THH 17 Stadtkämmerei
4.17.00.00
Kurzbeschreibung
Die Stadtkämmerei ist für das Finanzmanagement zuständig. In der Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung wird der Rahmen für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben erstellt.
Weitere Informationen
Zu den originären Aufgaben der Stadtkämmerei gehört die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Stadtverwaltung, die Bewirtschaftung des Geld- und Kapitalvermögens sowie die Darlehensverwaltung. Die Festsetzung und Erhebung von kommunalen Steuern ist neben den Zuweisungen und Zuschüssen von Bund und Land (Finanzausgleich) wesentliche Grundlage für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Das Beteiligungsmanagement ist für die finanzielle Steuerung und das Controlling der städtischen Eigen- und Mehrheitsgesellschaften sowie der Eigenbetriebe zuständig. Die Stadtkämmerei ist in nahezu allen Projekten mit finanziellen Auswirkungen eingebunden. Im DHH 2025/2026 erfolgt die Umsetzung der Grundsteu-erreform zum 01.01.2025.
Personal
| Stellen im Amt | Beamt*innen | Beschäftigte | Gesamt 2023/24 | Beamt*innen | Beschäftigte | Gesamt 2025/26 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtkämmerei | 104,75 | 23,00 | 127,75 | 106,75 | 27,00 | 133,75 |
Neuschaffungen: +7,0 VZÄ (1,0 VZÄ Umsatzsteuer// 1,0 VZÄ Personalsachbearbeitung// 1,0 VZÄ Vollstreckung// 0,5 VZÄ Forderungsmanagement// 0,5 VZÄ Buchhaltung// 3,0 VZÄ Sachbearbeitung Verpackungssteuer)
Einsparungen: -1,0 VZÄ (Gegenfinanzierung für neue Stellen)