Nicht mehr meldepflichtig

Die Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse ist an ihrer schwarzen Grundfärbung zu erkennen. Nur am Hinterleib hat sie gelbe Streifen. Die Beine sind schwarz-gelb.

Die Asiatische Hornisse kommt - wie ihr Name schon sagt - ursprünglich nicht in unseren Ökosystemen vor. Seit 2014 breitet sie sich jedoch in Baden-Württemberg kontinuierlich aus und kommt inzwischen häufig vor. Es gibt keine Pflicht mehr, sie zu melden oder zu beseitigen.

Die Asiatische Hornisse kann Schäden im Obstbau und bei Imkern verursachen. Gegenüber Menschen ist sie nicht besonders aggressiv. Wer allerdings näher als fünf Meter an ihre Nestern herangeht, riskiert, dass die Tiere sich verteidigen und stechen. 

Aussehen

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse (Vespa crabro). Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse sind 1,7 bis 2,4 cm groß, Königinnen können auch bis 3 cm groß werden. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt.

  Asiatische Hornisse Europäische Hornisse
Brust und Kopf schwarz rotbraun
Hinterleib überwiegend schwarz mit gelb/orangenen Binden überwiegend gelb mit schwarzen Binden und Punkten
Beine schwarz/gelb rotbraun

Nester

Die Asiatische Hornisse baut zwei Nester. Das im Frühjahr von der Königin gebaute, etwa Handballen große Gründungs- oder Primärnest hängt meist in Schuppen oder Sträuchern, teils aber auch in Bodennähe und wird häufig nur von wenigen Tieren bewohnt. Es ist sinnvoll, diese möglichst schnell zu entfernen, da die Nester noch in erreichbarer Höhe sind und die Tiere sonst im Juli oder August in eine größeres Sekundärnest umsiedeln.

Dieses zweite Nest, auch Filialnest genannt, befindet sich meist in mehr als zehn Metern Höhe freihängend in Bäumen und bietet großen Völkern Platz. Diese Nester können bis zu einem Meter Durchmesser erreichen und werden nur für ein Jahr genutzt. Die Jungköniginnen verlassen sie im Herbst, Arbeiterinnen und Drohnen sterben ab. Sie sollten unbedingt professionell entfernt werden, da diese sehr viele Tiere beherbergen und die Verteidigungsbereitschaft in Richtung Herbst steigt.

Historie

Wahrscheinlich 2005 wurde die Asiatische Hornisse nach Frankreich eingeschleppt. 2014 wurde sie erstmal in Deutschland entdeckt, 2023 im Markgräfler Land. Seither hat sie sich massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie ist inzwischen so verbreitet, dass sie nicht mehr den Status "Früherkennung" hat, sondern schon als "bereits etabliert" gilt.

Sie haben ein Nest entdeckt?

Wichtig ist: Abstand halten, aber keine Panik aufkommen lassen! Die Asiatische Hornisse greift Menschen nicht an, solange diese dem Nest nicht zu nahe kommen. Nur vereinzelt gibt es allergischen Reaktionen auf die Stiche.

Vergewissern, dass es eine Asiatische Hornisse ist

Vor der Entfernung eines Nestes ist die Verwechslung mit der heimischen, naturschutzrechtlich besonders geschützten Hornisse unbedingt auszuschließen. 

Melden ist keine Pflicht, aber sinnvoll

Inzwischen gibt es keine Meldepflicht mehr, aber trotzdem ist es sinnvoll die Landesanstalt für Umwelt zu informieren. So behält diese einen Überblick über die aktuelle Ausbreitung und Sie bekommen gleichzeitig eine Rückmeldung mit Handlungsanweisungen.

Primärnester entfernen lassen

Auch wenn es keine Pflicht ist, ist es sinnvoll, die kleineren Primärnester zwischen 1. Mai und 31. Juli entfernen zu lassen, bevor die Hornissen in ihr zweites, größeres Nest umziehen. 2026 fördert das Land die Entfernung durch qualifizierte und registrierte Nestentferner*innen und Schädlingsbekämpfer*innen in diesem Zeitraum. Klären Sie bitte vorab, ob die Person, die sie beauftragen möchten, an der Förderung teilnimmt. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Eine Liste der registrierten Personen und Firmen finden Sie auf der Meldeplattform der Uni Hohenheim angesiedelt ist.

Eigenes Grundstück, in der Nähe von Kindern oder in sensiblen Bereichen?

Nester müssen nicht mehr verpflichtend beseitigt werden. In der Nähe von Plätzen, wo sich viele Kinder aufhalten, ist Entfernung jedoch weiterhin sinnvoll.

Eigenes Grundstück

Für die Entfernung sind Sie verantwortlich. Bitte informieren Sie die Landesanstalt für Umwelt. Sie erhalten nach Meldung eine Liste von Betrieben, die die Nester entfernen können.

Spielplatz

Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Standort und einem Bild an das Garten- und Tiefbauamt: gut@freiburg.de

Wald-Spielplatz

Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Standort und einem Bild an das Forstamt: forstamt@freiburg.de

Gelände von Kitas oder Schulen

Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Standort und einem Bild an das Immobilienmanagement Freiburg: imf@freiburg.de

Pflegeheim und Krankenhäuser

Bitte informieren Sie die Leitung des betreffenden Hauses.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon (Sekretariat) +49 761 2016101
Fax +49 761 2016199

Fotos: Rainer Jahn (Vergleich Asiatische und Europäische Hornisse), Schütte/Wieckhorst (Titel und Sekundärnest), iStock/Dian Hadi Wibowo (Primärnest)