Schulverpflegung - Häufige Fragen und Antworten
An welchen Schulen wurde das Abo-System bisher eingeführt?
An den 12 städtischen Grundschulen sowie an 1 Schule in Freier Trägerschaft (Anne-Frank-Schule).
- Tullaschule
- Hebel-Grundschule
- Anne-Frank-Schule (Ganztagsschule)
- Albert-Schweitzer-Schule I (Ganztagsschule)
- Schneeburgschule
- Schauinslandschule
- Lindenbergschule
- Weiherhof-Grundschule
- Paul-Hindemith-Schule
- Johannes-Schwartz-Schule
- Reinhold-Schneider-Schule (Ganztagesschule)
- Tunibergschule
Welche Abo-Varianten sind möglich?
- Halbtagsschulen können zwischen 3 und 5 Tagen (oder nur 5 Tage) wählen.
- Ganztagsschulen zwischen 4 und 5 Tagen (oder nur 5 Tage).
Dies wurde durch den Gemeinderatsbeschluss am 20.11.2024 festgelegt.
Wie viel kostet ein Abo?
- 3 Tage - 44,80 €
- 4 Tage - 59,70 €
- 5 Tage - 74,60 €
Welche Schulen bieten welches Abo an welchen Tagen an?
- 3- und 5-tägiges Abo
- Hebelschule (Montag, Dienstag und Mittwoch)
- Paul-Hindemith-Schule (Montag, Dienstag und Donnerstag)
- Schauinslandschule (Montag, Mittwoch und Donnerstag)
- Schneebergschule (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
- Tunibergschule (Montag, Dienstag und Mittwoch)
- Weiherhof-Grundschule (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
- 4-tägiges Abo
- Albert-Schweitzer-Schule I (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
- Anne-Frank-Schule (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
- Reinhold-Schneider-Schule (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
- 5-tägiges Abo
- Albert-Schweitzer-Schule I
- Anne-Frank-Schule
- Johannes-Schwartz-Schule
- Lindenbergschule
- Pestalozzi-Grundschule
- Reinhold-Schneider-Schule
- Tullaschule
- Tunibergschule
Von wem wurden die Essenstage festgelegt?
Die Essenstage wurden von der Schulleitung gemeinsam mit der SKB-Leitung festgelegt.
Bis wann kann ich das Abo kündigen?
Bis zum 15. jeden Monats für den Folgemonat.
Wie muss ich kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail erfolgen an: asb_schulverpflegung@freiburg.de .
Wann und wie kann ich die Abo-Variante ändern?
Bis zum 15. jeden Monates für den Folgemonat kann eine Änderung erfolgen. Die neue Abo-Variante muss schriftlich per E-Mail an: asb_schulverpflegung@freiburg.de mitgeteilt werden. Bitte fügen Sie dort dann den geänderten Vertrag mit Unterschrift bei. Die Änderung ist nur zwischen den zwei Varianten an der Schule möglich.
Ab wann kann ich mein Kind für die 1. Klasse zum Mittagessen anmelden?
Die Anmeldung ist ab Dezember über die Anmeldemaske der Schulkindbetreuung möglich: www.freiburg.de/schulkindbetreuung Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung für die Mittagsverpflegung nur erfolgen kann, wenn das Kind auch in der Schulkindbetreuung angemeldet ist. Bei Ganztagsschulen gilt dies beim 5-tägigen Abo. Die Bestätigungen für die Mittagsverpflegungen erhalten Sie generell im Juni des Folgejahres.
Was passiert, wenn mein Kind über einen längeren Zeitraum krank ist?
In der Kalkulation der Abo-Preise wurden 6 Krankheitstage pro Jahr abgezogen, so dass Fehltage durch Krankheit darüber hinaus nicht erstattungsfähig sind. Eine Ausnahme gilt, wenn ihr Kind länger als 15 Tage krank ist. In dem Fall können Sie uns dies schriftlich per E-Mail mit beigefügtem Attest an: asb_schulverpflegung@freiburg.de melden.
Gibt es einen Geschwisterrabatt?
Nein dies ist nicht vorgesehen, da die Kosten sich nicht reduzieren, wenn mehrere Kinder essen.
Gibt es eine Menü Auswahl?
Nein, es gibt ein vegetarisches Menü. Unsere Caterer achten auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Mittagsverpflegung und bieten häufig in der Vorspeise oder dem Gemüseanteil eine Auswahl an Komponenten an.
Wie wird innerhalb des Abos mit dem Thema BuT-Gutschein verfahren?
Die BuT-Gutscheine werden nicht mehr beim ASB eingereicht. Sobald Sie eine Rechnung erhalten, laden Sie diese bei der zuständigen Behörde unter: www.freiburg.de/bildung_und_teilhabe hoch. Sind Sie zuschussberechtigt, wird diese Forderung von der zuständigen Behörde ausgeglichen (siehe Hinweisblatt BuT (54,2 KB)).
Wie viele Schultage wurden berücksichtigt?
In der Berechnung der Abo-Preise wurden 171 Essenstage im Jahr berücksichtigt. Ein normales Schuljahr hat 184 Schultage, es wurden Fehltage für Klassenausflüge, Krankheitstage und pädagogische Tage abgezogen.
Ist das neue Abo Essen teurer?
Nein, der Preis von 4,80 Euro bleibt erhalten. Berechnet man ein 5 Tages Abo zum Preis von 74,60 Euro bei durchschnittlich 171 Tagen (Normales Schuljahr 184 Tage) beträgt der Tagespreis 4,80 Euro.
Leider klappt die Anmeldung nicht über das KVJS-System
Wir entschuldigen uns für die Umstände. Bitte schreiben Sie uns an asb_schulverpflegung@freiburg.de eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann das Anmeldeformular sowie den Vertrag zu und tragen Sie im System ein.
Besteht die Möglichkeit, das Essen abzuholen, wenn mein Kind am Mittagessen nicht teilnehmen kann?
Dies liegt in der Entscheidung Ihrer Schulkindbetreuung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Schulkindbetreuung, ob sie diese Möglichkeit anbietet.
Besteht die Möglichkeit, den Gesamtbetrag zu stunden?
Sollte es für Sie schwierig sein, den gesamten Betrag auf einmal zu bezahlen, können Sie bei der Stadtkasse eine Stundung per E-Mail beantragen an stadtkasse@freiburg.de. Aufgrund rechtlicher Vorgaben kann eine Stundung nur in besonderen Situationen gewährt werden, die grundsätzlich über die Vorlage von Einkommensnachweisen bestätigt werden muss.
Wie richte ich eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) ein?
Sie haben die Möglichkeit den Monatsbetrag über die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) einziehen zu lassen. Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.freiburg.de/pb/-/205332/sepa-lastschriftmandat-erteilen/vbid6004915
Bitte nicht ausfüllen, wenn Sie Bildungs- und Teilhabeberechtig (BuT) sind.
Wo sehe ich den Speiseplan?
Vorerst können Sie den Speiseplan nur auf der Homepage des jeweiligen Caterers einsehen. Wir werden in Zukunft versuchen, diesen auch für Sie über die jeweiligen Kommunikationsplattformen Ihrer Schule zugänglich zu machen.
Besteht die Zahlungspflicht weiterhin bei Gruppenschließung, Planungstage, Krankheit, etc.?
Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von vorübergehender Unmöglichkeit aus betrieblichen Gründen ein Mittagessen anzubieten. Betriebliche Gründe sind insbesondere
- langfristig angekündigte Planungstage
- kurzfristig bei höherer Gewalt
- städtische Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen
- Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- kurzfristiger Ausfall pädagogischer Fachkräfte aufgrund Krankheit oder
- streikbedingter Arbeitsniederlegung
Für den Fall der Schließung aus betrieblichen Gründen besteht die Fortzahlungsverpflichtung längstens für 4 Wochen (berechnet nach einer 7 Tage-Woche) in Folge und bezogen auf das Schuljahr insgesamt nicht länger als 30 Betreuungstage.
Wie bezahle ich, wenn ich BuT-Leistungen erhalte?
In dem Fall müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen, sondern laden Sie online auf der BuT-Seite hoch.
Wer trägt bei Allergien und Unverträglichkeiten die Verantwortung?
Als Eltern bleiben Sie immer in der Verantwortung und müssen schauen, ob Ihr Kind die Inhaltsstoffe der Speisen verträgt. Informieren Sie sich dazu auf dem Speiseplan. Vor Ort muss Ihr Kind uns selbst mitteilen, was es essen kann und was nicht. Nach Absprache mit der Schulkindbetreuung kann Ihr Kind auch nur von den Speisen bekommen, die es verträgt. Gehen Sie hier bitte direkt in den Kontakt mit der Schulkindbetreuung.
Kontakt
Amt für Schule und Bildung
Fachservice Schulverpflegung
E-Mail: ASB_schulverpflegung@freiburg.de
Telefon: 0761 201 23 55