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Leistungen

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen

Eine Waffenbesitzkarte kann einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung als juristischer Person erteilt werden.

Voraussetzungen

Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Für jede waffenverantwortliche Person: Personalausweis oder Reisepass und Sachkundenachweis
  • Foto des Typenschilds des Sicherheitsbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Ggf. Nachweise/ Beschreibung zum Aufbewahrungskonzept

Kosten

115,00 €

Hinweise

Scheidet eine benannte verantwortliche Person aus dem Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Benennt der Verein nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen werden, so wird die dem Verein erteilte Waffenbesitzerlaubnis widerrufen und die Waffenbesitzkarte ist zurückzugeben.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 27.01.2025 freigegeben.