Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse (Vespa crabro). Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse sind 1,7 bis 2,4 cm groß, Königinnen können auch bis 3 cm groß werden. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt.
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Asiatische Hornisse |
Europäische Hornisse |
| Brust und Kopf |
schwarz |
rotbraun |
| Hinterleib |
überwiegend schwarz mit gelb/orangenen Binden |
überwiegend gelb mit schwarzen Binden und Punkten |
| Beine |
schwarz/gelb |
rotbraun |
Wahrscheinlich 2005 wurde die Asiatische Hornisse nach Frankreich eingeschleppt. 2014 wurde sie erstmal in Deutschland entdeckt, 2023 im Markgräfler Land. Seither hat sie sich massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie ist inzwischen so verbreitet, dass sie nicht mehr den Status "Früherkennung" hat, sondern schon als "bereits etabliert" gilt.
Sie haben ein Nest entdeckt?
Wichtig ist: Abstand halten, aber keine Panik aufkommen lassen! Die Asiatische Hornisse greift Menschen nicht an, solange diese dem Nest nicht zu nahe kommen. Nur vereinzelt gibt es allergischen Reaktionen auf die Stiche.
Vergewissern, dass es eine Asiatische Hornisse ist
Vor der Entfernung eines Nestes ist die Verwechslung mit der heimischen, naturschutzrechtlich besonders geschützten Hornisse unbedingt auszuschließen.
Melden ist keine Pflicht, aber sinnvoll
Inzwischen gibt es keine Meldepflicht mehr, aber trotzdem ist es sinnvoll die Landesanstalt für Umwelt zu informieren. So behält diese einen Überblick über die aktuelle Ausbreitung und Sie bekommen gleichzeitig eine Rückmeldung mit Handlungsanweisungen.
Primärnester entfernen lassen
Auch wenn es keine Pflicht ist, ist es sinnvoll, die kleineren Primärnester zwischen 1. Mai und 31. Juli entfernen zu lassen, bevor die Hornissen in ihr zweites, größeres Nest umziehen. 2026 fördert das Land die Entfernung durch qualifizierte und registrierte Nestentferner*innen und Schädlingsbekämpfer*innen in diesem Zeitraum. Klären Sie bitte vorab, ob die Person, die sie beauftragen möchten, an der Förderung teilnimmt. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Eine Liste der registrierten Personen und Firmen finden Sie auf der Meldeplattform der Uni Hohenheim angesiedelt ist.
Eigenes Grundstück, in der Nähe von Kindern oder in sensiblen Bereichen?
Nester müssen nicht mehr verpflichtend beseitigt werden. In der Nähe von Plätzen, wo sich viele Kinder aufhalten, ist Entfernung jedoch weiterhin sinnvoll.
Eigenes Grundstück
Für die Entfernung sind Sie verantwortlich. Bitte informieren Sie die Landesanstalt für Umwelt. Sie erhalten nach Meldung eine Liste von Betrieben, die die Nester entfernen können.
Spielplatz
Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Standort und einem Bild an das Garten- und Tiefbauamt: gut@freiburg.de
Wald-Spielplatz
Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Standort und einem Bild an das Forstamt: forstamt@freiburg.de
Gelände von Kitas oder Schulen
Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Standort und einem Bild an das Immobilienmanagement Freiburg: imf@freiburg.de
Pflegeheim und Krankenhäuser
Bitte informieren Sie die Leitung des betreffenden Hauses.