Doppelhaushalt 2025/2026



THH 19 Standesamt

4.19.00.00

Kurzbeschreibung

Elektronische Personenstandsregister, Personenstandsurkunden und die Beurkundungstätigkeit der Standesbeamt*innen sind für das Rechtsleben in einer modernen Gesellschaft unerlässlich.

Weitere Informationen

Das Standesamt pflegt einen Datenbestand von über einer halben Million Registereinträgen. Diese werden aktuell gehalten und je nach Aufbewahrungsdauer (bis zu 110 Jahre) werden Veränderungen, wie z.B. beim Namen, Wirkungen einer Adoption oder Ehescheidungen eingetragen. Seit 2009 werden die Einträge im elektronischen Personenstandsregister beurkundet. Ein Signaturgerät und eine Signaturkarte sind daher an jedem Arbeitsplatz zu finden. Alteinträge auf Papier werden fortlaufend elektronisch nacherfasst. Etwa 300.000 Einträge des aktiven Registerbestandes stehen daher digital zur Verfügung. Das Standesamt Freiburg gehört hierbei zu den führenden Standesämtern in Deutschland. Ergänzend zur digitalen Registerführung war im Standesamt Freiburg bereits in 2017 die digitale Akte eingeführt worden.


Das Standesamt Freiburg versteht sich als moderner Dienstleister. Online-Angebote für die Bürgerschaft werden ständig erweitert. So können z.B. Urkunden schon seit mehreren Jahren online bestellt und bezahlt werden. Während der Pandemie wurde die schriftliche Anmeldung der Eheschließung, unterstützt durch einen Online-Assistenten mit Bezahlfunktion, eingeführt. Auch das jüngste „digitale Baby" wird sich einer hohen Nachfrage erfreuen: Für die Homepage wurde eine Checkliste programmiert, mit der die Eltern von Neugeborenen eine passgenaue Auskunft zu den für die Beurkundung des Babys erforderlichen Unterlagen erhalten. Auch für ausländische Sachverhalte, auch in allen Sprachen. Ein elektronischer Datenabruf zwischen den Standesämtern wird die Vorlage von Personenstandsurkunden durch die Bürger*innen zunehmend ersetzen. Voraussichtlich in 2025 wird es neben der Urkunde auf Papier auch eine elektronische Personenstandsbescheinigung geben.

Das Standesamt ist gleich zu Beginn des Lebens eines Menschen tätig: die Abstammung und Namensführung werden geprüft und mit der Geburtsurkunde die erste Urkunde ausgestellt. Auf ihr baut die Arbeit anderer Behörden auf. Das Standesamt prüft und berät bei weiteren einschneidenden und vielfach rechtsbegründenden Angelegenheiten: Eheschließung, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennung, Kirchenaustritt, Adoption oder Geschlechtsänderung. Am Ende des Lebens steht die Beurkundung des Sterbefalles ggf. mit der Sicherung des Nachlasses. Das Standesamt hat bei der rechtlichen Prüfung nicht nur nationales Recht, sondern bei Fällen mit Auslandsbezug das ausländische Familienrecht aller Staaten der Welt anzuwenden.

Dem Standesamt Freiburg wurden zudem ordnungsrechtliche Aufgaben, vielfach zur Gefahrenabwehr, übertragen. Hierzu gehört die Anordnung der Bestattung (Verstorbene ohne Angehörige oder Angehörige kümmern sich nicht), die Erteilung von Feuerbestattungserlaubnissen, Ausstellung von Leichenpässen für den Transport Verstorbener ins Ausland oder auch die Genehmigung von Umbettungen oder Urnenmitnahmen. Auch die Genehmigung von Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen bei besonderer Belastungslage ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe, die beim Standesamt angesiedelt ist.

Auch in den kommenden Jahren rechnet das Standesamt mit hohen Fallzahlen in allen Bereichen. Die Anzahl der Geburten wird weiterhin auf hohem Niveau von etwa 5.500 Neugeborenen liegen. Die Zahl der Sterbefälle steigt möglicherweise nochmals. In 2023 war mit gut 3.400 Sterbefällen bereits ein Höchststand erreicht worden. Damit werden sich auch die Fallzahlen bei den Bestattungsanordnungen und damit die Ausgaben hierfür weiter erhöhen. Die Trauungen im Historischen Trauzimmer sind beliebt und auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass sich gut 1.000 Paare dort das Ja-Wort geben. Für eine Eheschließung kommt etwa jedes fünfte Paar von auswärts nach Freiburg. Bei den beurkundeten Geburten und Sterbefällen sind ungefähr die Hälfte Freiburger*innen.

Personal

Stellen im Amt Beamt*innen Beschäftigte Gesamt 2023/24 Beamt*innen Beschäftigte Gesamt 2025/26
Standesamt 20,01 2,50 22,51 20,51 2,50 23,01

Neuschaffungen: +0,5 VZÄ (Sachbearbeitung IT-Betreuung/Digitalisierung)

Alle Angaben ohne Gewähr