Baumschutzsatzung

Baum mit Schild "Naturdenkmal"

Wesentlicher Zweck der Freiburger Baumschutzsatzung (222,2 KB) ist die Erhaltung der Bäume im Stadtgebiet. Gleichzeitig werden damit ein ausgewogener Naturhaushalt, die Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt sowie die Belebung, Gliederung und Pflege der Orts- und Landschaftsbilder gesichert.

Was ist geschützt?

Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume (ausgenommen Obstbäume) mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter ‒ gemessen in einem Meter Höhe ab Erdboden. Kirsch- und Nussbäume sind ebenfalls geschützt. Bei langsam wachsenden Baumarten (z.B. Eiben, Buchsbaum, Rotdorn, u.ä.) gilt ein Stammumfang von 40 Zentimeter, ebenso bei Baumreihen und Gruppen.

Was ist nicht erlaubt?

  • Geschützte Bäume zu fällen, abzuschneiden oder zu entwurzeln.
  • Eingriffe vorzunehmen, die zum Absterben geschützter Bäume führen können oder deren charakteristisches Aussehen wesentlich verändern.
  • Sonstige Handlungen vorzunehmen, die geschützte Bäume in ihrem Bestand beeinträchtigen.

Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung beantragen

Alle Voraussetzungen, Abläufe, Firsten, Kosten und erforderlichen Unterlagen sind hier aufgelistet. Auch der Onlineantrag "Baumschutzsatzung / Befreiung von den Verboten beantragen" ist dort zu finden. 

Außerdem kann eine Befreiung auch postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Hierzu füllen Sie diesen ausfüllbaren Antrag (365,6 KB) aus und senden ihn an das Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg (eine barrierefreie Version des Antrags finden Sie hier (323,4 KB)).

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
GuT@freiburg.de

Herr WehrhausenGarten- und Tiefbauamt, Baumschutz und Pflege0761 201 47 70Bauminfo@freiburg.de

BaumschutzGarten- und Tiefbauamt0761 201-4527 und 0761 201-4774
Baumschutz@freiburg.de