzw. Schwimmbecken sind daher über das Trinkwassernetz mit Frischwasser zu befüllen. Ein Befüllen mit Grundwasser oder Oberflächenwasser ist nicht zulässig.
Ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entleerung

Poolwasser ist grundsätzlich über die Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.

Länger stehendes Poolwasser in fest installierten Swimmingpools wurde in der Regel mit Chemikalien behandelt: Um bedenkenlos baden zu können, werden Chlor aber auch Algizide oder bakterientötende Mittel zugesetzt. Bereits geringe Mengen an Algiziden oder Bioziden wirken sich schädlich auf die Qualität des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer aus.

Es ist daher nicht erlaubt, chemisch behandeltes Poolwasser zu versickern oder in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Dieses Wasser muss immer in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Nur so kann eine Verunreinigung des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer sicher ausgeschlossen werden.

Hinweise für Schwimm- und Planschbecken in Kleingärten

Das Aufstellen von Pools bzw. Schwimm- und Badebecken in den Kleingärten ist gemäß der geltenden Kleingartenordnung für städtische Zeitgärten der Stadt Freiburg ausdrücklich nicht erlaubt.

An heißen Sommertagen können aber Gartenduschen und kleine tragbare Planschbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 39 cm zur Abkühlung und zum Wohlergehen in der Kleingartenparzelle beitragen.

Zur Befüllung der Planschbecken darf bei ausreichendem Wasserstand in geringen Mengen Wasser aus Oberflächengewässern mittels Schöpfgefäßen oder dem Grundwasser mit Handschwengelpumpen entnommen werden. Die Verwendung von Elektro- oder Motorpumpen zur Wasserentnahme ist nicht gestattet. Außerdem ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern in Niedrigwasserzeiten (Dreisam-Pegelstand unter 42 cm) komplett verboten. Der Pegelstand kann über 0761/65049 abgerufen werden.

Wo melde ich Gewässerverschmutzungen / tote Fische?

Wenn Sie eine Gewässerverschmutzung oder sogar tote Fische feststellen, melden Sie dies bitte schnellstmöglich an eine der folgenden Stellen:

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2016101 Sekretariat
Fax +49 761 2016199