Wer regiert künftig in BW?
Alle Infos zur Landtagswahl am 8. März

Am Sonntag, 8. März, sind alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg dazu aufgerufen, über die künftige Zusammensetzung des Landtags und mittelbar auch über die künftige Landesregierung zu entscheiden. Alles, was Wählende wissen sollten, fassen wir im Folgenden kompakt zusammen.
Was wird gewählt?
Bei der Landtagswahl entscheiden Bürger*innen, wer sie im Landtag von Baden-Württemberg vertritt.
Sitzverteilung
Bei der Sitzverteilung im neuen Parlament bekommt zunächst jede*r gewählte*r Direktkandidat*in einen Platz. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zustehen, behält sie diese zusätzlichen Sitze; sogenannte Überhangmandate.
Die Überhangsmandate der einen Partei werden dann mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien ausgeglichen. Diese zusätzlichen Mandate nennt man daher Ausgleichsmandate. Das gilt auch für Parteien, die überhaupt keinen Wahlkreis gewinnen konnten, aber mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielt haben.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am 8. März 2010 oder früher geboten wurden, und ihren Hauptwohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt ohne festen Wohnsitz in Baden-Württemberg mindestens seit dem 8. Dezember 2025 haben.
Automatisch ins Freiburger Wählerverzeichnis eingetragen werden alle am 25. Januar 2026 in Freiburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten.
Gut zu wissen
Wahlberechtigte bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wer im Wählerverzeichnis steht, kannt im Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen.
Wie wähle ich?
Die Stimmzettel unterscheiden sich maßgeblich von früheren Landtagswahlen. Erstmals haben sie nun wie bei der Bundestagswahl zwei Spalten. In jeder Spalte kann eine Stimme abgegeben werden.
- Auf der linken Seite kann die Erststimme an einen oder eine der elf (im Wahlkreis 46) beziehungsweise neun Kandidierenden (im Wahlkreis 47) vergeben werden.
- Die rechte Seite ist der Zweitstimme für eine der 21 Parteien vorbehalten, die in Baden-Württemberg für die Wahl zugelassen wurden.
Wahlgeheimnis wahren
Das Wahlgeheimnis schützt nicht nur die Wählenden, sondern auch alle anderen Beteiligten vor Einflussnahme. Deshalb muss im Wahllokal die Wahlkabine benutzt werden, und diese Kabine darf nur allein betreten werden. Dies gilt auch für Familien. Filmen oder Fotografieren ist im Wahllokal ebenfalls nicht erlaubt.
Wo wähle ich?
Postalisch oder vor Ort per Briefwahl
Am Freitag, 6. März, um 15 Uhr endet die Frist für die Beantragung der Briefwahl.
- Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 15 Uhr,
- Dienstag und Donnerstag 10 bis 18 Uhr.
Ersatzwahlschein
Wer Briefwahl beantragt, aber den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten oder wieder verloren hat, sollte umgehend Kontakt mit der Briefwahlstelle aufnehmen. Am einfachsten ist es, während der Öffnungszeiten einen Ersatzwahlschein zu beantragen. Dies ist sogar noch am Samstag, 7. März, von 8 bis 12 Uhr möglich. Am Wahlsonntag gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Wer es nicht persönlich in die Briefwahlstelle schafft, kann sich per E-Mail (an: briefwahl@freiburg.de) oder Telefon (0761 201-5757) an das Wahlamt wenden. Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis. Wählen im Wahllokal ist dann nur noch mit Wahlschein möglich.
Im Wahllokal
Alle Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigungen per Post erhalten. Darauf steht, wo sich das Wahllokal befindet. Die Wahlbenachrichtigung sollte man zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitnehmen. Wer die Benachrichtigung nicht mehr findet, kann aber trotzdem wählen, sofern man ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Erforderlich ist dann aber zwingend, dass man seine Identität mit einem Ausweis nachweisen kann.
Wer Wartezeiten im Wahllokal vermeiden möchte, sollte möglichst morgens wählen gehen. Die 139 Wahllokale öffnen um 8 Uhr. Am größten ist der Andrang erfahrungsgemäß in der Stunde vor Schließung des Wahllokals zwischen 17 und 18 Uhr.
Befragungen vor Ort
Bereits um 18 Uhr werden die ersten Hochrechnungsergebnisse für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht. Grundlage dafür sind Daten von Meinungsforschungsinstituten, die Nachwahlbefragungen durchführen. In Freiburg werden dafür die Forschungsgruppe Wahlen und infratest dimap vor Wahllokalen in der Mühlmattenschule Hochdorf, im Deutsch-Französischen Gymnasium, im Berufsschulzentrum, den Wentzinger-Schulen und dem Mehrgenerationenhaus Weingarten Nachwahlbefragungen durchführen.
In den Wahllokalen 612-04 (Vigeliusschule), 630-01 (Tuniberghalle Opfingen), 660-05 (Mehrgenerationenhaus Weingarten) und 680-01 (Karoline-Kaspar-Schule) wird mit speziellen Stimmzetteln gewählt. Diese tragen je nach Geschlecht und Alter der Wählenden zusätzlich die Buchstaben A bis M. Das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin Baden-Württemberg, die Ergebnisse veröffentlicht das Statistische Landesamt nach der Wahl.
Die Ergebnisse
Am Sonntagabend werden die Stimmen durch die knapp 1750 Wahlhelfer*innen ausgezählt. Die Ergebnisse werden gegen 21.30 Uhr erwartet. Alle Ergebnisse und Zwischenstände können online live mitverfolgt werden. Bereits um 18 Uhr werden die ersten Hochrechnungsergebnisse für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht.
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026
Alle Informationen zur Landtagswahl gibt es auch bei der Landeszentrale für politische Bildung unter
Häufige Fragen und Antworten
Was ist neu?
2022 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über die Landtagswahlen und die Verfassung geändert und dabei zwei wesentliche Anpassungen vorgenommen.
Reform des Wahlrechts
- Das Mindestalter von Wahlberechtigten ist auf 16 Jahre gesunken.
- Wähler*innen haben künftig statt einer zwei Stimmen.
Was tun im Krankheitsfall?
Wer am Wahlwochenende plötzlich erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Von einer bevollmächtigten Person können die Wahlunterlagen dann im Wahlamt in der Berliner Allee 1 abgeholt werden.
Kann ein*e EU-Bürger*in wählen?
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sind nicht wahlberechtigt. Daher sind Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) – anders als bei den Europa- oder Kommunalwahlen – bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Was tun, wenn der Wahlzettel verloren gegangen ist?
Da Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können Sie also auf jeden Fall, auch ohne Wahlbenachrichtigungsschein, wählen.
In der Wahlbenachrichtigung, die Sie zugesandt bekommen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben.
Sie benötigen aber auf jeden Fall Ihren Personalausweis. Falls Ihnen Wahlbezirk und Wahlraum nicht mehr bekannt sind, fragen Sie beim Wahlamt (wahlamt@freiburg.de) rechtzeitig nach.