Home Service Service A-Z

Leistungen

Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Sollten sich weitere Änderungen gegenüber einer bereits erteilten Mitnahmeerlaubnis ergeben haben, ist eine neue Mitnahmeerlaubnis zu beantragen.

Voraussetzungen

Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6), Sachkundenachweis (§ 7), Bedürfnisnachweis (§ 8)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Mitnahmeerlaubnis wird für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis Europäischer Feuerwaffenpass

Kosten

47,00 €

Hinweise

Ein Antrag auf Mitnahme ist ausschließlich durch die Person zu stellen, welche die Waffe(n) selbst transportiert.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 27.01.2025 freigegeben.