Home Kultur und Freizeit Kulturamt Förderung von Projekten

Präambel

Kulturelle Teilhabe bedeutet, die Möglichkeit zu haben, sich einzeln und in Gruppen mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen, sie mitzugestalten und sich nach eigenen Vorstellungen künstlerisch auszudrücken. Alle Menschen haben das Recht auf Kulturelle Teilhabe. Jeder Mensch sollte vielfältige Möglichkeiten zur Selbstbildung in den Künsten und durch die Künste haben.

Das Kulturamt betrachtet Kulturelle Teilhabe als Spektrum, das von einfacher Betrachtung (zuschauen, lernen) über aktive Mitgestaltung (beteiligen, mitwirken) bis zu eigener Betätigung (kreieren) reicht. Das Kulturamt möchte Kulturelle Teilhabe vor allem stärken, indem es die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur und die aktive Beteiligung am kulturellen Leben anregt und unterstützt.

Das Kulturamt fördert teilhabeorientierte Projekte in zwei Förderbereichen: Kulturelle Bildung und Kulturelle Zugänge. Um mehr Kulturelle Teilhabe zu erreichen, bedarf es insbesondere mehr Teilhabegerechtigkeit. Dies kann durch den Abbau von Hürden oder durch die Aktivierung von Zielgruppen gelingen. Bei teilhabeorientierten Projekten steht häufig nicht ein Produkt und dessen ästhetische Qualität im Vordergrund, sondern ein Prozess und dessen Wirkungen auf die persönliche Entfaltung sowie auf die gesellschaftliche Vernetzung.

Kulturelle Bildung

Im Spektrum Kulturelle Teilhabe steht „Kulturelle Bildung“ am Beginn aktiver Mitgestaltung. Sie beteiligt Menschen an künstlerischen Prozessen. Das Kulturamt versteht unter „Kulturelle Bildung“ insbesondere die Bildung in den Künsten und durch die Künste (Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Theater, Tanz etc.).

Das Kulturamt fördert Projekte, in denen das künstlerische Schaffen der Teilnehmenden im Mittelpunkt steht. Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen vor allem junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits.

Fördermittel

  • 44.000.- € p.a.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:

  • Johanna Gans-Raschke, Leiterin Freiburger Bildungsmanagement
  • Michael Kaiser, Leiter Junges Theater Freiburg
  • Prof. Dr. Silke Schmid, Leiterin Institut für Musik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
  • Für das Kulturamt: Mario Willersinn
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über Mario Willersinn angefragt werden

Fristen

Bitte senden Sie zwei Exemplare Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Fördervorausetzungen

Die Projekte müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs) die vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es der Jury vorlegt werden kann. Die Projekte müssen

  1. einen künstlerischen Schwerpunkt haben und den Teilnehmenden eine aktive künstlerische Erfahrung unter professioneller Anleitung ermöglichen.
  2. gemeinsam von Partner_innen aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits entwickelt und umgesetzt werden.
  3. den Teilnehmenden Raum für tiefergehende Erfahrungen und schöpferische Betätigungen bieten, entweder über einen mehrmonatigen Projektzeitraum oder durch Kompaktphasen.
  4. öffentlich in Freiburg präsentiert und auf der Plattform des Netzwerks „Kulturelle Bildung Freiburg“ dokumentiert werden. In Ausnahmefällen genügt letzteres.

Förderkriterien

Die Jury beurteilt die Projekte nach den folgenden vier Qualitätskriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.

1. Künstlerisch

Die künstlerische Qualität bezieht sich auf die Expertise der Künstler_innen:

  • Welche künstlerischen Auseinandersetzungen sind angedacht?
  • Welche künstlerischen Herangehensweisen sind vorgesehen?
  • Welche künstlerischen Aktivitäten und Prozesse sind geplant?

2. Partnerschaft

Die Qualität der Partnerschaft bezieht sich auf die Aufgabenverteilung, Strukturierung und Ziele der Zusammenarbeit, die optimalerweise in einer Vereinbarung festgehalten sind:

  • Welche konkreten Aufgaben und Rollen übernehmen die jeweiligen Partner_innen?
  • Welche Ziele verfolgen die jeweiligen Partner_innen?
  • Sind Strukturen für eine längerfristige Partnerschaft angedacht, die über den Förderzeitraum hinauswirken?

3. Teilhabe

Die Qualität der Teilhabe fragt nach der Teilhabegerechtigkeit und nimmt die partizipative Konzeption in den Blick:

  • Inwiefern erweitern Anleitende wie Teilnehmende ihren Blick auf Kunst und Kultur um Perspektiven, die ihnen bisher weniger zugänglich waren?
  • Inwiefern gibt es Freiräume, in denen die Teilnehmenden eigenverantwortlich agieren?
  • Inwiefern entscheiden die Teilnehmenden über das Projekt und seinen Verlauf selbst?

4. Thema

Die Qualität des Themas bezieht sich auf die Verbindungen von Thema und Teilnehmenden:

  • Inwiefern setzen sich die Teilnehmenden mit für sie relevanten Themen auseinander?
  • Inwiefern werden die Lebenswelten der Teilnehmenden berücksichtigt?
  • Inwiefern werden die Teilnehmenden selbst als Expert_innen dieser Lebenswelten anerkannt?

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Herr Mario Willersinn

Stv. Abteilungsleitung Kulturarbeit

Telefon +49 761 2012106

Aufgaben: Kulturelle Bildung

Netzwerk Kulturelle Bildung Freiburg

Das Netzwerk gibt monatlich einen Newsletter heraus.

Kulturelle Zugänge

Im Spektrum Kulturelle Teilhabe beginnen „Kulturelle Zugänge“ mit Besuch oder Vermittlung von Kunst und Kultur. Beides ermöglicht allen Menschen – unabhängig von ungleichen Startchancen – Begegnungen und Erfahrungen mit Kunst und Kultur. Eine aktivere Teilhabe findet in Projekten statt, in denen die Teilnehmenden zusammenarbeiten, gemeinsam reflektieren und sich untereinander austauschen. Sie sind als Expert_innen in eigener Sache eingebunden und entscheiden im besten Fall über die Entwicklung des Projektes mit.

Das Kulturamt fördert Projekte, die eine Teilhabe insbesondere für Menschen ermöglichen, denen ein Zugang zu Kunst und Kultur erschwert ist. Die Projekte sollen Hindernisse abbauen und Zielgruppen aktivieren. Im Mittelpunkt stehen Auseinandersetzung und Wirkungen von Kunst und Kultur auf die Beteiligten – als Individuum und Gemeinschaft.

Fördermittel

  • 59.000.- € p.a.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:

  • Neriman Bayram, Geschäftsführerin Kommunales Kino im Alten Wiehrebahnhof
  • Sévérine Kpoti, Fotografin und Alternativkultur-Gestalterin
  • Johannes Merz, Geschäftsführer des Jugendbildungswerks Freiburg e. V.
  • Hans Steiner, stellvertretender Amtsleiter Amt für Migration und Integration
  • Dr. Nicoletta Torcelli, freie Kuratorin
  • Für das Kulturamt: Clementine Herzog

Fristen

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Fördervorausetzungen

Die Projekte müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs) die vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es der Jury vorlegt werden kann. Die Projekte müssen

  1. die Auseinandersetzung mit den Künsten und Kulturen in Zusammenarbeit mit professionellen Kunst- und Kulturschaffenden bzw. mit Kultureinrichtungen ermöglichen.
  2. entweder eine soziale Gruppe einbinden, deren Mitglieder eng miteinander verbunden sind (Communities), oder sich an bestimmte Zielgruppen richten.
  3. prozessorientiert sein, so dass den Teilnehmenden ausreichend Raum für Zusammenarbeit und Austausch gegeben ist.
  4. in Freiburg durchgeführt und entweder unmittelbar erlebbar gemacht (Aufführungen, Präsentationen, Ergebnisworkshops) oder über eine gemeinsam erarbeitete Dokumentation (Berichte, Videobotschaften, Fotoreportagen, Blogs o. ä.) öffentlich vermittelt werden.

Förderkriterien

Die Jury beurteilt die Projekte nach den folgenden vier Qualitätskriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.

1. Zugang

Die Qualität des Zugangs beschreibt, auf welche Weise Zugänge ermöglicht, Hindernisse überwunden und Zielgruppen einbezogen werden sollen:

  • Welche Zielgruppen sollen angesprochen und aktiviert werden?
  • Wie wurden Bedarfe und Interessen abgefragt?
  • Wie soll auf die Zielgruppen zugegangen werden, damit diese motiviert sind, sich zu beteiligen?
  • Welche Barrieren (z.B. organisatorische, finanzielle, sprachliche oder thematische Hindernisse) werden für die Zielgruppe gesehen und wie sollen diese überwunden werden?

2. Besuch und Vermittlung

Der Besuch und die Vermittlung von Kunst und Kultur hängt eng damit zusammen, welche Zielgruppe erreicht werden soll und auf welche Weise sich die Beteiligten mit Kunst und Kultur auseinandersetzen können:

  • Welche Zugangsmöglichkeiten sollen eröffnet werden?
  • Welche Ziele sollen erreicht und welche Zugangsmöglichkeiten sollen mit diesen eröffnet werden?

3. Beteiligung

Die Qualität der Beteiligung bezieht sich darauf, auf welche Weise sich die Beteiligten mit ihren eigenen Erfahrungshintergründen und mit ihren eigenen Expertisen in das Projekt einbringen können:

  • Welche Rolle spielen das Lebensumfeld und die persönlichen Erfahrungen der Beteiligten für das Projekt?
  • Welche Bedeutung haben Zusammenarbeit und Austausch zwischen Leitungsteam und Beteiligten im Projekt?
  • Welche Erfahrungen sind innerhalb des Projekts für die Beteiligten möglich?
  • Inwieweit werden Entscheidungen innerhalb des Projektes gemeinsam mit den Beteiligten getroffen?
  • Gibt es vereinbarte Bereiche im Projekt, in denen die Beteiligten selbständig entscheiden können?

4. Reflexion

Die Qualität der Reflexion setzt daran an, dass ein Teilhabeprozess nicht nach einem vorhersehbaren Schema abläuft, sondern gerade auch die Reflexion innerhalb des Prozesses eine wichtige Rolle einnimmt. Der Teilhabeprozess erlaubt nicht nur ein stetes Hinterfragen, und flexibles Arbeiten, er erfordert es auch:

  • In welchem Maße bezieht sich die Reflexion auf die Prozesse und Hierarchien zwischen den Beteiligten?
  • Auf welche Art und Weise soll eine Reflexion über das jeweils eigene Handeln ermöglicht werden?
  • Sind Möglichkeiten der Nachjustierung im Prozess gegeben?
  • Wie wird die Sicht der Beteiligten selbst in die Dokumentation (z.B. Bericht, Feature) einbezogen?

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Clementine Herzog
Telefon +49 761 2012112

Aufgaben:

Kulturplanung

Sprechzeiten:
Mo bis Do