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Fragen und Antworten zur Vermarktung

Sie können Ihre Fragen zur Vermarktung gerne an vermarktung-dietenbach@freiburg.de richten.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Interessent*innen beantworten wir an dieser Stelle die im Rahmen des Bewerbungsprozesses eingehenden Fragen anonym. Alle Fragen, die uns bis 11. Mai .2026 vorliegen, werden wir vor dem Ende der Bewerbungsfrist am 12. Juni 2026 beantworten. Fragen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden ebenfalls beantwortet, möglicherweise jedoch erst nach Ende der Bewerbungsfrist.

Auf diese Weise entsteht hier Schritt für Schritt eine Sammlung aller gestellten Fragen.

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zur Vermarktungsplattform

Wo ist das "Ergebnisblatt Graue Emissionen" bzw. das Quick Check Tool „Graue Energie-Rechner“ aufzufinden?

Das Dokument „Ergebnisblatt Graue Emissionen“ ist Bestandteil des Graue-Energie-Rechners. Dieser wird Ihnen mit Einladung zum Bewerbungsgespräch zur Verfügung gestellt.

Kann ich das Bewerbungsformular (den standardisierten Fragebogen) auch downloaden?

Nein. Der standardisierte Fragenbogen ist in der Vermarktungsplattform auszufüllen. Wir möchten an dieser Stelle auf die Speicher-Funktion hinweisen. Sie können Antworten zu einzelnen Fragen eingeben, diese zwischenspeichern und zu späteren Zeitpunkten an Ihrer Bewerbung weiterarbeiten.

Auch nach Versenden ist eine Bearbeitung Ihrer Bewerbung bis zum 12.06.2026 um 23.55 Uhr möglich.

Wie funktioniert die Bewerbung als Bewerbungsgemeinschaft?

Die notwendigen einzureichenden Unterlagen für eine Bewerbungsgemeinschaft sind im Verfahrensbrief (189,1 KB) unter Bewerbungsunterlagen -> Bewerbungsgemeinschaften erläutert.

Sind die im Steckbrief genannten Preise für Stellplätze und Infrastruktur Nettopreise oder kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu?

Bei den Beträgen für die Stellplätze und die Unterflurcontainer handelt es sich nicht um Kaufpreise, sondern um Entschädigungszahlungen. Hierauf wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Auf wie viele Vergabepakete darf man sich bewerben? Darf man dabei eine Priorisierung vornehmen?

Eine Begrenzung von Bewerbungen einer Person oder einer Gemeinschaft sehen wir nicht vor. Im Fall, dass Sie mehrere Bewerbungen abgeben möchten, bitten wir Sie um Priorisierung über die Erklärung zur Bewerbung. Dort können Sie angeben auf welche Vergabepakete Sie sich bewerben und welche Ihre Priorität dabei ist. Die Erklärung zur Bewerbung finden Sie im Login-Bereich der Vermarktungsplattform.

Enthalten die in den Steckbriefen und auf der Vermarktungsplattform angegebenen Kaufpreise die Stellplatzkosten und die Kosten für die Flächen für das Unterflurmüllsystem?

Nein. In den Fußnoten zu den Tabellen auf Seite 2 der jeweiligen Steckbriefe ist dies dargestellt.

Wo finde ich den standardisierten Fragebogen für die Bewerbung?

Bei dem standardisierten Fragebogen handelt es sich um die Fragen im Login-Bereich der Vermarktungsplattform je Vergabepaket. Die Fragen sind in der Vermarktungsplattform zu beantworten und werden bei Versenden der Bewerbung automatisch Bestandteil dieser. Eine detaillierte Übersicht über die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Verfahrensbrief (189,1 KB).

Fragen zum Vermarktungsprozess

Wann werden die individuellen Bewerbungsgespräche durch die Stadt stattfinden?

Die individuellen Gespräche mit den Bewerber*innen finden vom 15.07.2026 bis 29.07.2026 statt. Den Zeitplan der Konzeptvergabe im 1. Vermarktungsabschnitt können Sie dem Verfahrensbrief (189,1 KB) entnehmen.

Wann muss die endgültige Bewerbung eingereicht werden?

Die Abgabe einer Erstbewerbung ist bis zum 12.06.2026 um 23:55 Uhr möglich. Die finale Bewerbung ist nur möglich, wenn eine Erstbewerbung abgegeben wurde. Die Frist für die Abgabe der finalen Bewerbung wird am 18.09.2026 sein.

Erhält man als Bewerber*innen eine Übersicht, wie viele vollständige Bewerbungen für die jeweilige Vergabepakete eingegangen sind?

Während der Bewerbungsphase können keine Informationen über die Bewerber*innen nach außen gegeben werden.

Was gibt es zur Reservierungsgebühr zu wissen?

Die Reservierungsgebühr beträgt 0,5 % des in den Steckbriefen angegebenen Kaufpreises. Sie wird innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung fällig. Die Reservierungsgebühr wird bei notarieller Beurkundung des Grundstücksvertrages auf den Grundstückspreis angerechnet. Sollte die Reservierung des Grundstückes auslaufen oder vorzeitig enden aus Gründen, die von den Bewerbenden zu vertreten sind, wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet.

Inhaltliche Fragen zur Vermarktung

Wie ist der Preis von Grundstücken im Erbbaurechtsmodell mit Ablöse?

Sofern ein Grundstück im Erbbaurecht übernommen wird, wird der anteilige Kaufpreis für das Baugrundstück ermittelt. Dieser ist dann in voller Höhe innerhalb von vier Wochen nach notarieller Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages als Ablöse zu bezahlen. Der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftsgrundstück Innenhof muss auf jedem Fall erworben werden, da an einem Miteigentumsanteil kein Erbbaurecht bestellt werden kann.

Muss man sich a) bereits für die Bewerbung mit anderen Gruppierungen zusammentun, um sich gemeinsam für ein gesamtes Vergabepaket zu bewerben, oder kann man sich b) auch auf ein einzelnes Grundstück eines Vergabepakets bewerben?

Die Bewerbung bezieht sich immer auf ein vollständiges Vergabepaket. Falls Sie sich lediglich auf ein Grundstück innerhalb des Vergabepakets bewerben möchten, ist dies möglich, indem Sie eine Bewerbungsgemeinschaft mit anderen Akteur*innen bilden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Vermarktungskonzept, Teil B, Kapitel 1.4.

Zur Vernetzung mit weiteren Interessent*innen stehen zwei digitale Plattformen zur Verfügung: www.mitmachen.freiburg.de/wohnboerse und www.crowdpower.network.

Wie berechnen sich die anteiligen Grundstückskosten an der Fläche für das Unterflurmüllsystem?

Die Grundstücke für die Unterflurmüllcontainer verbleiben im Eigentum der Stadt. Nutzung, Unterhaltung und Verkehrssicherung wird mittels einer zugunsten der Nutzenden bestellten Dienstbarkeit geregelt. Für die Dienstbarkeit ist eine anteilige Entschädigung in Höhe des Grundstückwertes an die Stadt zu entrichten. Die Höhe des Anteils wird über das Verhältnis der möglichen Geschossfläche der Baugrundstücke zur Summe der Geschossflächen aller beteiligten Baugrundstücke errechnet.

Wie berechnen sich die anteiligen Grundstückskosten an gemeinschaftlichen Flächen (z. B. Innenhof)?

Die Grundstückskosten für die Anteile am Innenhofgrundstück sind Bestandteil der in den Steckbriefen angegebenen Kaufpreise. Sie wurden über das Verhältnis der möglichen Geschossfläche der Baugrundstücke zur Summe der Geschossflächen aller am Innenhof beteiligten Baugrundstücke ermittelt.

Sollen ausschließlich Mietobjekte entstehen oder ist auch Wohneigentum erwünscht?

Es stehen alle Möglichkeiten offen.

Fragen zu Förderungen

Wie hoch ist Stand März 2026 die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Stadt Freiburg bestätigt wird?

Die ortsübliche Vergleichsmiete unterliegt projektabhängigen Variablen (z. B. Größe, Beschaffenheit, Ausstattung). Der städtische Mietspiegelrechner ermöglicht die vorhabenbezogene Berechnung anhand der Beispielanschrift „Bollerstaudenstraße 1“. Als Lageklasse kann aktuell von „Stadt S3 und S4 (gute/gehobene Lage)“ ausgegangen werden. Zu berücksichtigen ist, dass der im Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültige Mietspiegel maßgeblich für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist.

Gemeinschaftliches Bauen

Hilft die Stadt Freiburg bei der Findung von Bewerbungsgemeinschaften? Wie können wir uns vernetzen?

Zur Vernetzung mit weiteren Interessent*innen stehen zwei digitale Plattformen zur Verfügung: www.mitmachen.freiburg.de/wohnboerse und www.crowdpower.network.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und des Datenschutzes kann die Stadtverwaltung keine zielgerichtete Unterstützung bei der Suche nach Projektpartner*innen leisten.

Gilt eine klassische Baugemeinschaft in Form einer GbR, die sich später in eine WEG umwandelt, als gemeinschaftliches Projekt?

Ja, sie gilt als gemeinschaftliches Wohnprojekt - siehe Vermarktungskonzept, Teil B, Kapitel 3.3.

Mobilität

Muss ich auch dann einen Stellplatz kaufen, wenn ich kein KFZ habe?

Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden nicht auf den Baugrundstücken, sondern in Quartiersgaragen errichtet. Der Bau der Quartiersgaragen wird von der Stadt Freiburg finanziert. Die Stadt übernimmt und sichert die von jedem Projekt benötigten baurechtlich notwendigen Stellplätze in Form einer Baulast. Hierfür ist von den Projekten eine Entschädigung zu entrichten, d. h. es handelt sich nicht um den Erwerb eines Stellplatzes.

Die Anzahl der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisenden baurechtlich notwendigen Stellplätze ist unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, der in den meisten Fällen zum Zeitpunkt des Bauantrages noch nicht feststeht.

Weitere Fragen

Ist es möglich, die Präsentation vom Vermarktungsauftakt einzusehen?

Die Präsentation zum Vermarktungsauftakt finden Sie zum Herunterladen hier (4,987 MB). Zudem gibt es eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung.

Ab wann ist ein Baubeginn möglich?

Der Baubeginn für den ersten Vermarktungsabschnitt wird – abhängig vom Stand der Erschließung – frühestens ab Anfang 2028 möglich sein.

Gibt es die Vermarktungsunterlagen auch in weiteren Sprachen?

Die Vermarktungsunterlagen sind ausschließlich auf Deutsch verfügbar.

Gibt es weitere Veranstaltungen und können diese auch online angeboten werden?

Ja, es sind mehrere Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, einige auch online, geplant. Näheres finden Sie unter "So geht’s weiter"

Wir möchten gerne in Holz bauen. Spielt die regionale Herkunft des verwendeten Holzes eine große Rolle bei der Bewertung unserer Bewerbung?

Der Einsatz regionaler Holzprodukte und regionaler Dienstleistungen wird im Kontext des ökologischen Beitrags positiv bewertet, stellt aber keine Mindestanforderung dar. Weitere Informationen finden Sie im Kompass für klima- und ressourcenschonendes Bauen, Kap.3.5 (8,625 MB).

Ist die Nutzung bestimmter Baustoffe vorgeschrieben?

Eine bestimmte Wahl an Baustoffen oder der Bauweise ist nicht vorgegeben. Klima- und ressourcenschonende Bauweisen werden jedoch bei der Bewertung der ökologischen Qualität als positiv eingestuft. Weitere Informationen finden Sie im Kompass für klima- und ressourcenschonendes Bauen, Kap.3.3 (8,625 MB)

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