Nur mit Parkausweis
Bewohnerparken

Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner_innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine
- "Sonderparkberechtigung" (grüner Ausweis)
- oder eine "Ausnahmegenehmigung" (blauer Ausweis) ausgestellt.
Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche nach dem "Trennprinzip" organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner_innen reserviert, für alle anderen öffentlichen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden. Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche im "Mischprinzip" organisiert sind. Dort sind i.d.R. alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzt werden.
Der Bewohnerparkausweis ist auf Antrag beim Bürgerservice erhältlich.
Bewohnerparkausweis beantragen
Gebühren
Zum 1. April 2022 wurden die Gebühren für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises erhöht.
Das Bewohnerparken kostet seit dem 1. April 2022 durchschnittlich 360,00 Euro im Jahr. Das hat der Freiburger Gemeinderat nach langen und intensiven Diskussionen am 14. Dezember 2021 entschieden. Die Gebühren für Bewohnerparkausweise sind je nach Länge des Fahrzeugs in drei Stufen gestaffelt. Leistungsempfänger_innen sowie Personen mit Behinderung (Grad mindestens 50) erhalten eine Ermäßigung.
Neue Rechtsgrundlage: Kommunen in Baden-Württemberg können eigene Gebühren festsetzen
Die Höhe der Bewohnerparkgebühren war gesetzlich seit 1993 bundesweit auf maximal 30,70 Euro pro Jahr begrenzt. D.h. in den letzten fast 30 Jahren erfolgte bei dieser Gebühr keine Anpassung.
Mit der am 04.07.2020 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurde diese bundeseinheitlich festgesetzte Obergrenze vom Bundesgesetzgeber gestrichen. Den Ländern und den Kommunen sollte damit ein größerer Gestaltungsspielraum bezüglich der Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für Bewohner_innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel ermöglicht werden. Am 6. Juli 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine sogenannte Delegationsverordnung beschlossen, die es den Kommunen ermöglicht, über die Höhe und Ausgestaltung der Gebühren in gewissen rechtlichen Grenzen selbst zu entscheiden.
Der Gemeinderat hatte bereits am 27.04.2021 die Verwaltung beauftragt, eine Anpassung der Gebühren für Bewohnerparken vorzubereiten. Als Vorgaben für die Anpassung hat eine Mehrheit im Gemeinderat beschlossen, dass die Gebühren auf im Schnitt 30,00 € pro Monat pro genutztem Fahrzeug angehoben werden sollen und der Preis nach Fahrzeuggröße zu staffeln sowie für soziale Leistungsempfänger_innen und für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegegrad ein niedrigerer Preis vorzusehen ist.
Die Erhöhung der Bewohnerparkgebühren wurde durch eine Mehrheit des Gemeinderats am 14. Dezember 2021 beschlossen, um die städtischen Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik umsetzen zu können. Hierzu gehören insbesondere die Entlastung von innerstädtischen Wohngebieten, die seit Jahren unter dem steigenden PKW-Verkehr leiden und der Ausbau von sicheren Rad- und Fußgängerwegen. Damit soll dem wachsenden Bedürfnis einer umweltschonenden Mobilität und einem gesunden Leben in der Stadt Rechnung getragen werden. Die entsprechende Satzung (Bewohnerparkgebührensatzung) ist am 1. April 2022 in Kraft getreten.
Besucherregelung in Bewohnerparkgebieten
Besucher_innen, Kund_innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Je nach Lage des Bewohnerparkgebietes gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.
Bewohner_innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr/15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt. Weitere Infos...
