Bewohnerparken
Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner*innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine
- Sonderparkberechtigung (grüner Ausweis)
- oder eine Ausnahmegenehmigung (blauer Ausweis) ausgestellt.
Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche nach dem Trennprinzip organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner*innen reserviert, für alle anderen öffentlichen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden.
Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche im Mischprinzip organisiert sind. Dort sind in der Regel alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzt werden.
Neues Bewohnerparkgebiet Güterbahnhof
Die Stadtverwaltung richtet zum 24.03.2026 das Bewohnerparkgebiet Güterbahnhof ein. Alle hiervon betroffenen Bewohner*innen werden auf dem Postweg über die künftigen Regelungen informiert.
Ab dem 24.03.2026 wird im Güterbahnhof zwischen Isfahanallee, Waldkircher Straße und Neunlindenstraße das Parken werktags zwischen 9 und 19 Uhr nur noch mit dem Bewohnerparkausweis "Güterbahnhof", Parkschein oder "Handy-Parken" möglich sein. Bestehende Kurzzeitparkregelungen werden abgebaut.
Bei allgemeinen Fragen zur Parkraumplanung und den zukünftigen Parkregelungen im Güterbahnhof wenden Sie sich bitte an verkehrsplanung@freiburg.de
Gebühren
Seit Dezember 2023 beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit einem Jahr Gültigkeit 200 Euro (Rechtsverordnung zum Bewohnerparken).
Besuchsregelung in Bewohnerparkgebieten
Besucher*innen, Kund*innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Hiervon ausgenommen sind Parkplätze, deren Nutzung durch Beschilderung beschränkt ist: Parkplätze für Behinderte, für Bewohner*innen (Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis"), für Carsharing-Fahrzeuge, Parkplätze an Elektroladesäulen oder Plätze mit eingeschränktem Haltverbot. Es gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.
Bewohner*innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr / 15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt. Weitere Infos...