Über Tempolimits kann die Stadt nicht frei entscheiden, sie müssen von der höheren Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg genehmigt werden. Bislang lautete die Regel innerorts 50km/h, Ausnahmen waren nur in einem begrenzten gesetzlichen Rahmen vorgesehen, beispielsweise Tempo-30-Zonen ausschließlich in Wohngebieten.
Aus Lärmschutzgründen konnte die Geschwindigkeit nachts bereits von 22 bis 6 Uhr auf 30 km/h reduziert werden. Seit März 2017 ist ein solches Tempolimit im Umfeld von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeheimen auch tagsüber während deren Betriebszeit erlaubt – eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung macht's möglich.
Entsprechende Bereiche der Elsässer-, Schwarzwald-, und Kronenstraße wurden daraufhin für den Zeitraum zwischen 7 und 18 Uhr als 30er-Zonen ausgewiesen. Um keine Verwirrung zu stiften auf Strecken, auf denen sich das tagsüber geltende und das nächtliche Tempo 30 ablösen, beantragte die Stadt eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, hier ein Tempolimit rund um die Uhr einzurichten. In der Kronenstraße gilt inzwischen durchgängig Tempo 30, weitere Straßen sollen folgen.
Den Spielraum dafür hat die Verwaltung in einem stadtweiten Geschwindigkeitskonzept ausgelotet, das im Rahmen des Lärmaktionsplans erarbeitet wurde. Ziel ist eine möglichst flächendeckende nächtliche Tempo-30-Regelung. Auch für die Tagstunden wurde im Sinne des Luftreinhalteplans ein Tempolimit für bestimmte Strecken geprüft – mit Erfolg. Seit November gilt auf der innerstädtischen B 31 die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auch tagsüber. Auf den Dreisamuferstraßen stadtein- und auswärts zwischen Kronenbrücke und Schützenalleetunnel darf fortan rund um die Uhr nur noch 30km/h gefahren werden. Gleiches gilt für die Talstraße. Dadurch soll potentieller Ausweichverkehr hier unterbunden werden.
Damit der Verkehr möglichst reibungslos weiterfließt, wurde die Ampelschaltung entlang der Strecke umgestellt und die Grüne Welle auf 30-Stundenkilometer angepasst. Für die Anwohner*innen reduziert sich das Verkehrsaufkommen damit gefühlt um die Hälfte, Lärm und Abgasemissionen werden erheblich reduziert.
Stand
Anfang Dezember 2020 hat Oberbürgermeister Martin Horn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in einem Brief den Vorschlag gemacht, Freiburg als erste deutsche Modellkommune für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit zu benennen und hierfür über die STVO eine Sonderregelung für Kommunen einzuführen. Mehr...
Anfang Mai 2025 entscheidet der Gemeinderat über den Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) 2025. Der Plan sieht in bestimmten Straßen geringere Geschwindigkeiten (Tempo 30) vor, um so die Menschen wirksam und kostengünstig vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen.