Nachfolgend werden die wichtigsten Rahmenbedingungen zur Planung der Hochbauprojekte im Stadtteil Dietenbach zusammengefasst. Im Rahmen der Ausschreibung werden Steckbriefe mit den wichtigsten Vorgaben und Kenndaten zu den zu vergebenden Baufeldern auf der Vermarktungsplattform zur Verfügung gestellt.
Für die Entwicklung des Stadtteil Dietenbachs hat die Stadt Freiburg klare Ziele gesetzt: für die soziale, städtebauliche und freiräumliche Qualität, für das Mobilitätskonzept sowie für Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Konzepte der Bewerber*innen werden umso höher bewertet, je stärker sie dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.
Soziale Qualität
Mindestens 50 % der Wohnungen in Dietenbach sollen als geförderter Mietwohnungsbau umgesetzt werden. Dabei sind die folgenden Vorgaben für den sozial gebundenen Mietwohnungsbau zu berücksichtigen:
- Die Kriterien des aktuellen Landeswohnraumförderprogramms, insbesondere hinsichtlich der Sozialbindungen, der Wohnflächengrenzen und der Anzahl an Wohnräumen
- Für die Gestaltung der Mietpreis- und Belegungsbindung gelten eine Regelbindungsfrist von mindestens 30 Jahren und ein Abschlag von mindestens 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) über die gesamte Bindungsdauer
Auch sonstiger öffentlich geförderter oder mietpreisgebundener Mietwohnungsbau trägt dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Rechnung. Deshalb werden bei der Bewertung der Konzepte auch die folgenden Wohnangebote berücksichtigt:
- Mitarbeitendenwohnen nach den Kriterien des jeweils gültigen Landeswohnraumförderprogramms
- Kirchliche Förderprogramme mit mindestens 30 % der Anzahl der Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau nach den oben genannten Kriterien des Landeswohnraumförderprogramms in Kombination mit mindestens 20 % mietpreisgedämpften Wohnungen nach Maßgabe des kirchlichen Förderprogramms der Erzdiözese Freiburg (dies kann nur von den Mitglieder*innen des Siedlungswerks Baden e. V. in Anspruch angenommen werden)
- • Sozialpädagogisch begleitete Wohnkonzepte für Menschen mit besonderen Bedarfslagen mit öffentlicher Förderung, etwa im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe
- Sonstige langfristige Wohnprojekte für Menschen mit besonderen Bedarfslagen (z. B. Senior*innen oder Alleinerziehende) mit öffentlicher Förderung
- Wohnungen für bedürftige Personen, die Sozialhilfe, Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen und Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben
- • Mietpreisgedämpfte Wohnungen, die mit einem Abschlag von 20 % auf die Mietspiegelmiete und mit einer Bindungsdauer von mindestens 30 Jahren angeboten werden
Die Zielquote von 50 % geförderten Mietwohnungen bezieht sich auf die Anzahl der Wohneinheiten. Die Quote ist nicht gebäudebezogen, muss aber durch die Stadt für den ersten Bauabschnitt insgesamt sichergestellt werden. Der Anteil an geförderten Mietwohnungen ist daher in hohem Maße vergaberelevant.
Die weiteren Wohneinheiten sollen für die Eigentumsbildung und den freien Mietwohnungsbau zur Verfügung stehen. Im Sinne der sozialen Vielfalt wird angestrebt, dass alle Marktsegmente in allen Baublöcken vertreten sind.
Die soziale Qualität zeigt sich zudem in der Versorgung unterschiedlicher Zielgruppen mit bedarfsgerechtem Wohnraum. Im Wohnungsmix sollte der Bedarf an kleineren Wohnungen zwischen 30 m² und 60 m² sowie an familiengerechten 4- bis 5-Zimmer-Wohnungen Berücksichtigung finden.
Die Vielfalt des Stadtteils Dietenbach soll in breiten Angeboten für besondere Zielgruppen (z. B. Wohngemeinschaften für ältere Menschen bzw. Menschen mit Behinderung oder mit Pflegebedarf) und der Möglichkeit zur Ausbildung sozialer Nachbarschaften zum Ausdruck kommen. Daher soll Wohnraum geschaffen werden, der barrierefrei ist oder sogar den strengeren Vorgaben für rollstuhlgerechten Wohnraum entspricht. Neben den DIN 18040-1 und DIN 18040-2 beschreibt auch der Maßnahmenkatalog der Freiburger Stadtbau Standards für den Wohnungsneubau im Bereich der Allgemeinflächen sowie in den barrierefrei nutzbaren und rollstuhlgeeigneten Wohnungen.
Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zwischen der Stadt und dem Land Baden-Württemberg soll das Land für seine Bediensteten Belegungsrechte im Bereich des frei finanzierten Mietwohnungsbaus erhalten. Sofern Projekte in ihrer Bewerbung die Einräumung von Belegungsrechten zugunsten des Landes auf die Dauer von 20 Jahren mit dinglicher Sicherung im Grundbuch anbieten, wird dies bei der Konzeptvergabe als sozialer Beitrag in die Bewertung einfließen.
Förderung für Vermieter*innen
Über das Konzept „aktive Wohnungsakquise“ wird darüber hinaus eine Kooperation zwischen Vermieter* innen und der Stadt Freiburg zur Wohnraumvermietung an Menschen in besonderen Bedarfslagen gefördert. Die Stadt Freiburg bietet Vermieter*innen hierzu ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten und Informationen,4 u. a. zur Zusammenarbeit mit entsprechenden Träger*innen an.
Städtebauliche Qualität
Die städtebauliche Struktur des teilgeöffneten Blockrands ist in klar zugeschnittene Grundstücke gegliedert. Die kleinteilige Parzellierung der Baublöcke soll möglichst alle Gebäudetypen im Baublock abbilden und eine architektonisch ansprechende und durchmischte Lebendigkeit erzeugen.
- Das städtebauliche Leitbild der Individualität soll sich in der Gestaltung der Fassaden widerspiegeln, insbesondere bei der Vergabe mehrerer Einzelgrundstücke in Vergabepaketen oder eines ganzen Baublocks.
- Bei der Vergabe von größeren Grundstücken und Abschnitten mit mehreren Parzellen (Vergabepaketen) werden spezifische Vorgaben zur Anzahl von Akteur*innen, zur Anzahl von Architekturbüros und zur Anzahl von Hauseingängen getroffen.
- Für Grundstücke in herausragenden Lagen, an die besonders hohe Anforderungen aufgrund ihrer Architektur und ihrer Nutzungsvorgaben an ein abgestimmtes Raumprogramm gestellt werden, wird die Durchführung von Wettbewerben oder von Mehrfachbeauftragungen gefordert oder eine Beratung in einem Gestaltungsgremium durchgeführt (zur Lage dieser Grundstücke siehe Anlage 6, Seite 43). Darüber hinaus werden für einzelne ausgewählte Grundstücke im Bewerbungsverfahren detailliertere Aussagen zur Architektur erwartet. Die konkreten Anforderungen werden in den Steckbriefen der einzelnen Grundstücke aufgeführt.
Das Gestaltungshandbuch (siehe Teil A, Kapitel 2.4, Seite 16) unterstützt Bauherr*innen bei der Entwicklung von Bauprojekten und wird vor Einreichung der Bewerbung als Lektüre empfohlen.
Freiräumliche Qualität
Der Freiraum eines typischen Baublocks gliedert sich in drei Teilbereiche:
- 1. Der Innenhof, den die meisten Baublöcke aufweisen, ist eine gemeinschaftlich genutzte Fläche mit barrierefreien und inklusiven Aufenthaltsflächen für alle Altersgruppen. Die Versiegelung ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bäume können hier tief wurzeln, weil der Innenhof größtenteils nicht unterbaut ist.
- 2. Private Vorzonen stellen Pufferzonen und Kommunikationsräume dar und schaffen den Übergang zwischen privatem Grundstück und öffentlichem Straßenraum.
- 3. Private Gärten, Balkone, Loggien und Dachgärten sind wichtige Orte des Rückzugs und der Erholung. Balkone dürfen insbesondere in Richtung Innenhof weit herausragen. Für die Realisierung von Dachgärten und -terrassen können PV-Module alternativ an der Fassade, an Balkonen und auf Nebenanlagen installiert werden, sodass auf dem Dach Flächen für anderweitige Nutzungen entstehen.
Mobilitätskonzept
Fahrradstellplätze
Das Fahrrad soll im neuen Stadtteil das wesentliche Verkehrsmittel für den fließenden Verkehr darstellen. Neben den Stellplätzen für konventionelle Fahrräder sollen auch Stellplätze für Lastenräder und Anhänger geschaffen werden. Aufgrund der baulichen Dichte entsteht ein erheblicher Bedarf an Fahrradstellplätzen in den Baublöcken. Fahrräder sollen deshalb überwiegend in verbundenen, gemeinschaftlich genutzten Fahrradtiefgaragen untergebracht werden.
Folgende Vorgaben sind zu erfüllen:
- Bei Wohnnutzung errechnet sich die Anzahl der Fahrradstellplätze nach der Gesamtwohnfläche. Je 30 m² Wohnfläche ist ein Fahrradstellplatz herzustellen. Je 20 angefangene Fahrradstellplätze ist zusätzlich ein Stellplatz für Lastenfahrräder bzw. Fahrradanhänger vorzusehen.
- Bei Nicht-Wohnnutzungen wird die Zahl der Fahrradabstellplätze über die Verwaltungsvorschrift Stellplätze ermittelt. Diese sollen überwiegend auch in Fahrradtiefgaragen untergebracht werden. Bei den drei großen Märkten sind Fahrradabstellplätze im Erdgeschoss vorgesehen.
- Unterirdische Überschreitungen der Baugrenzen für Fahrradtiefgaragen sind in der Regel blockinnenseitig bis zu 6 Metern Tiefe möglich. Oberirdische Fahrradsammelgaragen als bauliche Nebenanlagen sind nur in drei Baublöcken (1.5, 1.6 und 1.8) zulässig.
- Darüber hinaus können die Vorzonen der Gebäude zur Aufstellung von Fahrradabstellplätzen für Besucher*innen genutzt werden.
Pkw-Stellplätze
Entlang der Straßen gibt es keinen ruhenden Autoverkehr, sondern nur Haltebuchten zum Be- und Entladen. Ausnahmen sind lediglich in Form von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung sowie von Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge, Handwerksbetriebe und Pflegedienste erlaubt. Damit wird für ein stellplatzfreies, attraktives Wohnumfeld mit weniger Kfz-Verkehr gesorgt.
In Dietenbach wird es insgesamt voraussichtlich zwölf Quartiershochgaragen geben, in denen die Stellplätze für Kraftfahrzeuge untergebracht werden. Im ersten Bauabschnitt werden drei Quartiersgaragen zur Erfüllung der folgenden Vorgaben errichtet:
- Für jede Wohneinheit sind 0,5 Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die Anzahl der Stellplätze für Nicht-Wohnnutzungen ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift Stellplätze.
- Entsprechend den sich aus den Nutzungen ergebenden Bedarfen werden auf dem Quartiersgaragengrundstück Baulasten eingetragen. Im Gegenzug verpflichten sich die Bauherr*innen, sich an den Herstellungs- und Grundstückskosten der benötigten Stellplätze finanziell zu beteiligen. Die Stellplatzkosten werden zu Beginn der Vermarktung auf der Vermarktungsplattform bekannt gegeben.
- Für die gewerblichen Stellplätze erfolgt der Stellplatznachweis über eine Ablöse entsprechend § 37 Abs. 6 LBO. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung kann die Anzahl der Stellplätze reduziert werden (ÖPNV-Bonus).
Der baurechtliche Nachweis und die Herstellung der Stellplätze sind entkoppelt von der späteren Nutzung. Eine Zuordnung der Stellplätze zu den Wohnungen wird es nicht geben. Die Stellplätze können bei Bedarf angemietet werden.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Stadtteil Dietenbach soll im Betrieb klimaneutral werden. Dies wird durch ein Energiekonzept erreicht, das auf Solarstrom, einer klimaneutralen Wärmeversorgung und einer hohen Gebäudeeffizienz basiert. Nutzwärme für Heizung und Warmwasser wird durch ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt, das von regenerativen Energiequellen wie Grundwasser, Abwasser und industrieller Abwärme gespeist wird. Zudem wird eine Reduktion der CO2-Emissionen angestrebt, die im Lebenszyklus eines Gebäudes von seiner Herstellung bis zu seinem Rückbau entstehen.
Diese Ziele werden im ersten Bauabschnitt wie folgt umgesetzt:
- Alle Gebäudeblöcke werden an das Wärmenetz angeschlossen. Es besteht eine Anschluss- und Benutzungspflicht. Eigene Anlagen zur Erzeugung von Nutzwärme sind nicht erlaubt. Teilweise sind gemeinsame Anschlüsse für mehrere Projekte nötig. Zur Unterbringung der für den Betrieb benötigten Anlagenteile sind Räume und Flächen in den Untergeschossen zur Verfügung zu stellen und dem Wärmeversorger (badenova- WÄRMEPLUS) zugänglich zu machen.
- Der Effizienzhausstandard 40 wird im Rahmen der Konzeptvergabe angestrebt und fließt als positiver Aspekt in die Bewertung der Bewerbungen ein. Der Freiburger Effizienzhausstandard 555 ist die Mindestvorgabe.
- Der erste Bauabschnitt wird bei der Photovoltaik- Verpflichtung in zwei Abschnitte eingeteilt. In den eher wohnlich geprägten Bereichen muss die Modulfläche der PV-Anlage mindestens 65 % der gesamten Bruttodachfläche betragen. In den urban geprägten, dichteren Bereichen muss die Modulfläche mindestens 55 % der Bruttodachfläche betragen und mit einem Gründach kombiniert werden. Modulflächen an der Fassade, an Balkonen und auf Nebenanlagen werden im Rahmen der Nachweisführung eins zu eins angerechnet. Für Gebäudetypen mit einer überbauten Grundstücksfläche von weniger als 150 m² (Townhouses) werden nur 80 % der Dachfläche als Basisgröße zur Berechnung der PV-Belegung angewandt.
- Nachhaltiges Bauen zeichnet sich durch verschiedene Aspekte aus, wie z. B. die Verwendung von Baumaterialien, die im Lebenszyklus möglichst geringe Umweltwirkungen verursachen.
Als nachwachsender Rohstoff sowie aufgrund seiner regionalen Verfügbarkeit und seiner Fähigkeit, CO2 zu binden, ist Holz der ideale Baustoff für eine klima- und ressourcenschonende Bauweise. Daher wird der Einsatz von Holz als Baumaterial in Dietenbach in hohem Umfang angestrebt. Eine durch die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg durchgeführte Analyse der Wertschöpfungskette belegt, dass die im Radius von 100 km vorhandenen Mengen an Schnittholz und Holzwerkstoffen mehrfach ausreichen würden, um alle Gebäude in Dietenbach in Holzbauweise zu errichten. Auch die vorhandenen Produktionskapazitäten im Zimmerei- und Holzbaugewerbe decken den Bedarf weit über das erforderliche Maß ab.
Die durch unterschiedliche Bauweisen verursachten Umweltwirkungen können mit Hilfe eines Graue-Energie-Rechners bilanziert werden. Der Graue-Energie-Rechner zeigt auf, wie sich Treibhausgasemissionen durch die Wahl der Bauweise und der Baumaterialien vermindern lassen. Eine Beurteilung des Baukonzepts mit diesem Tool ist verpflichtender Teil der Bewerbungsunterlagen. Zur gezielten Umsetzung wird die Stadt Freiburg die Bauherr*innen während der Planungsphase unterstützen.
Auch innovative, ressourcenschonende Konzepte bei der Erstellung und dem Betrieb von Gebäuden werden bei der Vergabe berücksichtigt. So kann ein effizienterer Einsatz von Ressourcen z. B. auch durch die Umsetzung des Gebäudetyps E erreicht werden. - Neben dem Klimaschutz ist bei der Gebäudeund Freiraumplanung auch die Klimaanpassung zu berücksichtigen. Sie dient der Vermeidung von Hitze- und Wärmeinseln, der Starkregenvorsorge und der wassersensiblen Stadt- und Gebäudeplanung (Schwammstadt). Dabei sind die Einhaltung der Pflanzgebote, ein sensibler Umgang mit Regenwasser, die Umsetzung von Fassadenbegrünungen sowie das Einbringen von zusätzlichen Bepflanzungen besonders hervorzuheben.
Die Baublöcke werden in der Regel von zwei oder mehr Akteur*innen realisiert. Da in den Baublöcken unterschiedliche Querschnittsaufgaben zu erfüllen sind, ist eine gemeinsame Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Bauherr*innen erforderlich.
Arten der Querschnittsaufgaben
Folgende Querschnittsaufgaben sind in Abhängigkeit von der Lage der Baublöcke zu beachten:
Gemeinsame Fahrradtiefgaragen
Folgende Möglichkeiten zur Umsetzung sind vorgesehen:
Ringlösung: Im innenliegenden Bereich des Baublocks wird eine ringförmige Fahrradtiefgarage errichtet, die über mindestens eine gemeinsame Rampe erschlossen wird. Die unterirdische Fahrbahn grenzt unmittelbar an die Außenwand des Kellers an, die Höhenlage der Fahrbahn muss abgestimmt werden. Es werden gegenseitige Durchfahrtsrechte gewährt. Die Zufahrt wird über Rampen gewährleistet.
Taschenlösung: Im innenliegenden Bereich eines Baublocks wird auf einem oder mehreren Grundstücken eine unterirdische Fahrradtiefgarage errichtet. Die Nutzung der Sammeltiefgaragen wird für alle Eigentümer*innen innerhalb des Baublocks durch Dienstbarkeit gesichert.
Durchgehendes Untergeschoss: In der Stadtteilmitte ist in vielen Bereichen aufgrund der hohen Baudichte und des großen Stellplatzbedarfs eine komplette Unterkellerung erforderlich, um alle Stellplätze für Fahrräder unterzubringen.
Wärmeversorgung
Die Baublöcke im ersten Bauabschnitt werden teilweise nur über eine oder zwei Blockseiten an das Wärmenetz von badenovaWÄRMEPLUS angeschlossen, sodass – anders als z. B. beim Stromund Wasseranschluss – nicht jedes Gebäude direkt einen Anschluss von der Straße aus erhalten kann. Für die grundstücksübergreifende Führung der Wärmeleitungen bieten sich die gemeinsamen Fahrradtiefgaragen an.
Die Herstellung der Versorgungsleitungen inkl. Wärmetauscher und Pufferspeicher im jeweiligen Heizraum der Gebäude erfolgt durch badenova- WÄRMEPLUS. Die badenovaWÄRMEPLUS bleibt Eigentümerin der Versorgungsleitung bis zur Übergabestation im jeweiligen Gebäude. Die Leitungen und Übergabestationen werden durch Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Gemeinsame Unterflurcontainer
Im neuen Stadtteil kommen flächendeckend Unterflurcontainer zur Entsorgung von Abfällen zum Einsatz. Für eine Blockgemeinschaft sind in der Regel zwei Standorte vorgesehen. Vorschläge für die Verortung und Anordnung der Container sind den Steckbriefen zu entnehmen. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Stadt. Es erfolgt eine Sicherung der Nutzung über Dienstbarkeit mit einer Entschädigungszahlung an die Stadt Freiburg. Die Herstellungskosten für die Containergehäuse sind von den Grundstücksübernehmer*innen zu tragen.
Gemeinsame Freiflächen
Jedes Gebäude innerhalb eines Baublocks besitzt in der Regel eigene private Freiflächen in Form einer Vorzone und von rückwärtigen Gärten mit Terrassen. Der gemeinsame Innenhof ist dagegen ein generationenübergreifender und inklusiver Nachbarschaftstreff für die gesamte Blockgemeinschaft. Der nach Landesbauordnung notwendige Spielplatz wird hier für alle Grundstücke des Baublocks gemeinsam erstellt. Die Gestaltung soll hitze- und wassersensibel sein und in Abstimmung mit der Blockgemeinschaft in einem partizipativen Prozess erfolgen. Die Herstellungs- und Unterhaltungskosten werden gemeinsam getragen.
Baustellenlogistik innerhalb des Baublocks
Um für alle Projekte einen möglichst reibungsfreien Bauablauf zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Projekte innerhalb des Baublocks sich gegenseitig im Bauablauf nicht behindern, ist dieser übergeordnet zu koordinieren.
Umsetzung der Querschnittsaufgaben: Das Ankerkonzept
Um die gemeinschaftlichen Aufgaben innerhalb eines Baublocks zu erfüllen, wird das von der Stadt Freiburg entwickelte Ankerkonzept vorgegeben.
Ein*e Bauherr*in innerhalb eines Baublocks übernimmt dabei die Rolle des Ankers. Der Anker koordiniert die notwendigen Schnittstellen sowie die gemeinschaftlichen Aufgaben. Die übrigen Bauprojekte, die innerhalb des Baublocks an der Nutzung partizipieren, werden Anlieger genannt. Die Rolle des Ankers ist im Ankerkonzept festgelegt. Im Regelfall handelt es sich hierbei um die Akteur*innen, die das größte Vergabepaket innerhalb des Baublocks realisieren.
Anker und Anlieger innerhalb eines Baublocks arbeiten während der Reservierungsphase bis zur Erstellung der Bauanträge bezüglich der Schnittstellen im Planungs- und Organisationsprozess zusammen. Der Anker leitet diese Zusammenarbeit, die Anlieger sind zur aktiven Teilnahme verpflichtet. Mit dem Ankerkonzept definiert die Stadt Freiburg einen Rahmen, der notwendig ist, um gemeinschaftliche Aufgaben innerhalb der Baublöcke zu bewerkstelligen und die Einrichtungen dauerhaft zu betreiben. Das Ankerkonzept fixiert den planerischen, baulichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmen für alle gemeinschaftlichen Bauteile und Schnittstellen.
Das Ankerkonzept dient während der Reservierungsphase als verbindlicher Rahmen für den eigenverantwortlichen Planungsprozess. Durch die Detaillierung der Planung wird es kontinuierlich in einer sogenannten Grundlagenvereinbarung fortgeschrieben und zum Zeitpunkt der Erstellung der Bauanträge in eine notarielle Grundlagenurkunde übertragen. Die Grundlagenurkunde wird Bezugsurkunde der Grundstücksverträge im jeweiligen Baublock. Darüber hinaus werden die verschiedenen Regelungen in Form von Baulasten und Dienstbarkeiten langfristig abgesichert.