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Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen

Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:

  • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeister oder Betriebsmeisterin
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung,
  • Lagerverwalter oder Lagerverwalterin sowie
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen.

Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Zuverlässigkeit
  • Fachkunde
  • persönliche Eignung
  • Mindestalter 21 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

Verfahrensablauf

Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.

Füllen Sie dazu folgende Formulare aus und geben Sie sie persönlich bei der zuständigen Behörde ab:

  • "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes"

Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fachkunde
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
    • Bei Wohnsitz in Freiburg (weniger als 5 Jahre):
      • Meldebescheinigung(en) der Wohnsitze der letzten 5 Jahre
    • Bei Wohnsitz im Ausland:
      • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

Ausstellung oder wesentliche Änderung eines Befähigungsscheins 94,00 €

Verlängerung der Geltungsdauer 70,00 €

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 15.05.2017 freigegeben.