Allgemeinverfügung

Verbreitung des Japankäfers eindämmen

Japankäfer
Japankäfer (Foto: ziggy1 / istockphoto.com)

Seit Anfang Juli wurden am Güterbahnhof zahlreiche Japankäfer gefangen. Als Reaktion darauf haben die zuständigen Behörden nun Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass sich die Käfer weiter ausbreiten.

Warum ist der Käfer ein Problem?

Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Schädling, der sich nur unzureichend mit Pflanzenschutzmitteln bekämpfen lässt. Bei unkontrollierter Ausbreitung kann er über 400 verschiedene Pflanzenarten befallen – darunter Zierpflanzen, Reben, Ackerkulturen und Bäume.

Die Larven (Engerlinge) verursachen Wurzelschäden insbesondere auf Wiesen und Rasenflächen. Die erwachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte, was zu erheblichen Ertragseinbußen im Obst-, Wein- und Ackerbau führen kann. Oft bleiben nur die Blattgerippe zurück, betroffene Pflanzen werden stark geschwächt oder sterben ab.

Aufgrund seiner Gefährlichkeit wurde der Japankäfer von der EU als „prioritärer Unionsquarantäneschädling“ eingestuft – das bedeutet, dass seine Einschleppung und Ausbreitung zwingend verhindert oder eingedämmt werden muss.

Zoneneinteilung und Maßnahmen

Um eine Ausbreitung frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verhindern, hat die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum 1. August 2025 in Kraft trat. Das betroffene Gebiet wird in zwei Zonen eingeteilt

  • Die Befallszone umfasst einen Radius von 1.000 Metern um jeden bestätigten Fundort eines Japankäfers.
  • Die Pufferzone schließt direkt an die Befallszone an und erstreckt sich mindestens fünf Kilometer darüber hinaus. Werden weitere Käfer innerhalb dieser Zonen entdeckt, werden die Zonen entsprechend erweitert.

Bleibt der Befall über drei Jahre aus, können beide Zonen wieder aufgehoben werden.

Karte mit Zoneneinteilung (9,634 MB)

Regeln in der Pufferzone

In der Pufferzone gelten vom 1. Juni bis 30. September folgende Einschränkungen:

  • Grünschnitt, Laub und andere Pflanzenreste dürfen die Zone nicht verlassen, es sein denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimetern gehäckselt.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat dürfen nur unter bestimmten Auflagen transportiert oder verkauft werden. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall (siehe Allgemeinverfügung (561,6 KB)).
  • Abtrag von Bodenmaterial: Der Abtransport der obersten 30 cm Boden ist ganzjährig verboten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Fachbereichs Landwirtschaft möglich.
  • Entsorgung: Grünschnitt mit Ästen oder Wurzeln kann weiterhin über die Biotonne entsorgt werden. In der Zone stehen zusätzlich Sammelstellen für ungehäckseltes Material bereit.

Verdächtige Käfer melden

Der Japankäfer ist lediglich ein Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers, schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 400 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss.

Bisher wurden keine weiteren Japankäfer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gefunden. Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de eingereicht werden. Rückreisende aus beispielsweise Italien oder der Schweiz werden dringend gebeten keine Japankäfer als „Blinde Passagiere“ mitzubringen und Fahrzeuge und Gepäck nach der Rückkehr visuell auf vorhandene Japankäfer zu kontrollieren.

Die Allgemeinverfügung findet sich unter www.lkbh.de/bekanntmachungen oder www,freiburg.de/bekanntmachungen.

Weitere Informationen und Ansprechstellen gibt es beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Veröffentlicht am 14. August 2025