Home Kultur und Freizeit Kulturamt Förderung von Projekten

Die Stadt Freiburg fördert seit 2021 Nachtkultur, Streetart und digitale Kunst, was inhaltlich bewusst weit gefasst ist. Nachtkultur bezieht sich auf Kunstformen, die in Musikspielstätten entstehen, z.B. Arbeiten künstlerischer DJs oder DJanes mit experimenteller Videokunst. Streetart wird verstanden als visuelle künstlerische Arbeit im öffentlichen Raum, wobei auch der Bereich Hiphop mit seinen musikalischen, literarischen und tänzerischen Ausdrucksformen in die Förderung einbezogen wird. Digitale Kunst entsteht aus den Möglichkeiten digitaler Medien heraus und arbeitet mit diesen künstlerisch.

Fördermittel

50.000 € p. a. Das Budget wird vorab nicht auf die verschiedenen inhaltlichen Teilbereiche aufgeteilt. Das Budget wird aber auf zwei Vergaberunden aufgeteilt.

Vergabe

Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer Jury:

  • Lisa Bensel, freie Kuratorin und Geschäftsführende Vorständin E-Werk Freiburg
  • Till Neumann, Zweierpasch
  • für das Kulturamt: Ann-Kathrin Harr und Kristina Mühlbach

Fristen

  • 27. Oktober 2023

Bitte reichen Sie ein Exemplar des Antrags beim Kulturamt ein und verschicken Sie ihn zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt. Die Projektskizze kann als Anlage in Schriftform (max. 2 Seiten), als Video (max. 3 Minuten) oder als kommentierte grafische Skizze eingereicht werden.Für größere PDF-Dateien und Video-Dateien, die nicht in das PDF eingebunden werden können, versenden wir einen Upload-Link (bitte Mail an Kontakt unten).

Förderkriterien

Gefördert werden realistisch umsetzbare Projekte, die die genannten Themenbereiche in Freiburg künstlerisch sichtbar machen oder voranbringen. Vorrang genießen Projekte, die:

  • innovativ und von hoher künstlerischer Qualität sind
  • Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben
  • einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten

Gefördert werden konkrete Vorhaben, die im Jahr der Antragstellung beginnen und möglichst im selben Jahr abgeschlossen werden sollten. Die Mindestantragssumme beträgt 2.000 €.

Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht-künstlerischen, z.B. technischen oder baulichen, Aspekten liegt.

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen: