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Leistungen

Antrag auf Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Eine Mitnahmeerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ein/e Jäger*in nicht mehr als 3 Langwaffen und die dazugehörige Munition oder ein/e Sportschütz*in nicht mehr als 6 Schusswaffen und die dazugehörige Munition mitnehmen will und einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzt, in den die Waffen eingetragen sind sowie den Grund der Mitnahme (z. B. eine Einladung zu einer Schießsportveranstaltung) nachweisen kann.

Voraussetzungen

Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6), Sachkundenachweis (§ 7), Bedürfnisnachweis (§ 8)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Mitnahmeerlaubnis wird für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Daten der Waffe(n) und Munition
  • ggf. Nachweis Europäischer Feuerwaffenpass
  • ggf. Nachweis für die Anmeldung der Waffe(n) im Herkunftsland
  • Nachweis des Mitnahmezwecks

Kosten

47,00 €

Hinweise

Ein Antrag auf Mitnahme ist ausschließlich durch die Person zu stellen, die die Waffe(n) selbst transportiert.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 27.01.2025 freigegeben.