Die gesetzlichen Aufgaben des Schulträgers umfassen die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schulinfrastruktur, die Ausstattung der Schulen mit funktionalem Mobiliar sowie modernen Lehr- und Lernmitteln, die Bereitstellung von Schulverwaltungskräften, die Ausstattung der Schulen mit einem angemessenen Schulhaushalt sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Über alle Schularten hinweg wird die Umsetzung und Weiterführung einer systematischen und umfassenden Digitalisierung aller Schulen ein Schwerpunkt des DHH 2021/2022 sein.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen in Freiburg neben den allgemeinbildenden Schulen ein notwendiges Angebot dar, um Kinder mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot angemessen zu unterrichten und zu betreuen.
Die 8 städtischen beruflichen Schulen mit derzeit rund 14.000 Schülerinnen und Schülern vermitteln ein breit gefächertes Bildungsangebot.
Schülerinnen und Schüler aller Schulen in Freiburg erhalten über den Regioverbund Freiburg (RVF) die Regiokarte Schüler/ Azubi angeboten, die gegenüber der Regiokarte für Erwachsene erheblich verbilligt ist.
Die Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement (FBM) entwickelt auf der Grundlage von Bildungsdaten eine Gesamtstrategie Bildung für die Stadt Freiburg entlang der Lebenslinie.
Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für die Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte zuständig.