Pilotprojekt Schulstraßen

Zur Eröffnung der Pilot-Schulstraße in Tiengen hatten die Markgrafenschule, die Kita Tausendfüßler sowie die Stadt- und Ortsverwaltung Familien, Kinder und Anwohnende zu einem Aktionstag mit buntem Rahmenprogramm eingeladen.

Eine Schulstraße umfasst einen oder mehrere Straßenabschnitte vor einer Schule, der zu bestimmten Zeiten für den Autoverkehr gesperrt wird – typischerweise zu Schulbeginn und -ende.

Ziele

  • Mehr Verkehrssicherheit und ein gesenktes Unfallrisiko durch weniger Autoverkehr in der Nähe von Schulen.
  • Durch sichere Wege sollen Kinder selbstständig zur Schule kommen können.
  • Ruhigeres Schulumfeld während der Hol- und Bringzeiten.

In Freiburg gibt es bislang keine eigenen Erfahrungen mit der Einführung von Schulstraßen oder Schulzonen. Deshalb sollen zunächst an ein bis zwei Freiburger Schulen Schulstraßen eingerichtet und getestet werden.

Dabei verfolgt die Stadt Freiburg einen ganzheitlichen Ansatz: Basierend auf Befragungen, Verkehrszählungen sowie kommunikativen und verhaltensorientierten Maßnahmen wird eine Gesamtstrategie für weitere Schulstraßen entwickelt.

Erste Schulstraße in Tiengen

Im März 2026 wurde in Zusammenarbeit mit der Markgrafenschule und der Ortsverwaltung eine Schulstraße in der Maierbuckstraße in Tiengen eingerichtet und mit einem Aktionstag für Groß und Klein eröffnet.

Seit dem 21. März ist die Maierbuckstraße von Montag bis Freitag von 7.30 bis 8.30 Uhr und von 12.45 bis 14.15 Uhr testweise gesperrt. So entsteht mehr Raum und Sicherheit für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Anwohner*innen sowie der Radverkehr sind von den Sperrungen nicht betroffen.

Die Schulstraße wird zunächst als Pilotprojekt in einer 12-monatigen Testphase umgesetzt und mit Hilfe von Verkehrszählungen, Umfragen und Begehungen evaluiert.

Online Feedbackmöglichkeit zur Schulstraße

Hintergrund

Mit dem Erlass "Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen" des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 28. August 2025 wurden Schulstraßen und Schulzonen als Instrumente zur Förderung der Schulwegsicherheit konkretisiert. Der Erlass definiert erstmals, was unter Schulstraßen und Schulzonen zu verstehen ist, und beschreibt Wege für eine rechtssichere Einführung.
Für Kommunen wie Freiburg schafft der Erlass einen klaren Anwendungsrahmen: Er unterstützt die fachliche Prüfung, die Auswahl geeigneter Standorte sowie die Umsetzung als ergänzende Bausteine im bestehenden Maßnahmenkatalog zur Schulwegsicherheit.