Baumschutzsatzung

Wesentlicher Zweck der Freiburger Baumschutzsatzung (222,2 KB) ist die Erhaltung der Bäume im Stadtgebiet. Gleichzeitig werden damit ein ausgewogener Naturhaushalt, die Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt sowie die Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder gesichert.
Was ist geschützt?
Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume (ausgenommen Obstbäume) mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter ‒ gemessen in einem Meter Höhe ab Erdboden. Kirsch- und Nussbäume sind ebenfalls geschützt. Bei langsam wachsenden Baumarten (z.B. Eiben, Buchsbaum, Rotdorn, u.ä.) gilt ein Stammumfang von 40 Zentimeter, ebenso bei Baumreihen und Gruppen.
Was ist nicht erlaubt?
- Geschützte Bäume zu fällen, abzuschneiden oder zu entwurzeln.
- Eingriffe vorzunehmen, die zum Absterben geschützter Bäume führen können oder deren charakteristisches Aussehen wesentlich verändern.
- Sonstige Handlungen vorzunehmen, die geschützte Bäume in ihrem Bestand beeinträchtigen.