Stand
Bahnhof/Bahnhofshalle:
Bereits seit September 2016 sind die Arbeiten am neuen taktilen Blindenleitsystem im Empfangsgebäude abgeschlossen. Auch im Untergeschoss wird im Zuge der weiteren Umbauten ein solches Blindenleitsystem installiert. Ausreichend starke Beleuchtung ist ein weiteres wichtiges Element für die Orientierung von sehbehinderten Menschen. Deshalb wurde bis Ende 2018 die Beleuchtung im Untergeschoss entsprechend angepasst. Die Bahnhofshalle ist ohne Ausnahmen barrierefrei zugänglich. Zur Bahnhofsunterführung gibt es im hinteren Teil des Foyes einen Aufzug, der in das Untergeschoss fährt, daneben ist zusätzlich eine Rolltreppe. Von der Bahnhofsunterführung gibt es keine barrierenfreien Wege zu den Bahnsteigen. Das Obergeschoss der Bahnhofshalle ist nicht barrierefrei zu erreichen.
Stadtbahnbrücke:
Die Stadtbahnbrücke ist über die Aufzüge unter der Brücke erreichbar. Aufzüge befinden sich auf allen Gleisen.
An den Gleisen 2 und 3 gibt es zusätzlich Rolltreppen zur Stadtbahnbrücke.
Gleis 8 ist zusätzlich barrierefrei über die Wentzinger Straße auf der Bahnhof-Westseite zu erreichen. Über die Bahnhofunterführung können Fahrgäste das Gleis über die Rampe am Ende erreichen.
Zentraler Omnibusbahnhof:
Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) ist barrierefrei zu erreichen. Von der Stadtbahnbrücke aus fährt der erste Aufzug zu Gleis 1. Direkt hinter Gleis 1 ist der ZOB.
Die Zustandsanzeige der Aufzüge an der Stadtbahnbrücke am Hauptbahnhof kann hier abgerufen werden.
Eine Anmeldung von Hilfeleistungen kann bei Bedarf über die Mobilitätsservice-Zentrale erfolgen: Hotline: 0180 6 512512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf), Mo–So 06:00–22:00 Uhr
Die Deutsche Bahn wird in den kommenden Jahren noch zahlreiche konkrete Verbesserungen umsetzen. Nach jahrelanger Planung sind Realisierung, Zeitrahmen und Finanzierung nun vertraglich festgelegt. Mehr dazu hier.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind für den barrierefreien Ausbau des Hauptbahnhofs Investitionszuschüsse in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Darüberhinaus gibt es eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.750.000 Euro.