"Kulturelle Teilhabe" meint ein sozial inklusives, von vielen mitgestaltetes Kulturleben und ist ein übergeordnetes kulturpolitisches Ziel: Trotz ungleicher Startchancen bezüglich Bildung, Einkommen und Herkunft sollen möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich einzeln und in Gruppen auf unterschiedliche Weise mit Kultur auseinanderzusetzen und sich nach eigenen Vorstellungen kulturell auszudrücken. Für die Förderung der kulturellen Landschaft in Freiburg ist das ein wichtiges Anliegen.
Kulturelle Teilhabe bedeutet, die Möglichkeit zu haben, sich einzeln und in Gruppen mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen und sie aktiv mitzugestalten. Alle Menschen haben das Recht auf Kulturelle Teilhabe und sollen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe am kulturellen Angebot und an den Künsten haben - unabhängig von ungleichen Startchancen.
Unsere Gesellschaft ist sehr vielfältig. Dies zeigt sich in der Sprache, Bildung, in körperlicher, seelischer und geistiger Verfasstheit, in sexuellen Ausrichtungen, religiösen Überzeugungen, bestehenden Lebensphasen, in Migrationserfahrungen und vielen weiteren individuellen Kompetenzen. Dass in unserer Gesellschaft eine große Diversität vorhanden ist, soll sich in den Programm-Angeboten, im Publikum und auch bei den Mitarbeiter*innen von öffentlichen Kultureinrichtungen wiederfinden.
Kulturelle Arbeit, die sich aktiv mit Kultureller Teilhabe auseinandersetzt, achtet auf den bestehenden Zugang zu Kulturangeboten. Das zeigt sich vor allem im bedachten Umgang mit den verschiedenen Zielgruppen als Besucherinnen und Besucher. Die Auseinandersetzung mit Kunst geht für das Publikum ggf. über den bloßen Besuch eines Angebotes einer Kultureinrichtung hinaus: dialogische Angebote und Begegnungsformate zur Einrichtung selbst und zu kulturellen Themen sowie partizipative Elemente sind wichtige Formen der Kulturellen Teilhabe. Manchmal ist auch eine kuratorische Mitarbeit als Expert*innen in der eigenen Sache möglich.
Das Kulturamt fördert mit diesem Programm Projekte, die Kulturelle Teilhabe als zentrales Ziel verfolgen. Das können Vorhaben sein, die die interkulturelle Diversität unserer Stadtgesellschaft in den Künsten sichtbar machen oder die in besonderem Maße neue konkrete Zielgruppen für das bestehende Angebot in den Kultureinrichtungen aktivieren. Förderfähig sind auch längere Prozesse von Kultureinrichtungen, die sich in intensiven Kooperationen mit gesellschaftlichen Gruppen den Möglichkeiten der Kulturellen Teilhabe in ihren Einrichtungen widmen möchten (Konzeptionsförderung).
In allen Vorhaben müssen bestehende Hindernisse beim Zugang zu Kunst und Kultur in den Blick genommen und abgebaut werden.
Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht eine aktive Kooperation zwischen Kultureinrichtung und den beteiligten Zielgruppen. Sie umfasst unter anderem eine sorgfältige Kommunikation zwischen den kooperierenden Beteiligten und legt den Fokus auf die Wirkung der Zusammenarbeit aller Teilnehmenden, auf die Einzelperson bezogen ebenso wie auf die Gemeinschaft.