Leistungen
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Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
- pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
- keine Niederlassung haben.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann formlos eingereicht werden.
Fristen
zwei Wochen im Voraus
Erforderliche Unterlagen
für Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Kosten
Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand werden nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) festgesetzt.
Hinweise
Keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 23.06.2017 freigegeben.