THH 18 Öffentliche Ordnung
Das Amt für öffentliche Ordnung ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zuständig.
Das Amt für öffentliche Ordnung ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zuständig.
Alle Angaben ohne Gewähr