Archivbesuch

Ausgabezeiten der Archivalien

Das Stadtarchiv steht allen Interessierten offen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Mitarbeiter*innen. Wir reservieren Ihnen einen Platz im Lesesaal und stellen Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Verfügung.

Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an stadtarchiv@freiburg.de. Auskünfte zum Ablauf im Lesesaal oder zu Ihrer Bestellung können Sie unter stadtarchiv_lesesaal@freiburg.de stellen.

Besuch im Lesesaal

Der Lesesaal ist montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr, mittwochs von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Mail an stadtarchiv@freiburg.de oder telefonisch unter 0761 201-2701.

Aushebezeiten für Archivalien an allen Öffnungstagen: 10:30 Uhr, 13:30 Uhr und 15 Uhr, mittwochs zusätzlich 16:30 Uhr.

Auch wenn Sie vorab keine konkreten Akten bestellen wollen, empfiehlt es sich, sich vor Ihrem Besuch einen Überblick über unsere Bestände zu verschaffen.

Sie können Ihren Besuch auch schriftlich (per Mail oder Brief) vorbereiten. Bitte beschreiben Sie ihr Anliegen möglichst genau, damit unsere Mitarbeiter*innen Ihnen zielgerichtete Empfehlungen für Ihre Recherchen geben und bei einem Besuch Findmittel und Archivalien für Sie bereitlegen können.

Benutzungsantrag

Die Benutzung des Archivs erfordert einen Antrag, der unmittelbar vor der ersten Nutzung vor Ort gestellt werden kann. Bitte melden Sie sich in jedem Kalenderjahr und für jedes Benutzungsthema neu an.

Mit dem Unterzeichnen des ausgefüllten Benutzungsantrags erkennen Sie die Stadtarchivsatzung an. Diese liegt zur Einsicht im Lesesaal aus und steht online bereit.

Sperrfristen

Auch wenn die meisten Archivalien ohne weiteres vorgelegt werden können, kann es im Einzelfall Einschränkungen aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen geben. Für amtliches Archivgut gilt in der Regel eine gesetzliche Sperrfrist von 30 Jahren nach Schließen der Akte durch die aktenführende Stelle. Bei Vorgängen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, liegt die Sperrfrist bei 60 Jahren. Unter Umständen ist auf Antrag eine Fristverkürzung möglich. Bei Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung auf natürliche Personen beziehen, sind zusätzlich die Belange der Betroffenen zu berücksichtigen. Für sie gilt in der Regel eine Schutzfrist bis zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen bzw. 90 Jahre nach Geburt, wenn das Todesdatum nicht zu ermitteln ist.

Umgang mit Archivalien

Bitte beachten Sie, dass im Lesesaal zum Schreiben ausschließlich Bleistifte verwendet werden dürfen.

Das Mitbringen von Taschen, Getränken und Lebensmitteln ist nicht erlaubt. Hierfür stehen Ihnen Schließfächer an unserer Garderobe und ein Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Im Stadtarchiv werden Ihnen vorwiegend Unikate vorgelegt. Sie können zur Erhaltung dieser Dokumente beitragen, indem Sie folgende Hinweise beachten:

  • Lebensmittel und Getränke sind im Lesesaal nicht gestattet – neben dem Haupteingang gibt es einen Aufenthaltsraum, in dem Sie gerne auch essen und trinken können.
  • Bitte handhaben Sie die Archivalien mit sauberen Händen; verwenden Sie keine Handcreme kurz vor der Benutzung und vermeiden Sie das Befeuchten der Finger beim Umblättern - auch zu Ihrem eigenen Schutz.
  • Verwenden Sie für Ihre Aufzeichnungen die bereitliegenden Bleistifte und zur Markierung die ebenfalls bereitliegenden Papierstreifen.
  • Um Bände oder Akten beim Öffnen abzustützen und aufzuhalten, benutzen sie bitte die im Hilfsmittelfach bereitliegenden Schaumstoffkeile und Bleischlangen.
  • Belassen Sie die Archivalien bitte im vorgefundenen Ordnungszustand; Beschriftungen oder sonstige Veränderungen sind nicht gestattet.
  • Behandeln Sie die Archivalien bitte pfleglich: stützen Sie sich nicht auf die Dokumente oder verwenden sie als Schreibunterlage.
  • Einmalhandschuhe (Latex) oder auf Wunsch Baumwollhandschuhe liegen bei der Lesesaalaufsicht für die Benutzung von unbehüllten Fotografien bereit.
  • Wenden Sie sich bitte immer an die Lesesaalaufsicht, wenn Sie Fragen haben oder falls Sie Unregelmäßigkeiten am Archivgut feststellen.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Erhaltung von wertvollem Kulturgut!

Fotografieren im Lesesaal

Soweit keine rechtlichen oder konservatorischen Einschränkungen bestehen, ist das Fotografieren von Archivgut in Absprache mit dem Archivpersonal erlaubt.

Falls Sie Reproduktionen benötigen, die Sie nicht selbst anfertigen können, sprechen Sie bitte ebenfalls unsere Mitarbeiter*innen an. Unser Fachpersonal kann für Sie auch hochauflösende Druckvorlagen anfertigen.

Kontakt

Stadtarchiv
Neuer Messplatz 5a
79108 Freiburg
Telefon +49 761 2012701

Anfahrtsbeschreibung

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Linie 4 Haltestelle "Technische Fakultät"; Linie 22 Haltestelle "FWTM Neuer Messplatz".

Mit dem Auto: Autobahn A 5, Ausfahrt Freiburg-Mitte, Richtung Innenstadt. Auf dem Messeparkplatz kann gebührenpflichtig geparkt werden.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 10-16 Uhr
Mittwoch: 10-18 Uhr
Freitag: geschlossen

Aushebezeiten für Archivalien an allen Öffnungstagen um 10:30 Uhr, 13:30 Uhr und 15 Uhr, mittwochs zusätzlich 16:30 Uhr.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Mail an stadtarchiv@freiburg.de oder telefonisch unter 0761 201-2701.