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Förderung von Projekten

Das Kulturamt fördert Kunst- und Kulturprojekte in verschiedenen Förderbereichen. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines Antrags. Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs. Sollten Sie eine Projektidee haben, die in keine der Förderbereiche passt, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte in allen Förderbereichen zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten. Der Mehraufwand ist im Zuschussantrag und Finanzplan nachvollziehbar auszuweisen. Diese zusätzliche Förderung setzt einen Förderzuschuss des Projekts in einem der Förderbereiche voraus.

Aktuelle Ausschreibungen

Wir beraten und informieren kostenfrei Freiburger Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, Projektinitiator*innen, Vereine und Akteur*innen der Freien Szene zur Förderung kultureller Projekte. Unser Online-Beratungsangebot umfasst eine Orientierung im jeweiligen Förderbereich sowie eine offene Beratung für alle Fragen. Wir empfehlen diese insbesondere Erstantragsteller*innen. Grundsätzliche Fragen beantworten auch die FAQs.

Bei einer konkreten Projektidee gerne eine individuelle Fördermittelberatung in der jeweiligen Sparte anfragen. Nach Möglichkeit eine erste Projektskizze und einen Kosten- und Finanzierungsplan bei der Anfrage mitsenden.


Bildende Kunst

Fördermittel

  • 31.000.- € p.a.

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel direkt und laufend über die Vergabe.

Fristen

Keine. Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr gestellt werden. Grundsätzlich können Projektmittel nur für das Jahr beantragt werden, in dem das Projekt auch stattfindet.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Herr Samuel Dangel
Telefon +49 761 2012113

Aufgaben: Bildende Kunst, Städtische Galerie 

Erinnerungs- und Gedenkkultur

Fördermittel

  • 5.500.- € p.a.

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel direkt und laufend über die Vergabe.

Fristen

Keine. Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr gestellt werden. Grundsätzlich können Projektmittel nur für das Jahr beantragt werden, in dem das Projekt auch stattfindet.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Katharina Wolfrum

Stv. Amtsleitung, Abteilungsleitung Kulturarbeit

Telefon +49 761 2012105

Aufgaben: Erinnerungs- und Gedenkkultur

Film

Freiburg hat eine zunehmend wichtiger werdende und wachsende Szene von Filmschaffenden. Insbesondere bei den Förderanträgen, die beim Kulturamt eingehen, ist sichtbar geworden, dass die freie Szene eine erfreuliche Dynamik entfaltet und kontinuierlich mehr Filme von Freiburger Filmschaffenden produziert werden. Die Einrichtung eines Förderbudgets für den Bereich Film trägt dieser positiven Entwicklung Rechnung.

Fördermittel

  • 41.000.- € p.a.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes, der drei externe Filmexpert_innen angehören:

  • Sigrid Faltin, Filmemacherin
  • Fabian Kiefer, film commission freiburg schwarzwald der FWTM
  • Sabine Rollberg, Fernsehredakteurin und bis 2019 Professorin an der Kunsthochschule für Medien Köln
  • Für das Kulturamt: Ann-Kathrin Harr

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument an unten stehenden Kontakt.

Förderhinweise

Was kann gefördert werden?
Gefördert wird schwerpunktmäßig die Produktion von Filmen. Alle Filmgenres von Kurzfilmen über Spielfilme bis zu Dokumentarfilmen sind förderfähig. Ausgenommen sind Image- und Werbefilme für kommerzielle Zwecke, TV Auftragsproduktionen sowie Filmprojekte im Rahmen eines Studienganges und medienpädagogische Projekte. Im Einzelfall sind auch Veranstaltungen oder Vermittlungsprojekte förderfähig, die sich der Entwicklung, Vernetzung und Stärkung des filmischen Schaffens in Freiburg widmen. Eine öffentliche Präsentation in Freiburg ist Voraussetzung. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs).


Wer kann gefördert werden?
Anträge können schwerpunktmäßig von Filmemacher_innen gestellt werden. Im Einzelfall sind auch sonstige Kulturschaffende oder Kultureinrichtungen als Antragsteller_innen zulässig. Sie müssen ihren zentralen Wirkungsort in Freiburg haben.


Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich im Zuge einer einmaligen Projektförderung. Der Projektbeginn muss im Förderjahr liegen. Eine Förderung über mehrere Jahre wird nicht angeboten. Es ist im Einzelfall allerdings möglich, auch Teilbereiche einer Filmproduktion (Stoffentwicklung, Postproduktion) zu beantragen. In diesem Fall ist dennoch ein Gesamtkonzept mit einer Finanzplanung vorzulegen.

 
Wonach entscheidet die Jury?
Die Jury beurteilt schwerpunktmäßig die künstlerische Qualität der eingereichten Produktion und deren Professionalität. Junge bzw. noch nicht so erfahrene Nachwuchsakteur_innen, die filmisch ambitioniert im lokalen Bereich agieren, werden gleichermaßen berücksichtigt wie Filmemacher_innen, die ihre Filmproduktion in der Finanzierung wie in der Vermarktung regional aufstellen und eine Verwertung im Kinobereich und auf Festivals anstreben.

Neben Zuschussantrag und Finanzplan sollte folgende Informationen beigefügt werden:
Werdegang: In welchen Bereichen waren Sie bisher tätig, welche Filme haben Sie bereits gedreht?
Motivation: Mit welcher Motivation und mit welchem Anspruch wollen Sie den Film drehen?
Ambition: Welche Ziele verfolgen Sie und wo wollen Sie den Film für welche Zielgruppe zeigen?
Filmbeispiele: Sofern vorhanden, sind Beispiele bisher gedrehter Filme zugänglich zu machen (Bitte ausschließlich über unbegrenzt zugängliche Links, kein Download!).

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Historische Bildungsarbeit

Die Stadt Freiburg fördert Projekte, die das unverwechselbare, historisch gewachsene Profil der Stadt bewusst machen, schärfen und nachhaltig vermitteln.

Fördermittel

  • 6.500.- € p.a.

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel direkt und laufend über die Vergabe.

Fristen

Keine. Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr gestellt werden. Grundsätzlich können Projektmittel nur für das Jahr beantragt werden, in dem das Projekt auch stattfindet.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Dr. Mona Djabbarpour

Fachbereichsleitung "Historische Forschung und Vermittlung

Telefon +49 761 2012720

Internationales

Fördermittel

  • 15.000.- € p.a.

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel direkt und laufend über die Vergabe.

Fristen

Keine. Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr gestellt werden. Grundsätzlich können Projektmittel nur für das Jahr beantragt werden, in dem das Projekt auch stattfindet.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Hanna Hovtvian
Telefon +49 761 2012115

Aufgaben: Internationales, Literatur, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Kulturelle Bildung

Im Spektrum kulturelle Teilhabe steht "Kulturelle Bildung" am Beginn aktiver Mitgestaltung. Sie beteiligt Menschen an künstlerischen Prozessen. Das Kulturamt versteht unter "Kulturelle Bildung" insbesondere die Bildung in den Künsten und durch die Künste (Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Theater, Tanz etc.).

Das Kulturamt fördert Projekte, in denen das künstlerische Schaffen der Teilnehmenden im Mittelpunkt steht. Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen vor allem junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits.

Fördermittel

  • 44.000 Euro pro Jahr

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:

  • Johanna Gans-Raschke, Leiterin Freiburger Bildungsmanagement
  • Michael Kaiser, Leiter Junges Theater Freiburg
  • Prof. Dr. Silke Schmid, Leiterin Institut für Musik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
  • Für das Kulturamt: Mario Willersinn
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über Mario Willersinn angefragt werden

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte senden Sie zwei Exemplare Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Fördervorausetzungen

Die Projekte müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs) die vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es der Jury vorlegt werden kann. Die Projekte müssen

  1. einen künstlerischen Schwerpunkt haben und den Teilnehmenden eine aktive künstlerische Erfahrung unter professioneller Anleitung ermöglichen.
  2. gemeinsam von Partner*innen aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits entwickelt und umgesetzt werden.
  3. den Teilnehmenden Raum für tiefergehende Erfahrungen und schöpferische Betätigungen bieten, entweder über einen mehrmonatigen Projektzeitraum oder durch Kompaktphasen.
  4. öffentlich in Freiburg präsentiert und auf der Plattform des Netzwerks „Kulturelle Bildung Freiburg“ dokumentiert werden. In Ausnahmefällen genügt letzteres.

Förderkriterien

Die Jury beurteilt die Projekte nach den folgenden vier Qualitätskriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.

1. Künstlerisch

Die künstlerische Qualität bezieht sich auf die Expertise der Künstler*innen:

  • Welche künstlerischen Auseinandersetzungen sind angedacht?
  • Welche künstlerischen Herangehensweisen sind vorgesehen?
  • Welche künstlerischen Aktivitäten und Prozesse sind geplant?

2. Partnerschaft

Die Qualität der Partnerschaft bezieht sich auf die Aufgabenverteilung, Strukturierung und Ziele der Zusammenarbeit, die optimalerweise in einer Vereinbarung festgehalten sind:

  • Welche konkreten Aufgaben und Rollen übernehmen die jeweiligen Partner*innen?
  • Welche Ziele verfolgen die jeweiligen Partner*innen?
  • Sind Strukturen für eine längerfristige Partnerschaft angedacht, die über den Förderzeitraum hinauswirken?

3. Teilhabe

Die Qualität der Teilhabe fragt nach der Teilhabegerechtigkeit und nimmt die partizipative Konzeption in den Blick:

  • Inwiefern erweitern Anleitende wie Teilnehmende ihren Blick auf Kunst und Kultur um Perspektiven, die ihnen bisher weniger zugänglich waren?
  • Inwiefern gibt es Freiräume, in denen die Teilnehmenden eigenverantwortlich agieren?
  • Inwiefern entscheiden die Teilnehmenden über das Projekt und seinen Verlauf selbst?

4. Thema

Die Qualität des Themas bezieht sich auf die Verbindungen von Thema und Teilnehmenden:

  • Inwiefern setzen sich die Teilnehmenden mit für sie relevanten Themen auseinander?
  • Inwiefern werden die Lebenswelten der Teilnehmenden berücksichtigt?
  • Inwiefern werden die Teilnehmenden selbst als Expert_innen dieser Lebenswelten anerkannt?

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Herr Mario Willersinn
Telefon +49 761 2012106

Aufgaben: Kulturelle Bildung

Netzwerk Kulturelle Bildung Freiburg

Das Netzwerk gibt monatlich einen Newsletter heraus.

Kulturelle Teilhabe

"Kulturelle Teilhabe" meint ein sozial inklusives, von vielen mitgestaltetes Kulturleben und ist ein übergeordnetes kulturpolitisches Ziel: Trotz ungleicher Startchancen bezüglich Bildung, Einkommen und Herkunft sollen möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich einzeln und in Gruppen auf unterschiedliche Weise mit Kultur auseinanderzusetzen und sich nach eigenen Vorstellungen kulturell auszudrücken. Für die Förderung der kulturellen Landschaft in Freiburg ist das ein wichtiges Anliegen.

Kulturelle Teilhabe bedeutet, die Möglichkeit zu haben, sich einzeln und in Gruppen mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen und sie aktiv mitzugestalten. Alle Menschen haben das Recht auf Kulturelle Teilhabe und sollen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe am kulturellen Angebot und an den Künsten haben - unabhängig von ungleichen Startchancen.

Unsere Gesellschaft ist sehr vielfältig. Dies zeigt sich in der Sprache, Bildung, in körperlicher, seelischer und geistiger Verfasstheit, in sexuellen Ausrichtungen, religiösen Überzeugungen, bestehenden Lebensphasen, in Migrationserfahrungen und vielen weiteren individuellen Kompetenzen. Dass in unserer Gesellschaft eine große Diversität vorhanden ist, soll sich in den Programm-Angeboten, im Publikum und auch bei den Mitarbeiter*innen von öffentlichen Kultureinrichtungen wiederfinden.

Kulturelle Arbeit, die sich aktiv mit Kultureller Teilhabe auseinandersetzt, achtet auf den bestehenden Zugang zu Kulturangeboten. Das zeigt sich vor allem im bedachten Umgang mit den verschiedenen Zielgruppen als Besucherinnen und Besucher. Die Auseinandersetzung mit Kunst geht für das Publikum ggf. über den bloßen Besuch eines Angebotes einer Kultureinrichtung hinaus: dialogische Angebote und Begegnungsformate zur Einrichtung selbst und zu kulturellen Themen sowie partizipative Elemente sind wichtige Formen der Kulturellen Teilhabe. Manchmal ist auch eine kuratorische Mitarbeit als Expert*innen in der eigenen Sache möglich.

Das Kulturamt fördert mit diesem Programm Projekte, die Kulturelle Teilhabe als zentrales Ziel verfolgen. Das können Vorhaben sein, die die interkulturelle Diversität unserer Stadtgesellschaft in den Künsten sichtbar machen oder die in besonderem Maße neue konkrete Zielgruppen für das bestehende Angebot in den Kultureinrichtungen aktivieren. Förderfähig sind auch längere Prozesse von Kultureinrichtungen, die sich in intensiven Kooperationen mit gesellschaftlichen Gruppen den Möglichkeiten der Kulturellen Teilhabe in ihren Einrichtungen widmen möchten (Konzeptionsförderung).

In allen Vorhaben müssen bestehende Hindernisse beim Zugang zu Kunst und Kultur in den Blick genommen und abgebaut werden.

Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht eine aktive Kooperation zwischen Kultureinrichtung und den beteiligten Zielgruppen. Sie umfasst unter anderem eine sorgfältige Kommunikation zwischen den kooperierenden Beteiligten und legt den Fokus auf die Wirkung der Zusammenarbeit aller Teilnehmenden, auf die Einzelperson bezogen ebenso wie auf die Gemeinschaft.

Fördermittel

  • 59.000 Euro

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes, der drei externe Fachleute angehören:

  • Neriman Bayram, Geschäftsführerin Kommunales Kino e.V.
  • Sévérine Kpoti, Fotografin und Alternativkultur-Gestalterin
  • Nicoletta Torcelli, freie Kuratorin
  • Hans Steiner, stellvertretender Amtsleiter Amt für Migration und Integration
  • Clementine Herzog, Kulturamt

Fristen

  • 1. November 2026
  • 1. Mai 2027
  • Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument an untenstehenden Kontakt.
  • Nutzen Sie gerne eine Vorab-Beratung bei Clementine Herzog (Kontakt unten), insbesondere bei einer ersten Antragstellung.

Förderhinweise

Wer kann gefördert werden?

  • Freie Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen und Vertreter*innen von gesellschaftlichen Gruppen wie z. B. migrantische Organisationen.
  • Institutionell geförderte Kultureinrichtungen (Konzeptionsförderung).
  • Antragstellende, die für ihr Vorhaben mit anderen Initiativen kooperieren und darin Raum für Austausch und Beteiligungsprozesse geben.
  • Antragstellende, die ihr Vorhaben in Freiburg durchführen bzw. unmittelbar erlebbar machen.

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung: zeitlich abgeschlossene Vorhaben, die veränderte Zugangsmöglichkeiten für bestimmte Zielgruppen zu künstlerischen und kulturellen Angeboten erproben oder in ihrem Angebot besonders die Diversität in den Künsten sichtbar machen.
  • Wiederkehrende Formate: Vorhaben, die bereits eine Projektförderung erhalten haben und sich als Teilhabe-Format bewährt haben (maximal 2.000 Euro).
  • Konzeptionsförderung (neu): institutionell geförderte Einrichtungen, die längerfristig (2-3 Jahre) mit Zielgruppen / Communities / migrantische Initiativen kooperieren und intensive und ggf. strukturbildende Vorhaben der Kulturelle Teilhabe planen.
  • Kleinstprojekte: kurzfristige künstlerische Anliegen von kleineren Initiativen (max. 1.000 Euro). Vergabe durch das Kulturamt. Der Antrag muss vierteljährlich mit einem Vorlauf von zwei Monaten zum Ereignis eingereicht sein.

Voraussetzungen

Neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe auch FAQ) müssen die eingereichten Projektvorhaben folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit sie der Jury vorlegt werden können. Die Projekte müssen

  • sich mit künstlerischen Inhalten beschäftigen,
  • als Kooperation zwischen professionellen Kunst- und Kulturschaffenden bzw. mit bestehenden Kultureinrichtungen der Freiburger Kulturlandschaft und einer Zielgruppe bzw. einem verbindendem kulturellen Thema entwickelt werden,
  • Raum für Austausch und Beteiligung bieten und prozessorientiert sein,
  • in Freiburg durchgeführt und unmittelbar erlebbar gemacht werden.

Kriterien

Die Jury beurteilt die Qualität der Projekte nach den folgenden Kriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.

1. Kultureller Zugang
  • Für wen sollen Zugänge geschaffen werden?
  • Welche Zielgruppen sollen angesprochen und aktiviert werden?
  • Wie werden Bedarfe und Interessen abgefragt?
  • Welche Barrieren (z.B. organisatorische, finanzielle, sprachliche oder thematische Hindernisse) bestehen in der Kooperation und wie sollen diese überwunden werden?
  • Welche Ziele sollen erreicht und welche Zugangsmöglichkeiten sollen damit eröffnet werden?
2. Beteiligung
  • Wer sind die Kooperationspartner und wer spielt welche Rolle für das Vorhaben?
  • Welche Rolle spielen das Lebensumfeld und die persönlichen Erfahrungen der beteiligten Teilnehmenden für das Projekt?
  • Welche Bedeutung haben Zusammenarbeit und Austausch der Beteiligten im Projekt?
  • Wie werden Spielräume für Erfahrungen innerhalb des Projekts für die Beteiligten begleitet?
  • Inwieweit werden Entscheidungen innerhalb des Projektes gemeinsam mit den Beteiligten getroffen?
3. Auswertung
  • Mit welchen Zielen wurde gearbeitet? Wurden Möglichkeiten der Veränderung im Prozess gegeben?
  • Wie genau ist die Reflexion des Prozesses und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten geplant?
  • Wie wird die Sicht aller Beteiligten auf das Projektergebnis einbezogen?
  • Welche Wirkung hat die gemeinsame Arbeit? Was hat sich durch das Projekt / durch den Prozess bei den Beteiligten verändert? Was genau bei der Zielgruppe, was bei den Vertreter*innen der Kultureinrichtungen / den Kooperationspartner*innen?
4. Konzeptionsförderung
  • Kultureinrichtungen (auch institutionell geförderte Einrichtungen) der freien Szene können sich mit einem Vorhaben für vertiefte Teilhabeprojekte für eine 2-3 jährige Konzeptionsförderung bewerben. Voraussetzung für eine Förderung ist eine konzeptionelle Planung Kultureller Teilhabeformate in der Einrichtung, die auch aufzeigen soll, wie sich das Anliegen der Kulturelle Teilhabe innerhalb der Einrichtung verankern soll.
  • Erforderlich ist neben einer Gesamtkonzeption und einer Detailplanung für das erste Jahr eine jährliche Berichterstattung sowie die Feinplanung für das Folgejahr.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Clementine Herzog
Telefon +49 761 2012112

Aufgaben:
Kulturplanung

Literatur

Fördermittel

  • 5.500.- € p.a.

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel direkt und laufend über die Vergabe.

Fristen

Keine. Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr gestellt werden. Grundsätzlich können Projektmittel nur für das Jahr beantragt werden, in dem das Projekt auch stattfindet.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Hanna Hovtvian
Telefon +49 761 2012115

Aufgaben: Internationales, Literatur, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Musik

Chöre

In Freiburg hat sich eine außergewöhnlich dichte und lebendige Chorszene entwickelt. Die Stadt Freiburg verabschiedete spezielle Richtlinien, um die vielfältige Chorlandschaft nach ihren unterschiedlichen Besonderheiten differenziert und gezielt zu fördern, Entwicklungen innerhalb der Chorlandschaft flexibel zu berücksichtigen, mehrjährige Planungssicherheit für die Basis der Chorarbeit zu schaffen und herausragende Projekte adäquat zu fördern.Das Förderkonzept ist in Basis- und Projektförderung gegliedert. Die Basisförderung ist ein Zuschuss zum laufenden, ständig wiederkehrenden Aufwand eines Chores und ist auf vier Jahre angelegt. Unabhängig von der Basisförderung kann jeder Chor jährliche Projektförderung beantragen. Mit der Projektförderung sollen herausragende Vorhaben der Freiburger Chöre unterstützt werden.

Fördermittel

  • Projektförderung: 45.200.- € p.a.
  • Basisförderung: 55.500.- € p.a.

Vergabe

In der Chorförderung orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben:

  • Johannes Adam, BZ-Kulturkritiker i.R., Musikjournalist
  • Angelika Breitenbücher, Musikbibliothekarin Stadtbibliothek Freiburg
  • Susanne Clasen, Musiklehrerin
  • Raffaela Dilles, Chorleiterin Community Oper, Mitglied Freiburger Jazzchor, Akademische Mitarbeiterin (Elementare Musikpädagogik) Hochschule für Musik Freiburg
  • Norbert Kleinschmidt, Chordirektor am Theater Freiburg
  • Sabine Seidel, Gesangspädagogin
  • Für das Kulturamt: Sonja Kiefer-Blickensdorfer
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über den Kontakt unten angefragt werden

Fristen

  • Projektförderung 2027: 
    Anträge bis 15. Juli 2026 für Chorprojekte, die im Jahr 2027 stattfinden
  • Basisförderung 2025-28: war 14. Juli 2024 (Frist abgelaufen)
    Die nächste Möglichkeit zur Beantragung von Basisförderung für den Zeitraum 2029-2032 ist voraussichtlich im Juli 2028

Anträge können jährlich für Projekte und alle vier Jahre zusätzlich für eine Basisförderung eingereicht werden. Falls für mehrere Projekte eine Förderung beantragt werden soll, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag auszufüllen.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument pro Antrag an unten stehenden Kontakt. Wenn der Antrag im Original unterschrieben und eingescannt ist, ist kein Antrag in Papierform mehr notwendig. Alternativ kann die Förderung weiterhin in Papierform (einfache Ausfertigung) beantragt werden.

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Förderkriterien

Formulare

Projektförderung:

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Basisförderung:

Kontakt

Frau Sonja Kiefer-Blickensdorfer
Telefon 0761 201-2111

Aufgaben: Musik

Freie Szene

Freiburger Musiker_innen und Ensembles können Fördermittel für Projekte beantragen, die in öffentliche Präsentationen in Freiburg münden. Gern gesehen sind Projekte, die neue Veranstaltungsformate ausprobieren – live oder digital. Gefördert werden sollen Projekte von hoher künstlerischer Qualität, die mit fairen Honoraren professionell durchgeführt werden. CD-Produktionen sind ausgeschlossen.

Fördermittel

  • 40.000 .- € p.a. Das Budget wird auf zwei Vergaberunden aufgeteilt.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:

  • Prof. Agnes Dorwarth, Blockflötistin, Komponistin, bis 2019 Professorin an der Hochschule für Musik Freiburg
  • Prof. Johannes Schöllhorn, Komponist und Leiter des Instituts für Neue Musik an der Hochschule für Musik Freiburg
  • Für das Kulturamt: Sonja Kiefer-Blickensdorfer
    Die Kontaktadressen der Jurymitglieder können über den Kontakt unten angefragt werden.

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument pro Antrag an unten stehenden Kontakt. Wenn der Antrag im Original unterschrieben und die Seite eingescannt ist, ist kein Antrag in Papierform mehr notwendig.

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Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Sonja Kiefer-Blickensdorfer
Telefon 0761 201-2111

Aufgaben: Musik

Jazz, Rock, Pop

In Freiburg gibt es eine lebendige Szene sämtlicher Spielarten der aktuellen Musik. Dazu gehören neben den oben genannten Hauptströmungen feiner verästelte und modernere Stilrichtungen, wie zum Beispiel Hip Hop oder Rap, aber auch seit langer Zeit etablierte Nischen wie Blues und Metal. Die Projektförderung soll den aktiv Musizierenden in Freiburg aus allen vorkommenden Stilrichtungen zu Gute kommen. Förderbar sind speziell Liveaufführungen und Projekte, die für möglichst viele Freiburger*innen erlebbar sein sollen. Nicht förderbar sind Tonträger- oder Videoproduktionen sowie reine Streamingprojekte.

Im Förderbereich "Konzertveranstaltungen und weitere Projekte" können Konzerte, Offene Bühnen, Workshops oder Wettbewerbe kofinanziert werden. 

Der Förderbereich "Export" kann genutzt werden, um besondere Konzerte von Freiburger Bands außerhalb Freiburgs zu ermöglichen. Es geht dabei nicht um reguläre Gigs oder Tournee-Betrieb, sondern um Konzerte mit besonderer Strahlkraft, z.B. auf renommierten Festivals, die für die Musizierenden ein bedeutender Karriereschritt sein können, deren Re-Finanzierung aber oft nicht gewährleistet ist. 

Der Förderbereich "Kofinanzierung RegioNet“ dient dazu, Landesmittel in gleicher Höhe für Pop-Projekte in Freiburg zu binden und kann nicht gesondert beantragt werden. Das RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg setzt durch Kooperationen mit acht popkulturellen Zentren Vernetzung, Austausch und der Aufbau langfristiger Strukturen in der Popförderung um.

Fördermittel

  • 40.000,- € p.a.  Dieses Budget wird in drei Bereiche unterteilt:
  1. Konzertveranstaltungen und weitere Projekte: 28.300,- € p.a.
  2. Export: 6.000,- € p.a.
  3. Kofinanzierung „RegioNet“: 5.700,- €

Vergabe

1. Konzertveranstaltungen und weitere Projekte

Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:

  • Lindsey Blount, Gesangsdozentin und Musikerin
  • Christian Pertschy, Geschäftsführer der Jazz & Rock Schulen Freiburg
  • Jenny Sarro, Corner e.V.
  • Für das Kulturamt: Tilo Buchholz

2. Export

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel direkt und laufend über die Vergabe.

3. Kofinanzierung „RegioNet“

Der Freiburger Etat von „Regionet“ wird vom Popbüro Südlicher Oberrhein verwaltet und vergeben. 

Fristen

1. Konzertveranstaltungen und weitere Projekte

  • 1. November 2026

2. Export

Keine. Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr gestellt werden. Grundsätzlich können Projektmittel nur für das Jahr beantragt werden, in dem das Projekt auch stattfindet.

3. Kofinanzierung „RegioNet“

Anfragen hierzu sind an die Jazz & Rock Schulen Freiburg zu stellen.

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Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Herr Tilo Buchholz

Popbeauftragter

Telefon +49 761 2012108

Nachtkultur, Streetart, digitale Kunst

Die Stadt Freiburg fördert seit 2021 Nachtkultur, Streetart und digitale Kunst, was inhaltlich bewusst weit gefasst ist. Nachtkultur bezieht sich auf Kunstformen, die in Musikspielstätten entstehen, z.B. Arbeiten künstlerischer DJs oder DJanes mit experimenteller Videokunst. Streetart wird verstanden als visuelle künstlerische Arbeit im öffentlichen Raum, wobei auch der Bereich Hiphop mit seinen musikalischen, literarischen und tänzerischen Ausdrucksformen in die Förderung einbezogen wird. Digitale Kunst entsteht aus den Möglichkeiten digitaler Medien heraus und arbeitet mit diesen künstlerisch.

Fördermittel

50.000 € p. a. Das Budget wird vorab nicht auf die verschiedenen inhaltlichen Teilbereiche aufgeteilt. Das Budget wird aber auf zwei Vergaberunden aufgeteilt.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
  • Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs

Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer Jury:

  • Sara Dahme, Kunst- und Kulturvermittlerin
  • Martin Tabares San Jose, Hip-Hop Kulturzentrum Combo, Karlsruhe
  • für das Kulturamt: Ann-Kathrin Harr und Miriam Cheema

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte reichen Sie ein Exemplar des Antrags (Projektantrag & Finanzplan) per E-Mail als PDF-Datei (bitte alles in einem Dokument mit digitaler Unterschrift) an unten stehenden Kontakt. Die Projektskizze kann als Anlage in Schriftform (max. 2 Seiten), als Video (max. 3 Minuten) oder als kommentierte grafische Skizze eingereicht werden.Für größere PDF-Dateien und Video-Dateien, die nicht in das PDF eingebunden werden können, versenden wir einen Upload-Link (bitte Mail an Kontakt unten).

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Förderkriterien

Gefördert werden realistisch umsetzbare Projekte, die die genannten Themenbereiche in Freiburg künstlerisch sichtbar machen oder voranbringen. Die Mindestantragssumme beträgt 2.000 €. Vorrang genießen Projekte, die:

  • innovativ und von hoher künstlerischer Qualität sind
  • Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben
  • einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten

Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht-künstlerischen, z.B. technischen oder baulichen, Aspekten liegt.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Theater und Tanz

Koproduktionen

Mit der Förderung von Koproduktionen aus Mitteln des Kultur-Solis sollen im Bereich der freien Darstellenden Künste Partnerschaften innerhalb der Kunst- und Kulturszene unterstützt werden. Das Kulturamt möchte damit insbesondere Synergien zwischen Spielstätten und freischaffenden Künstler*innen befördern. Auch Kollaborationen mit anderen Trägern, etwa aus dem Bildungs- oder Sozialbereich, sind willkommen, wenn ein künstlerischer Prozess und eine entsprechende öffentliche Darbietung im Zentrum stehen. Gefördert werden Produktionen und künstlerische Formate in allen Genres im Bereich der Darstellenden Künste, die gemeinsam von einer Freiburger Einrichtung und freien professionellen Künstler*innen oder -gruppen produziert werden. Die Förderung bietet einerseits Spielorten die Möglichkeit, das eigene Profil weiterzuentwickeln, ihren Spielplan zu erweitern und Räume zu öffnen. Andererseits gibt sie freien Künstler*innen und Gruppen die Möglichkeit, auf vorhandene Strukturen zurückzugreifen und künstlerisch Neues auszuprobieren. Insgesamt werden mit diesem Förderinstrument Austausch, Vernetzung, Wissenstransfer und Professionalisierung auf verschiedenen Ebenen unterstützt.

Fördermittel

  • 20.000 €

Vergabe

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung der bereits eingesetzten Fachjury Darstellende Künste unter Vorsitz des Kulturamtes.

Fristen

  • 1. November 2026
    Projektbeginn frühestens 1. Januar 2027, Projektende spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Hier anmelden.

Fördervorausetzungen

Ergänzend zu den Richtlinien zur Förderung von freiem Theater und Tanz (33,1 KB) gelten für diesen Förderbereich folgende Voraussetzungen und Kriterien:

  • Die Koproduktionspartner bewerben sich gemeinsam um Fördermittel in Höhe bis max. 10.000,00 €.
  • Die Partnerschaft verfolgt ein gemeinsames künstlerisches Ziel, bei dem am Ende eine öffentliche Präsentation in der jeweiligen Einrichtung steht, z. B. Showing, Aufführung, hybride oder interdisziplinäre Formate.
  • Von besonderem Interesse sind Vorhaben, die durch die Partnerschaft neue Wege beschreiten, künstlerischen Austausch befördern, Professionalisierung vorantreiben oder neue Zielgruppen erreichen.
  • Im Antrag muss genau aufgezeigt werden, welche Eigen- und Sachleistungen die Einrichtung einbringt (Räumlichkeiten, Personal, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) und welche Kosten durch die Koproduktion abgedeckt werden sollen (Aufführungshonorare der Künstler*innen, dramaturgische Mitarbeit usw.).
  • Die koproduzierenden Künstler*innen und -gruppen sind als gleichberechtigte und eigenständige Partner*innen ebenfalls verantwortlich für die Realisierung des Projekts und dessen Gesamtfinanzierung.

Förderhinweise

  • Bei institutionell geförderten Einrichtungen und Gruppen ist eine Doppelförderung von laufenden Personal-, Sach- oder Betriebskosten ausgeschlossen. Diese müssen ggf. als unbare Eigenleistung ausgewiesen werden.
  • Eine parallele Antragstellung für dasselbe Vorhaben in der Projektförderung ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
  • Ansprechperson für das Kulturamt ist diejenige Seite, die als Produzent*in die Projektmittel verwaltet.
  • Gefördert wird der Produktionsprozess einschließlich Präsentation oder Erstaufführungen, sofern die Gesamtfinanzierung entsprechend aufgestellt ist.
  • Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten. Eine Beratung vor Antragstellung ist erforderlich.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

  • Darstellung der Eigenleistungen der Einrichtung und der Kostenpunkte, die über die Förderung abgedeckt werden sollen; z. B. in den Erläuterungen zum Finanzplan
  •  Ausführliche Projektbeschreibung, die die konzeptionellen Grundgedanken, Ziele, Umsetzung und anvisierten Zielgruppen darstellt (ca. 2 DIN A4 Seiten)
  • Kurzdarstellung der Koproduktionspartner

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales

 

Produktionen

Mit der Förderung von freien Theater- und Tanzgruppen sollen professionelle, innovative, qualitativ herausragende, zeitgenössische Produktionen, die in ihren vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Bereicherung des institutionalisierten Angebotes an Theater und Tanz in Freiburg darstellen, unterstützt werden.

Fördermittel

  • 129.000 € p.a.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt einmal jährlich:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs

Im Förderbereich Theater und Tanz orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben:

  • Joke Colmsee, Kulturwissenschaflerin mit Schwerpunkt Darstellende Künste
  • Nicola Fritzen, freischaffender Schauspieler
  • Jutta Krauß, Tanzwissenschaftlerin, Dozentin und Dramaturgin
  • Anne Steiner, Professorin an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Theaterpädagogin
  • Für das Kulturamt: Kathrin Feldhaus
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern für Einladungen zur Aufführung können über Kathrin Feldhaus angefragt werden

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Förderkriterien

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales

 

Wiederaufnahmen/Gastspiele

Die Stadt Freiburg fördert seit 2026 aus Mitteln des Kultur-Solis Wiederaufnahmen von Produktionen der freien Darstellenden Künste, die in Freiburg produziert und aufgeführt worden sind. Damit wird nachhaltigeres künstlerisches Arbeiten unterstützt, eine Weiterentwicklung ermöglicht und die Sichtbarkeit der freien Kulturszene erhöht. Gleiches gilt auch für die Förderung von Gastspielen, welche die Freiburger Szene über die Stadtgrenzen hinaus bekannt macht und Austausch befördert. Die nachhaltige Förderung von bestehenden Produktionen wird auch den wachsenden überregionalen Partnerschaften und Kooperationen der lokalen Szene im Dreiländereck, Baden-Württemberg sowie bundesweit gerecht.

Fördermittel

  • aktuell keine Ausschreibung

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Basis der Empfehlungen von Vertreter*innen dreierFreiburger Spielstätten:

  • Stephanie Moers, E-WERK
  • Jürgen Reuß, Schopf2
  • Leon Wierer, H15

Ergänzend zu den Richtlinien zur Förderung von freiem Theater und Tanz (33,1 KB) gelten folgende Vorgaben:

  • Wiederaufnahmen bereits geförderter Produktionen innerhalb Freiburgs sowie Gastspiele außerhalb Freiburgs können auf Antrag mit bis zu 5.000 € unterstützt werden. 
  • Wenn sich an eine Wiederaufnahme in Freiburg eine Gastspiel-Tournee an anderen Orten anschließt, erhöht dies die Förderaussicht. 
  • Projekten, die zwar keine Förderung durch die Stadt Freiburg erhalten haben, aber mit Hilfe anderer öffentlichen Fördermittel (Landes-, Bundesförderung etc.) in Freiburg eine öffentliche Umsetzung realisieren konnten, sollten eine Wiederaufnahme- bzw. Gastspielförderung – sofern es die Mittel zulassen – zur Verfügung stehen.
  • Bei Antragsstellung zwingend erforderlich – neben der Darstellung der künstlerischen Zielsetzung und einem Finanzierungsplan – ist das Vorliegen einer Absichtserklärung der Spielstätte sowie ein grober Zeitplan.
  • Bei Gastspielen ist in den Erläuterungen zum Finanzplan abzubilden, welchen Kostenanteil die auswärtige Spielstätte übernimmt (Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, Technik, Öffentlichkeitsarbeit o. A.).
  • Die eingereichten Vorhaben dürfen in ihrer Erstproduktion und -aufführung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Sollten die Gelder nicht vollumfänglich vergeben werden, werden diese dem Projektförderbudget Darstellende Künste zugerechnet.

Fristen

  • aktuell keine Ausschreibung, voraussichtlich im Frühjahr 2027

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Formulare

1. Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2. Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3. Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales

 

Kontakt:

Kulturamt
Münsterplatz 30
79098 Freiburg
Telefon +49 761 2012101
Fax +49 761 2012199
Frau Katharina Wolfrum

Stv. Amtsleitung, Abteilungsleitung Kulturarbeit

Telefon +49 761 2012105

Aufgaben: Erinnerungs- und Gedenkkultur

Projektabwicklung:

Frau Margarita Lisicin

Rechnungswesen Kulturamt inklusive Stadtarchiv, Projektförderung sowie Musik-/Gesangsvereine, Ausbildungsbeauftragte

Sprechzeiten:
Mo. bis Fr. vormittags

Telefon +49 761 2012125