Gemeinsinn lohnt sich
Vermieter_innen erhalten Subventionen des Landes (L-Bank) in Form von einem zinsverbilligten Darlehen bzw. Teil- oder Vollzuschuss für die Bereitstellung von geförderten Mietwohnungen, wenn sie:
- neue geförderte Mietwohnungen errichten,
- die Laufzeit bereits geförderter Mietwohnungen nach dem Bindungsende verlängern möchten oder
- eine freie und bezugsfertige freifinanzierte Wohnung in eine geförderte Mietwohnung umwandeln (z. B. bei einem Mieter_innen-Wechsel).
Für die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen bei bereits errichtetem, bezugsfreiem Wohnraum erhält man beispielsweise als Förderung einen einmaligen Zuschuss.
Ein Beispiel: Bei einer 90 m² Wohnung, mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren und einer Regelabsenkung von 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete, gibt es vom Land Baden-Württemberg auf einen Schlag einen Zuschuss in Höhe von ca. 94.000 €, der nicht zurück bezahlt werden muss.
Ein Neubauvorhaben wird von der L-Bank mit einem zinsverbilligten Förderdarlehen unterstützt. Alternativ kann der Subventionswert auch als Teil- oder Vollzuschuss ausgezahlt werden, wobei die konkrete Höhe ebenfalls von der Bindungsdauer sowie der Höhe der Mietabsenkung abhängt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor Baubeginn und vor dem Abschluss der Verträge über die Errichtung des Objekts oder über den Erwerb des Objekts gestellt werden muss.
Die Einkommensgrenze für eine Antragstellung ist nur in der Eigentumsförderung relevant. Im Mietwohnungsbau gilt, dass der Antragsteller (Investor, Genossenschaft, FSB, GbR, etc.) über ausreichend Bonität verfügt. Die Familien, die dort einziehen, benötigen dann einen WBS mit der entsprechenden Einkommensgrenze. Diese Einkommensgrenze für den WBS liegt z.B. bei 4 Personen derzeit bei 75.800 €.
Vermieter_innen können durch Ihr Engagement Wohnraum für Menschen schaffen, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu bezahlen. Gemeinsam können wir es dadurch schaffen, die Vielfalt der Stadtgesellschaft zu erhalten und soziale Strukturen zu stärken.
Landeswohnraumförderprogramm 2022 (1,164 MB)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Baukosten (207,1 KB) (Januar 2023)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm (393,5 KB) (August 2023)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Einkommensgrenzen (606,8 KB) (Juni 2024)