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Am 15. Juni 2021 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass eine weiterführende Schule für die Ortschaften am Tuniberg in Opfingen gebaut werden soll. Entschieden haben sich die Rät*innen für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante, die eine Kombination von zwei Standorten vorsieht: Zum einen den bestehenden Schulstandort mit der Tunibergschule, der Tuniberghalle, einer Sporthalle und einem Kinder- und Jugendhaus. Die zweite Fläche liegt am östlichen Ortsrand. Durch den angrenzenden Sportplatz und das westlich des Mühlbachs angrenzende bestehende Schulzentrum könnten Synergien entstehen.
Am 7. März 2023 hat der Gemeinderat erneut über die Schulform der weiterführenden Schule diskutiert und beschlossen, dass am Tuniberg eine Gemeinschaftsschule und kein Gymnasium entstehen soll.
Bereits während der Erarbeitung der Rahmenplanung Tuniberg entstanden erste Projekte. So wurde in Freiburg-Opfingen eine Erweiterung des Schulcampus beschlossen, um die Bildungssituation in den Tuniberg-Ortschaften zu verbessern. Mehr dazu hier.
Es ist geplant, eine neue Schule auf die östlich des Baches gegenüber dem aktuellen Schulstandort gelegene landwirtschaftlich genutzte Fläche zu bauen. Die Verwaltung führt aktuell für die am Standort der Tunibergschule vorhandenen Gebäude eine baufachliche Analyse durch, um die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich der weiteren Verwendbarkeit zu untersuchen. Außerdem sind derzeit mehrere Ämter in der Vorbereitung zur Erstellung der Auslobungsunterlagen für einen städtebaulichen und hochbaulichen Planungswettbewerb in 2026. Parallel hierzu wird ein Bebauungsplan vorbereitet.
Im September 2024 forderten Fraktionen die Verwaltung dazu auf zu überprüfen, ob man die geplante Gemeinschaftsschule um ein Reform-Gymnasium erweitern kann. Im Mai 2025 empfohl die Verwaltung dann einen Verbund aus Gemeinschaftsschule und dreizügigem Gymnasium. Das macht ein neues Schulgesetz, beschlossen vom Land, nun möglich. Mehr dazu hier.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind für die Erweiterung der Tunibergschule pro Jahr 500.000 Euro eingeplant. Mittel aus 2024 in Höhe von 500.000 Euro müssen noch im Haupt- und Finanzausschuss bewilligt werden. Für 2027 sind bereits weitere 500.000 Euro angedacht (Verpflichtungsermächtigung).