OB-Wahl 2026

Infos für Bewerber*innen

Die erste Amtszeit von Oberbürgermeister Martin W. W. Horn läuft am 1. Juli 2026 ab. Der erste Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 26. April 2026, stattfinden. Erringt keine*r der Bewerber*innen mehr als die Hälfte der Stimmen, findet drei Wochen später, am 17. Mai 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerber*innen statt.

Infos für Bewerber*innen

Wahlberechtigt sind alle Freiburger*innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Freiburg ihren Hauptwohnsitz haben. Die Wahlbenachrichtigung wird voraussichtlich Ende März 2026 an alle Wahlberechtigten verschickt.

Infos für Bewerber*innen

Wann können Bewerbungen eingereicht werden?
Die Bewerbungsfrist hat am Tag nach der Stellenausschreibung begonnen. Diese wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in der Badischen Zeitung am Freitag, 20. / Samstag, 21. Februar 2026 veröffentlicht. Die Einreichungsfrist endet am 30. März 2026, 18 Uhr.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen und die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Die Bewerbung erfolgt formlos und schriftlich. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss jede*r neue Bewerber*in
250 Unterstützungsunterschriften von Freiburger Wahlberechtigten (auf Formblättern, die das Freiburger Wahlamt ausgibt)
eine Wählbarkeitsbescheinigung (wird von der Gemeinde am Hauptwohnsitz ausgestellt)
eine eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschluss vom Wahlrecht gegeben ist, bei Unionsbürger*innen zusätzlich, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaats besitzen (Formular wird vom Freiburger Wahlamt ausgegeben)
im Original einreichen.

Wie ist die Reihenfolge auf dem Stimmzettel?
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen. Alle Bewerbungen, die am ersten Werktag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingehen, gelten nach den Regelungen des Kommunalwahlrechts als gleichzeitig eingegangen. Über deren Reihenfolge entscheidet das Los im Gemeindewahlausschuss.

Wann ist die öffentliche Vorstellung der Bewerber*innen?
Den Bewerber*innen, deren Bewerbung zugelassen wurde, wird am Mittwoch, 15. April 2026, 19:30 Uhr im Konzerthaus die Gelegenheit gegeben, sich den Bürger*innen in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Diese Veranstaltung wird im Internet als Live-Stream übertragen.

Wahlen in Freiburg

Kontakt

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement

Wahlamt
Berliner Allee 1
79114 Freiburg