Im Spektrum kulturelle Teilhabe steht "Kulturelle Bildung" am Beginn aktiver Mitgestaltung. Sie beteiligt Menschen an künstlerischen Prozessen. Das Kulturamt versteht unter "Kulturelle Bildung" insbesondere die Bildung in den Künsten und durch die Künste (Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Theater, Tanz etc.).
Das Kulturamt fördert Projekte, in denen das künstlerische Schaffen der Teilnehmenden im Mittelpunkt steht. Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen vor allem junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits.
Fördermittel
- 44.000 Euro pro Jahr
Vergabe
Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:
- Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
- Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs
Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:
- Johanna Gans-Raschke, Leiterin Freiburger Bildungsmanagement
- Michael Kaiser, Leiter Junges Theater Freiburg
- Prof. Dr. Silke Schmid, Leiterin Institut für Musik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Für das Kulturamt: Mario Willersinn
Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über Mario Willersinn angefragt werden
Fristen
- 1. November 2026
Bitte senden Sie zwei Exemplare Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.
Fördervorausetzungen
Die Projekte müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs) die vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es der Jury vorlegt werden kann. Die Projekte müssen
- einen künstlerischen Schwerpunkt haben und den Teilnehmenden eine aktive künstlerische Erfahrung unter professioneller Anleitung ermöglichen.
- gemeinsam von Partner*innen aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits entwickelt und umgesetzt werden.
- den Teilnehmenden Raum für tiefergehende Erfahrungen und schöpferische Betätigungen bieten, entweder über einen mehrmonatigen Projektzeitraum oder durch Kompaktphasen.
- öffentlich in Freiburg präsentiert und auf der Plattform des Netzwerks „Kulturelle Bildung Freiburg“ dokumentiert werden. In Ausnahmefällen genügt letzteres.
Förderkriterien
Die Jury beurteilt die Projekte nach den folgenden vier Qualitätskriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.
1. Künstlerisch
Die künstlerische Qualität bezieht sich auf die Expertise der Künstler*innen:
- Welche künstlerischen Auseinandersetzungen sind angedacht?
- Welche künstlerischen Herangehensweisen sind vorgesehen?
- Welche künstlerischen Aktivitäten und Prozesse sind geplant?
2. Partnerschaft
Die Qualität der Partnerschaft bezieht sich auf die Aufgabenverteilung, Strukturierung und Ziele der Zusammenarbeit, die optimalerweise in einer Vereinbarung festgehalten sind:
- Welche konkreten Aufgaben und Rollen übernehmen die jeweiligen Partner*innen?
- Welche Ziele verfolgen die jeweiligen Partner*innen?
- Sind Strukturen für eine längerfristige Partnerschaft angedacht, die über den Förderzeitraum hinauswirken?
3. Teilhabe
Die Qualität der Teilhabe fragt nach der Teilhabegerechtigkeit und nimmt die partizipative Konzeption in den Blick:
- Inwiefern erweitern Anleitende wie Teilnehmende ihren Blick auf Kunst und Kultur um Perspektiven, die ihnen bisher weniger zugänglich waren?
- Inwiefern gibt es Freiräume, in denen die Teilnehmenden eigenverantwortlich agieren?
- Inwiefern entscheiden die Teilnehmenden über das Projekt und seinen Verlauf selbst?
4. Thema
Die Qualität des Themas bezieht sich auf die Verbindungen von Thema und Teilnehmenden:
- Inwiefern setzen sich die Teilnehmenden mit für sie relevanten Themen auseinander?
- Inwiefern werden die Lebenswelten der Teilnehmenden berücksichtigt?
- Inwiefern werden die Teilnehmenden selbst als Expert_innen dieser Lebenswelten anerkannt?
Formulare
1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
- Zuschussantrag (172 KB)
- Finanzplan (56,8 KB)
2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (260,5 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (290 KB)
3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis 2026 (76,4 KB)
- Verwendungsnachweis 2025 (76,4 KB)
- Verwendungsnachweis 2024 (72,9 KB)
- Gender Mainstreaming Abfrage (369,6 KB)
Kontakt
Aufgaben: Kulturelle Bildung
Netzwerk Kulturelle Bildung Freiburg
Das Netzwerk gibt monatlich einen Newsletter heraus.