Bis 4. April bewerben
Kandidieren für den Migrantinnenbeirat

Am 25. Mai werden die 19 Mitglieder des Freiburger Migrantinnenbeirat neu gewählt. Online abgestimmt werden kann schon ab dem 28. April. Wer für die Migrantinnenbeiratswahl kandidieren will, kann sich ab dem 10. März beim Wahlamt anmelden. Die Frist fürs Einreichen der Wahlvorschläge läuft bis zum 4. April.
Wahlvorschläge einreichen
Dazu füllen Kandidierende zuerst das Formblatt „Wahlvorschlag" aus, das unter www.freiburg.de/migrantinnenbeiratswahl zum Download bereitsteht. Das ausgefüllte Formblatt muss beim Wahlamt in der Berliner Allee 1 abgegeben werden. Anschließend erhalten die Kandidierenden vom Wahlamt das Formblatt „Unterstützungsunterschriften": Darauf müssen sie mindestens zehn Unterschriften von Unterstützer*innen sammeln, bevor sie es – spätestens bis Freitag, 4. April, um 16 Uhr – wieder beim Wahlamt einreichen.
Wichtig ist: Die Personen, die das Formblatt „Unterstützungsunterschriften" unterschreiben, müssen selbst bei der Wahl des Migrantinnenbeirats wahlberechtigt sein. Alle Wahlberechtigten dürfen mit der eigenen Unterschrift jeweils nur eine*n Kandidierende*n unterstützen. Mehrfache Unterschriften sind ungültig. Kandidierende dürfen sich auch selbst unterstützen und für sich unterschreiben.
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am 25. Mai mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten den Hauptwohnsitz in Freiburg hat und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt. Eingebürgerte und Spätaussiedler*innen können sich bis zum 18. Mai ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Gewählt werden kann online vom 28. April bis zum 23. Mai und am 25. Mai in vier Wahllokalen.