Behördenwegweiser
Waffen- und Sprengstoffrecht
Beschreibung
Zuständig für die Erteilung von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen (z.B. Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein).
Lesen Sie hier nach, welche Mitteilungspflichten für Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen bestehen:
Hinweise zur Terminvereinbarung:
- Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
- Die Terminzeiten beschränken sich nicht auf die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Während dieser Zeiten nehmen die Mitarbeitenden Anrufe entgegen, sofern sie sich nicht gerade in einem Kundengespräch befinden.
Übergeordnete Dienststellen
Leistungen
- Anzeige Erwerb oder Überlassen einer Schusswaffe
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen von Privatpersonen
- Feuerwerke anmelden von Inhabern einer Erlaubnis- oder eines Befähigungsscheines
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz
- Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Persönlicher Kontakt
Frau Gaa
Telefon 0761 2014869
Frau Huth
Telefon 0761 2014857
N. N
Telefon 0761 2014888
Kontakt
Fax 0761 201 4896
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee