Leistungen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
Onlineantrag und Formulare
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie sind bereits Inhaber einer grünen Waffenbesitzkarte und können ein Bedürfnis für den Erwerb einer Waffe nachweisen.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung wird durch die Waffenbehörde eine neue Überprüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit veranlasst. Bis alle Auskünfte eingegangen sind, kann es bis zu drei Wochen dauern.
Für den Eintrag ist die WBK vorzulegen. Dies kann durch persönliches Erscheinen (nach Terminvereinbarung) oder per Post erfolgen.
Fristen
Aufgrund der o.g. Dauer der Bearbeitung ist der Antrag rechtzeitig vor dem beabsichtigten Erwerb der Waffe einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Waffenbesitzkarte
- Bedürfnisnachweis (bspw. Bescheinigung des Sportschützenverbandes)
Kosten
Erwerbsberechtigung pro Waffe 115,00 €
Munitionserwerbsberechtigung pro Kaliber 55,00 €
Hinweise
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines bedürfen zum Erwerb von Langwaffen, die nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sind, keiner Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber hat binnen zwei Wochen nach Erwerb einer Langwaffe bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Bei Jägern erfolgt außerdem keine Prüfung des Bedürfnisses bei bis zu zwei Kurzwaffen, die nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sind. Es kann der Jagschein als Nachweis hochgeladen werden.
Rechtsgrundlage
nicht einschlägig
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 27.01.2025 freigegeben.


