Noch bis 15. März anmelden
Ganztagsbetreuung für Erstklässler*innen

Bis zum neuen Schuljahr ist es zwar noch eine Weile hin - viele künftige Erstklässler*innen freuen sich aber schon jetzt auf ihren großen Tag. Für die Eltern steht allerdings bald ein wichtiger Termin an: die Anmeldung der Ganztagsbetreuung. Denn mit dem Schuljahr 2026/2027greift erstmals der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Frist ist am Sonntag, 15. März 2026.
Damit die Stadt entsprechend planen kann, müssen Eltern ihren genauen Bedarf online unter www.freiburg.de/rechtsanspruchgrundschule anmelden. Eine Registrierung ist nötig.
Städtische oder freie Trägerschaft?
Je nach Schule wird die Schulkindbetreuung städtisch oder von einem freien Träger organisiert. Bei städtischen Angeboten genügt das Online-Formular. Ist ein freier Träger zuständig, müssen Eltern ihr Kind zusätzlich direkt dort anmelden.
Die Beiträge für Betreuung und Ferienangebote legt die Stadt zentral fest. Ein Anspruch auf einen bestimmten Betreuungsort besteht nicht.
Betreuungsanspruch zum neuen Schuljahr
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt ab dem Schuljahr 2026/2027. Zunächst haben nur die neuen Erstklässler*innen Anspruch, danach gilt das Recht jeweils für jeden neuen Jahrgang, bis er auf alle vier Grundschuljahrgänge ausgeweitet ist. Anspruch haben alle Kinder, egal ob sie an einer privaten oder öffentlichen Grundschule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingeschult werden.
Betreut werden die Kinder für acht Stunden an den Werktagen und in zehn von vierzehn Ferienwochen.